Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2014 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.




Begründung:


Seit 2012 wird sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen als auch in den zugelassenen kommunalen Trägern ein einheitliches Zielsteuerungssystem umgesetzt.


Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.


Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.


Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:


  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug


Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2014 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.


Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.


Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2014 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.


Die erstmalige Umsetzung der dezentralen Planung für die Ziele 2 und 3 im Jahr 2014 geht mit einem höheren Maß an Planungsverantwortung einher. Die bisherige Beschreibung von Referenzwerten und Referenzrahmen durch den Bund bzw. das Land entfällt. Die dezentrale Planung soll zu realistischeren und zutreffenderen Zielwerten führen.



Frau Vogelbusch verweist auf die Vorlage und erklärt, dass die Zielerreichung an der Zielvereinbarung gemessen wird. Das Jobcenter Friesland hat bei der Zielerfüllung in 2013 trotz der hohen Zielvorgaben gute Ergebnisse erzielt..

Durch die niedrige Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich wird es immer schwieriger, weiter hohe Werte im Bereich der Integrationen zu erreichen.

KTA Zillmer fragt, ob die Zielerfüllung monetär gefördert wird.

Dies verneint Frau Vogelbusch und erklärt, dass lediglich ein Ranking im Vergleich mit anderen Jobcentern aus dem Grad der Zielerfüllung ersichtlich ist.

Frau Giss ergänzt, dass der Abschluss einer  Zielvereinbarung gesetzlich verankert und eine monetäre Förderung besonders erfolgreicher Jobcenter zwar in der Diskussion, aber nicht konkret in Planung ist. Die zugelassenen kommunalen Träger haben bei der Erfüllung der Zielvereinbarungen aufgeholt und das Interesse an einer monetären Förderung wächst, um zusätzliche Anreize zu schaffen.

KTA Zillmer weist darauf hin, dass der Bund bei eigenen Behörden bereits so verfährt.

Im Ausschuss ergeben sich keine weiteren Fragen zum vorgelegten Entwurf für die  Zielvereinbarung 2014.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig