Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen



Es wird Bezug genommen auf die sich in der Anlage (wurde bereits mit der Vorlage übersandt) befindliche Anfrage der Wähleraktion „Menschenmüll“ im Landkreis Friesland vom 02.10.2007.


Der Katastrophenschutz im Allgemeinen umfasst die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung von Katastrophen. Ein Katastrophenfall ist dann gegeben, wenn ein Notstand vorliegt, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.


Zur Vorbereitung der Bekämpfung hat der Landkreis Friesland auf Grundlage der Verpflichtung aus dem Nds. Katastrophenschutzgesetz einen Katastrophenschutzplan erlassen. Zu den möglichen Katastrophengefahren sind hierin auch Unfälle mit radioaktiven Stoffen beschrieben, zu denen auch mögliche Störfälle im Kernkraftwerk Unterweser, Landkreis Wesermarsch, gehören.


Teile des Landkreises Friesland (Stadt Varel) liegen in der 25 km Zone des KKU; der gesamte Landkreis in der 100 km Zone. Weiterhin liegen Teile des Landkreises in den 100 km-Zonen der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.


Für den Fall, dass im Kernkraftwerk Unterweser ein Störfall eintritt und ein Ausmaß erreicht, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, ist der Landkreis Wesermarsch als Standort-Landkreis zum Eingreifen verpflichtet. Dies gilt für die 25 km-Zone um das Kraftwerk, also auch außerhalb des Landkreises Wesermarsch, soweit es für die Wahrnehmung zentraler Aufgaben notwendig ist. Insbesondere ist hier der Einsatz von Messdiensten und die Auswertung der Messergebnisse anzuführen.


Soweit Messungen im Gebiet des Landkreises Friesland erforderlich sind, werden sie von den Diensten des Landkreises Wesermarsch durchgeführt. Der Landkreis Friesland hat insofern keinen eigenen Messdienst aufgestellt.


Die zentrale Katastrophenschutzleitung des Landkreises Wesermarsch empfiehlt den benachbarten und beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten die Durchführung der notwendigen Maßnahmen, die nach Auswertung der Messergebnisse erforderlich sind.


Für die Anordnung und Durchführung der evtl. notwendigen Maßnahmen sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden für ihren Bereich zuständig, also auch der Landkreis Friesland.


Diese Maßnahmen sind insbesondere:


  • Information der Bevölkerung

  • verkehrslenkende Maßnahmen

  • Räumung / Evakuierung gefährdeter Gebiete und Unterbringung evakuierter Personen

  • Dekontamination von Personen und Sachen

  • Verteilung eingelagerter Jodtabletten zur Blockade der Schilddrüse und Empfehlung der Einnahme


Über die Auslösung der Katastrophenschutz-Alarmstufen lt. Katastrophenschutzplan (Katastrophenwarnung, Katastrophenvoralarm, Katastrophenalarm) für den Landkreis Friesland entscheidet die Katastrophenschutzleitung (Landrat / Leiter des Stabes). Dies wird im Falle eines Störfalls im KKU nach Beratung mit der Katastrophenschutzleitung des Landkreises Wesermarsch geschehen.

Alle notwendigen Maßnahmen können im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplanes des Landkreises Friesland abgewickelt werden (Alarmierung und Zusammensetzung des Katastrophenschutzstabes, Alarmierung der Hilfskräfte, Bereitstellung von geeigneten Fahrzeugen z. B. für Lautsprecherdurchsagen etc.). Der Stab kommt in den im Jahre 2006 fertig gestellten Räumlichkeiten in der Katastrophenschutz- und Feuerwehrzentrale in Jever, Wangerländische Straße 40, zusammen. Dort stehen ausreichend Arbeits- und Kommunikationsmittel zur Verfügung.


Der Katastrophenschutzstab des Landkreises Friesland musste personell neu aufgestellt werden, da z. B. durch Eintritte in den Ruhestand etc. Veränderungen eingetreten sind. Hier steht nunmehr die Ausbildung im Vordergrund. Hierzu wird ein Teil des Stabes im Mai 2008 an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Bad Neuenahr/Ahrweiler ausgebildet.


Sollte es bei einem Störfall im AKW Unterweser über die Empfehlungen der Katastrophenschutzleitung des Landkreises Wesermarsch, die entsprechend durch Fachkräfte beraten wird, hinaus notwendig sein, Fachpersonal in den Katastrophenschutzstab des Landkreises Friesland zu berufen ist dies bei den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bundesamt für Strahlenschutz) anzufordern.


Über eigenes Personal mit entsprechenden technischen und radiologischen Kenntnissen im Hinblick auf Störfälle in Kernkraftwerken verfügt der Landkreis Friesland nicht.


Der Katastrophenschutzplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und nötigenfalls ergänzt. Der Plan ist 2005 grundlegend neu gefasst worden, jedoch nicht vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.09.2001 bzw. der erweiterten Betriebsgenehmigung des KKU sondern aufgrund allgemeinen Bedarfs.


Die Reaktionszeiten der Katastrophenschutzorganisationen im Landkreis Friesland können ebenso wie deren Ausstattung als gut bezeichnet werden. Dies wird mehrmals im Jahr durch Übungen sowohl innerhalb der einzelnen Organisationen als auch organisationsübergreifend unter Beweis gestellt. Auch bei Einsätzen wird dies immer wieder bewiesen. So ist beispielhaft der Einsatz bei einer Ölverschmutzung

am Strand von Schillig, Gemeinde Wangerland, im vergangenen Jahr anzuführen. Hier konnten innerhalb kurzer Zeit über 200 Hilfskräfte aus verschiedenen Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW und DRK) zum Einsatz kommen.


Der Landkreis Friesland hat alleine in den vergangenen fünf Jahren weit mehr als 100.000 € als Zuschüsse an die Basisorganisationen zur Beschaffung von Katastrophenschutzarbeit zur Verfügung gestellt.


Auf Planungen hinsichtlich des KKU hat der Landkreis Friesland keinen Einfluss. Hier ist der Landkreis Wesermarsch als Standort-Landkreis zuständig.


Der Landkreis Wesermarsch wird im Frühjahr 2008 eine Übung zum Kernkraftwerk Unterweser durchführen. Hierzu wird auch der Landkreis Friesland beteiligt.


Als Standort-Landkreis verfügt der Landkreis Wesermarsch über einen umfangreichen Katastrophenschutz-Sonderplan für Störfälle im Kernkraftwerk Unterweser, der auch dem Landkreis Friesland vorliegt.



Frau Kloß erläuterte die Vorlage zu diesem TOP.


In der sich anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass für etwaige atomare Unfälle im Kernkraftwerk Unterweser der Landkreis Wesermarsch als Standort-Landkreis zuständig sei.


Im Kernkraftwerk Unterweser würde es regelmäßig Katastrophenschutzübungen geben. Die Bevölkerung würde, auch durch Aktionen wie „Tag der offenen Tür“, stets umfassend informiert.


Herr Wehnemann führte aus, dass der Landkreis Friesland als Nachbarlandkreis mit der notwendigen Technik und Ausrüstung ausgestattet ist. Auch wird das Personal für den Katastrophenschutz eingehend geschult. Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, THW und DRK ist gewährleistet.


In Übungen würden verschiedene Szenarien zum Katastrophenschutz geprobt.


Es ist entscheidend, dass sich die Bevölkerung im Landkreis Friesland auf den Katastrophenschutz verlassen könne.





Abstimmungsergebnis:

einstimmig