Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:





Auf die übersandten Vorlagen wird verwiesen.

Frau Vogelbusch erklärt, dass in der Vorlage durch einen Übertragungsfehler die Zahlen der Arbeitslosenstatistik nicht korrekt abgebildet wurden.

Eine aktualisierte Statistik ist nachstehend aufgeführt, Stand der Zahlen: November 2013.



Arbeitslosenstatistik

Veränderungen zum

 

Nov. 13

Okt. 13

Sep. 13

Vormonat

Nov. 12

Vorjahresmonat

Gesamt

Bestand am Zähltag

1.779

1.789

1.766

-10

-0,6%

1.967

-188

-9,3%

dar. Arbeitslose U25

92

99

117

-7

-7,1%

101

-9

-8,9%

Jever

Bestand am Zähltag

827

832

805

-5

-0,7%

959

-132

-13,8%

dar. Arbeitslose U25

30

39

37

-9

-23,1%

34

-4

-11,8%

Varel

Bestand am Zähltag

952

957

961

-5

-0,5%

1.008

-56

-5,6%

dar. Arbeitslose U25

62

60

80

2

3,3%

67

-5

-7,5%

Eckdaten der Grundsicherung

Veränderungen zum

 

Nov. 13

Okt. 13

Sep. 13

Vormonat

Nov. 12

Vorjahresmonat

erwerbsfähige Leistungsberechtigte

4.145

4.178

4.183

-33

-0,8%

4.144

1

0,0%

nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

1.768

1.771

1.795

-3

-0,2%

1.768

0

0,0%

Bedarfsgemeinschaften

3.015

3.043

3.039

-28

-0,9%

3.040

-25

-0,8%

Arbeitslosenquote

 

Nov. 13

Vormonat

Vorjahresmonat

Arbeitslosenquote Friesland (SGB II & SGB III)

5,9

5,6

6,3

Arbeitslosenquote Friesland (SGB II)

3,6

3,7

4,1

Arbeitslosenquote AA-Bezirk (SGB II & SGB III)

7,0

7,0

7,0

 

Weiter erklärt Frau Vogelbusch, dass die Arbeitslosenquote für Friesland im SGB II und SGB III mit 5,9 % auf einem für November sehr niedrigen Stand ist.

Die Arbeitslosenquote für den SGB II Bereich hat mit 3,6 % einen positiven Tiefstwert erreicht. Durch die regional ausgeprägte Saisonarbeit im Bereich des Hotel- und  Gaststättengewerbes sowie in der Landwirtschaft kann es ab Dezember zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote für die nächsten Wintermonate kommen.

 

KTA Bödecker fragt, ob es Auswertungen und Daten zu Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor gibt, die auf ergänzende Leistungen durch das Jobcenter angewiesen sind.

Auf Nachfrage erklärt KTA Bödecker, dass sie Arbeitnehmer meint, die unter 8,50 €/Stunde verdienen.

KTA Zielke fragt, ob die Möglichkeit besteht, bei Arbeitgebern den Stundenlohn für vom Jobcenter vermittelte Arbeitsverhältnisse zu erfragen.

Frau Giss erklärt zu beiden Anfragen, dass zum Niedriglohnsektor keine Daten vorliegen, Arbeitsverträge bei vermittelten Stellen zwar vorgelegt werden, jedoch nur bedingt valide Auskünfte geben können, da Überstunden bzw. Zuschläge im Voraus nicht berücksichtigt werden und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in den Verträgen nicht ausgewiesen ist. Sollte aus dem Arbeitsvertrag ein sittenwidriger Stundenlohn hervorgehen, würde das Jobcenter aber tätig werden.

Frau Giss ergänzt, dass gerade bei Teilzeitarbeitsverhältnissen häufig ergänzend Leistungen bezogen werden müssen, gerade dann, wenn hiervon eine größere Bedarfsgemeinschaft betroffen ist.

KTA Janßen bitte darum, dass die aktuellen Zahlen zu den Kunden, die ergänzende Leistungen erhalten, dem Protokoll beigefügt werden, da ergänzende Leistungen eine Art der Lohnsubvention darstellen. Hierzu ist nachstehende Tabelle angefügt:



S

 


ozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Bezieher
Datenstand 01.04.2013 (Wartezeit 6 Monate)

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte AlgII-Bezieher*

Insgesamt

587

Anteil in %

100

Frauen

339

Anteil in %

57,8

Unter 25-jährige

71

Anteil in %

12,1

Ausländer

46

Anteil in %

7,8

 

* ArbeitslosengeldII-Bezieher, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (>450 € monatlich) ausüben, aber weiterhin auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, da das Einkommen nicht bedarfsdeckend ist



Hierzu weist KTA Zillmer darauf hin, dass bei der Betrachtung der ergänzenden Leistungsbezieher, nur diejenigen aussagekräftig sind, die Vollzeit tätig sind. Wenn auch die Teilzeitstellen mit in die Betrachtung einbezogen werden, würde dies ein falsches Bild ergeben.

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen, es ergeben sich keine weiteren Fragen im Ausschuss.