Beschluss: zur Kenntnis genommen

KTA Just erklärte, die Städte und Gemeinden seien der Ansicht, dass die Bioabfall-Gebühr aufkommensgerechter erhoben werden sollte – und zwar nach Grundstücken, nicht nach Kopfzahlen. Derzeit sei sie gebunden an die Restabfallgebühr , die im Wesentlichen nach Kopfzahl berechnet werde. Der meiste Bioabfall aber falle bei Grundstücken an; dieses Kriterium sollte bei der entsprechenden Gebühr Grundlage sein. Bisher habe dieser Hinweis aber noch keine Berücksichtigung gefunden.


Landrat Ambrosy führte aus, beide Erhebungssysteme seien möglich. Das von Herrn Just angesprochene Thema betreffe eine Frage des Abfallgebührenrechts. Zunächst aber müsse als Basis das Abfallwirtschaftskonzept in Kraft gesetzt sein. Im übrigen werde man heute im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über die Vergabe der Abfallentsorgungsleistungen zu befinden haben. Beide Entscheidungen hätten Auswirkungen auf das Zahlenwerk. Wenn man über die entsprechenden Daten verfüge, könne auch eine Diskussion über die Abfallgebührensatzung erfolgen.


Den von Herrn Just gegebenen Hinweis werde er als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterleiten, um später nach Vorlage entsprechender Modellrechnungen eine Entscheidung darüber herbei führen zu können, welches System künftig gewollt sein.


Der Kreistag nahm Kenntnis.