Nachtrag: 29.11.2013 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Kreistag beschließt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Budget des Fachbereichs 51 (Jugend, Familie, Schule und Kultur) in Höhe von 98.900 €.


Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur - hat im Finanzbericht für das 3. Quartal 2013 eine Verschlechterung des Budgetergebnisses in Höhe von ca. 425.000 € prognostiziert. Auf Grund von Mehrerträgen wird nach einer neuen Prognose nur noch eine Budgetverschlechterung in Höhe von knapp 100.000 € eintreten. Es werden Mehraufwendungen bei den folgenden Produkten erwartet:


Aufwendungen im Produkt P1.03.36.363013.080 Sonstige Hilfen ambulant


Sachkonto

Ansatz 2013

Prognose 2013

Abweichung

433100

400.000,00 €

650.000,00 €

-250.000,00 €


Bei dem o.g. Sachkonto sind gesteigerte Fallzahlen insbesondere bei den § 35 a Fällen (Eingliederungshilfe) zu verzeichnen, zudem ist ein erhöhter Bedarf im Stundenumfang der Einzelhilfe festzustellen.



Aufwendungen im Produkt P1.03.36.363013.090 Sonstige Hilfen teilstationär


Sachkonto

Ansatz 2013

Prognose 2013

Abweichung

433200

350.000,00 €

590.000,00 €

-240.000,00 €


Im Bereich der sonstigen Hilfen teilstationär (§ 35 a SGB VIII) ist ein Anstieg bei den kostenintensiven Maßnahmen zu vermerken.



Aufwendungen im Produkt P1.03.36.363022.010 Stat. Unterbringung nach §§ 34,41,19 SGB VIII


Sachkonto

Ansatz 2013

Prognose 2013

Abweichung

433200

3.800.000,00 €

4.700.000,00 €

-900.000,00 €


Im Bereich der stationären Unterbringungen ist ebenfalls ein Zuwachs bei den Fallzahlen zu verzeichnen. Von 2012 zu 2013 ist ein Anstieg der durchschnittlichen Fallzahl von 80 auf 100 Fälle festzustellen, zudem sind die Entgeltsätze der stationären Einrichtungen gestiegen. Somit kann der kalkulierte Ansatz von 3.800.000,00 € nicht realisiert werden.


Im Gesamtbudget des FB 51 sind jedoch auch höhere Erträge für 2013 zu verzeichnen, so dass im Rahmen der Gesamtdeckung insgesamt ein Mehraufwand, bzw. eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 98.900,00 € entsteht.


Die Ausgaben sind unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der

Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichbudgets nicht einschätzbar war. Zudem sind sie unabweisbar, da bei festgestellter Hilfebedürftigkeit die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht.


Abstimmungsergebnis:

9 Ja, 2 Enthaltung