Beschluss:

Die Ausführungen bezüglich der Erneuerung von Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Der Kreisausschuss wird um gleiche Entscheidung gebeten.


In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Straßenverkehr am 23.11.2006 wurde den Ausschussmitgliedern vorgeschlagen, sechs Heizungsanlagen in kreiseigenen Schulen durch ein Energiespar-Contracting zu erneuern, sh. Vorlage zu Punkt 6 der Tagesordnung dieser Sitzung vom 06.11.2006.


Den Beschlussvorschlag, dass die in der Vorlage genannten Heizungsanlagen durch ein Energiespar-Contracting erneuert werden, wurde grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte jedoch geprüft werden, ob der Landkreis Friesland die Heizungsanlagen nicht mit eigenen Haushaltsmitteln selber erneuert. Die, bedingt durch die neue Technik, reduzierten Gaskosten würden unmittelbar den Haushalt entlasten.


Gleichermaßen beschloss der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2006.


Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden für die Erneuerung der Heizungsanlagen Sondermittel nicht bereit gestellt.


In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Straßenverkehr am 23.04.2007 und am 02.07.2007 wurden die Haushaltsmittel in Höhe von 410.000 €, die ursprünglich für die Fassadensanierung der BBS Varel vorgesehen waren, für anderweitige Sanierungsmaßnahmen an kreiseigenen Schulen verwendet, so dass auch diese Gelder nicht für die Erneuerung der Heizungsanlagen berücksichtigt werden konnten.


Zwischenzeitlich wurden auch die übrigen Heizungsanlagen in den kreiseigenen Schulen eingehend dahingehend überprüft, in welchem Zustand sich diese Anlagen befinden.


Die Überprüfung ergab, dass bei weiteren Anlagen in den nächsten Jahren ein Erneuerungsbedarf unabdingbar ist. So sind viele der Anlagen häufig defekt, die Reparaturkosten sind hoch. Die Anlagen arbeiten unwirtschaftlich.


Es wird auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage hingewiesen, der der Umfang der erneuerungsbedürftigen Heizungsanlagen zu entnehmen ist.


Die Anlage 2 weist die Angaben über Verbräuche und Energiekosten der bestehenden Anlagen aus.


Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Heizungsanlagen sind geschätzt und der Anlage 3 zu entnehmen.


In der Anlage 4 sind die beabsichtigten Maßnahmen aufgeführt.

(Anlagen 1 bis 4 wurden bereits mit der Vorlage übersandt).

Da unter Berücksichtigung dieses erheblichen Investitionsbedarfs eine Realisierung in den Folgejahren nur schwerlich möglich sein wird (sh. diesbezüglich auch TOP 7), wird vorgeschlagen, den genannten Bestand an Heizungsanlagen durch ein Energiesparcontracting erneuern zu lassen.


Wie in der o. a. Vorlage zu TOP 6 der Tagesordnung vom 06.11.2006 ausgeführt, sind gemäß der Energieeinsparverordnung bis spätestens zum 31.12.2008 die ursprünglich vorgesehenen 6 Heizungsanlagen zu erneuern.


Dieser Zeitkorridor wäre in jedem Falle einzuhalten.


Bei den übrigen, zusätzlichen Heizungsanlagen (sh. Anlage 1) erlaubt die Energieeinsparverordnung eine Erneuerung auch zu einem späteren Zeitpunkt. Aufgrund des bedenklichen Zustands dieser Heizungsanlagen sollte jedoch nach Möglichkeit auch im Jahr 2008 eine Erneuerung durchgeführt werden.


Zwischenzeitlich wurden gemeinsam zwischen der ipb Bauplaningenieurgesellschaft mbH aus Wilhelmshaven (sh. Vorlage zu Punkt 14 der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Straßenverkehr vom 08.11.2006) und dem Landkreis Friesland die Ausschreibungsunterlagen ausgearbeitet. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Vertragswerk. Grundlage für dieses Vertragswerk waren Ausschreibungsunterlagen des Bundesbauministeriums, welches in der Vergangenheit Heizungsanlagen des Bundes durch Contracting erneuern ließ.


Der Vertragsentwurf wurde durch einen Fachanwalt für Contractingfragen überprüft. Seine Anmerkungen wurden berücksichtigt.


Vorgesehen als Vergabeart ist eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb.


Es ist beabsichtigt, dass noch in 2007 durch öffentliche Bekanntgabe (Bundesausschreibungsblatt, Submissionsanzeiger) auf die vom Landkreis Friesland vorgesehenen Maßnahmen hingewiesen wird. Durch diese Insertion haben Interessierte die Möglichkeit, die betreffenden Informationen erlangen zu können.


Im Anschluss erhalten alle Interessierten einen „Abfragebogen“, in dem die Interessierten über ihre Leistungsfähigkeit bezüglich eines Energiesparcontracting Rede und Antwort zu stehen haben. Aufgrund dieser dann vorliegenden Beurteilungskriterien erfolgt eine Auswahl mit dem Ziel, maximal 5 Bietern die kompletten Ausschreibungsunterlagen zukommen zu lassen.


Hierauf erfolgen die Gespräche mit den Bietern mit dem Ziel, auszuloten, wer von den Bietern der geeignetste unter Berücksichtigung der Erwartung des Landkreises Friesland erscheint.


Sollte das dann vorliegende Angebot aus der Sicht des Landkreises Friesland ein wirtschaftliches sein, würde den politischen Gremien voraussichtlich im 1. Quartal 2008 eine Beschlussempfehlung vorgelegt werden, so dass anschließend der Zuschlag erfolgen könnte. Mit der Erneuerung der Heizungsanlagen könnte dann voraussichtlich ab März 2008 begonnen werden.


Sollte das vorliegende Angebot kein wirtschaftliches sein, wäre durch Umschichtungen bei den Mitteln für die Bauunterhaltung eine Erneuerung der 6 Heizungsanlagen im Jahre 2008 zu gewährleisten.


Im Arbeitskreis „Energie“ wurde über dieses Thema am 18.10.2007 berichtet.


Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Energieberichts des Landkreises Friesland, bei jeder anstehenden Erneuerung der Heizungsanlage dezidiert geprüft wurde, inwieweit beispielsweise auch der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes wirtschaftlich sinnvoll wäre


Herr Neumann, Geschäftsführer der ibp Bauplaningenieurgesellschaft mbH, wird für weitergehende Fragen am 05.11.2007 zur Verfügung stehen.



Herr Thöle erläuterte die Vorlage zu diesem TOP.


Im Anschluss ging Herr Neumann u. a. auf die Ausschreibungsmodalitäten ein.


In der sich anschließenden Diskussion wurde übereinstimmend darauf hingewiesen, dass möglichst alle der genannten Heizungsanlagen erneuert werden sollten. Durch diese Maßnahme hätte man neue Anlagen, es würden vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses dem Landkreis Friesland keine Kosten entstehen, das Klima würde geschont und der Ressourcenverbrauch (Gas) würde reduziert.


Des Weiteren wurde von verschiedener Seite darauf hingewiesen, dass trotz des Handlungsbedarfs bei den zu erneuernden Heizungsanlagen der Landkreis Friesland in den letzten Jahren erhebliche Maßnahmen bei den kreiseigenen Gebäuden zur Reduzierung des Gasverbrauchs unternommen hätte. Hierbei wurde insbesondere auf die umfangreichen Gebäudesanierungsmaßnahmen (Dach, Fenster, Fassade) hingewiesen.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig