Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der beiliegenden Resolution zur Einleitung von Abwässern des Unternehmens K+S aus Hessen in die Nordsee wird zugestimmt.


Begründung:

Die folgende Stellungnahme der unteren Landesplanungsbehörde vom 28.04.14 wurde bereits am 13.05.14 in der Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Friesland von den KTA zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht der Regionalplanung (FB 61) des Landkreises Friesland sind folgende Punkte für das Raumordnungsverfahren für eine Rohrleitungsanlage zur überregionalen Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Nordsee/Jade relevant:

In der Antragskonferenz wurde als mögliche Einleitstelle der Salzabwässer nur ein Suchpunkt an der Jade vorgestellt. Eine detaillierte Darstellung dieser Stelle erfolgte nicht, zudem wurde sie ohne Standortalternativen präsentiert. Der Landkreis Friesland fordert deshalb, die potenziellen Einleitalternativen ebenfalls detailliert und in gleicher Untersuchungstiefe im Rahmen der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren darzustellen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten und die gesamträumliche Verträglichkeit ermitteln zu können.

Die Jade hat tidebedingt einen zeitlich stark gestreckten Wasseraustausch, so dass eine Verdünnung der Abwässer an dieser Stelle länger benötigt als auf offener See. Da bereits Vorbelastungen von Jade und Jadebusen durch genehmigte Einleitungen der IVG Caverns sowie der sich in Betrieb befindlichen Kraftwerke und sonstigen Industriebetriebe bestehen, ist eine potenzielle Einleitung kumulativ zu betrachten. In diesem Zusammenhang und als weitere Alternative ist darzustellen, ob und wie eine über den Jadebusen hinausgehende Pipeline zu realisieren ist. Auch dies ist in eine ganzheitliche Alternativenbetrachtung einzustellen.

Die Untersuchungstiefe der nachzureichenden Daten sollte für ein Raumordnungsverfahren vergleichsweise hoch angesetzt werden, da nach jetziger Rechtslage nach dem Raumordnungsverfahren keine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet bzw. gesetzlich für das Gesamtprojekt oder Teilprojekte gesichert vorgeschrieben ist. Auf die Äußerungen des Vertreters des LBEG´s aus der Antragskonferenz am 01.04.2014 wird verwiesen. Außerdem sollten die Ergebnisse und Prozesse aus dem „Runden Tisch“ offengelegt werden, da der Landkreis Friesland hier als einer der Hauptbetroffenen der Pipeline nicht beteiligt war. Generell sind diese Vorgänge kritisch zu betrachten, da es aufgrund der einseitigen Beteiligung zu keinem repräsentativen Meinungsbild kommen konnte und dieser auch in der Ursprungsregion nicht unumstritten ist.

Im RROP ist zudem das Grundsatzprinzip „Vermeidung vor Entsorgung“ als wichtiger Pfeiler einer ressourcenschonenden Abwasseraufbereitung dem geplanten Vorhaben entgegenzusetzen (vgl. Kap 3.9.2 RROP 2003). Im Landkreis Friesland soll daher verstärkt auf die Vermeidung von Abwässern hingewirkt werden. Bezüglich der „Entsorgung“ der Produktionsrückstände ist unklar, ob es sich dabei nicht um Abfälle handeln kann. Eine Prüfung sowie die ausführliche Darstellung der Grundsätze „Vermeiden, Verwerten, Entsorgen“ der Kali-Abwässer in dem Bergbaurevier wird daher als Bestandteil der Alternativenbetrachtung gefordert. Generell sollten die internen Prüfkriterien der K+S für die Entscheidung über die Realisierung der Trasse offen gelegt werden, denn eine transparente Darstellung steht im Sinne eines verträglichen Raumordnungsverfahrens.

Diese Kriterien der K+S sind ausdrücklich nicht in die Bewertung der Trassenalternativen mit einzubeziehen, da diese notwendigerweise nicht die insgesamt raumverträglichste Lösung garantieren können.

Ein weiteres Problem stellen die vom Vorhabensträger avisierten Trassenkorridore dar. Entweder wurden diese schon durch Leitungen der Energie-, Wasser- oder Rohstoffversorgung belegt oder sind durch bereits bestehende Planungen ein- oder mehrfach überlagert (siehe Anlage 2). Ebenfalls ist eine Querung von Schutzgebieten und wertvollen Landschaftsbestandteilen in beiden Trassenvarianten der Rohrleitungsanlage zur Entsorgung von Salzabwässern gegeben. Eine detaillierte Auflistung ist der Stellungnahme beigefügt (siehe Anlage 1).

Von größter Bedeutung sind die Offshore-Kabeltrassen, welche teils unterirdisch verlaufen und deren Erforderlichkeit rechtskräftig im Netzentwicklungsplan Strom festgehalten wurde, sodass die Realisierung der Pipeline in keiner Relation zu diesem steht. Hier besteht zwar durch das aktuelle ROV „Trassenkorridore zwischen der 12sm-Zone und dem Festland“ keine akute Betroffenheit mehr, jedoch sind nach Auffassung der unteren Landesplanungsbehörde diese Korridore auf Dauer erforderlich und entsprechend raumordnerisch zu sichern.

Die geplante 380kV-Leitung Wilhelmshaven-Conneforde, welche vom Betreiber TenneT TSO GmbH teilweise als Erdkabel verlaufend geplant wurde, kollidiert mit der Planung der Pipeline. Ebenfalls sind bei den Leitungen E.ON Emden-Conneforde sowie deren Trassenvarianten die Abstands- und Kreuzungsbedingungen zu berücksichtigen.

Aufgrund einer größtenteils zum geplanten Vorhaben parallel verlaufenden Ethylenleitung ist es nicht empfehlenswert, dass es Querungen mit dieser gibt. Ethylen ist ein hochentzündlich und in Kombination mit Luft ein explosives Gemisch, sodass von Überlagerung der Trassen abzuraten ist. Darüber hinaus wird die geplante Ethylenleitung Wilhelmshaven – Gelsenkirchen/ Gladbeck, welche aus wirtschaftlichen Gründen bislang noch nicht realisiert wurde, durch den geplanten Trassenverlauf beeinträchtigt.

Überdies stimmt der Verlauf der geplanten Trasse mit dem eines Solegewinnungsprojektes, hier der IVG Caverns GmbH, in weiten Teilen überein, welches über einen Leitungsverlauf von Horsten gen Voslapper Groden verfügt. Darüber hinaus bestehen diverse Wasser-, Hauptabwasser- sowie Fernwasserleitungen und Erdöl- bzw. Erdgasleitungen in diesem Bereich, so dass die Abstands- und Kreuzungsbedingungen zu diesen zu berücksichtigen sind und auch über die grundsätzliche Machbarkeit mit entscheiden.

Bestehende Windparks werden im nördlichen Trassenverlauf bei Ostiem (Windpark B-Plan Nr. 100), westlich der A29 bei Sande (Windpark B-Plan Nr. 37, B-Plan Nr. 37-1, B-Plan Nr. 37-2) sowie in der westlichen Trassenvariante auf Höhe des Asteder Feldes/ Bullmersbäke in der Gemeinde Zetel (Windpark (B-Plan Nr. 66) geschnitten. Für sämtliche dieser Windparks, die im RROP des LK Friesland auch als Vorranggebiete Windenergie gesichert sind, bestehen aktuelle Repoweringabsichten. Eine Einschränkung der Nutzbarkeit der Vorranggebiete ist nicht hinnehmbar.

Relevante Prüfkriterien für den Korridorverlauf stellen insbesondere die Ausweisungen von Vorranggebiete sowie die Querung ausgewiesener oder geplanter Wohnbau- und Gewerbe-/ Industrieflächen dar. Im Folgenden werden diese Themenbereiche anhand des geplanten Trassenverlaufs von Süd nach Nord erläutert.

Speziell im Bereich Siedlungskörper Bockhorn „Baugebiet am Urwald“ und Freizeitbad Bockhorn sowie dem Waldgebiet Neuenburger Holz verlaufen zahlreiche ELT- und Rohrfernleitungen, sodass das Vorhaben schwer mit den bestehenden Leitungen vereinbar erscheint. Eine ähnlich starke Bündelung der bestehenden Leitungen ist südwestlich von Sande und beim Wilhelmshavener Kreuz zu beobachten. Entsprechend muss neben der raumordnerischen Verträglichkeit an diesen Stellen auch die technische Machbarkeit geprüft werden. Dies überschreitet zwar die übliche Untersuchungstiefe eines ROV, ist jedoch an dieser Stelle zwingend notwendig, um die generelle Realisierbarkeit zu ermitteln sowie die verbleibenden Potenziale aufzuzeigen. Erfolgt dies nicht, können aus Sicht der unteren Landesplanungsbehörde im LK Friesland diese „Flaschenhälse“ nicht raumverträglich passiert werden.

Des Weiteren steht die geplante Rohrleitungsanlage in Konkurrenz zu folgenden geplanten und realisierten Nutzungsausweisungen der Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland:

Nordwestlich von Bockhorn wird ein Wohnbaugebiet (B-Plan Nr. 048), südwestlich Gewerbegebiete (B-Plan Nr. 25, B-Plan Nr. 50, B-Plan Nr. 50A), südlich der K102 bei Bockhorn eine geplante Industrie  und Gewerbefläche (B-Plan Nr. 69) sowie bei Ostiem ein Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 95, B-Plan Nr. 95-1) geschnitten. Ebenfalls wird im OT Accum der Stadt Schortens ein genehmigtes Wohngebiet (B-Plan Nr. 12s) geschnitten.

In der westlichen Trassenvariante werden ein Erholungsgebiet südlich von Asteder Feld (B-Plan Nr. 53), ein Wohngebiet (B-Plan Nr. 55) bei Zetel sowie nordwestlich von Neuenburg Wohngebiete (B-Plan Nr. 52, B-Plan Nr. 59, B-Plan Nr. 76) vom Trassenverlauf geschnitten.

Eine Prüfung von möglichen Überschneidungen des geplanten Vorhabens mit dem Flächennutzungsplan wurde in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen. Der Vorhabensträger wird aufgefordert dies bei den einzelnen Gemeinden im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen anzufordern.

Zur Rohstoffsicherung ist zu sagen, dass ein Vorranggebiet Ton, das westlich von Bockhorn zu verorten ist, in der westlichen Trassenvariante bei Schweinebrück gequert wird. Ein Vorsorgegebiet „Sand“ ist ebenfalls von der Querung betroffen sowie im Bereich südlich des Asteder Feldes werden weitere Sand-Vorsorgegebiete durch den geplanten Trassenverlauf geschnitten.

In der Trassenvariante Ost wird östlich von Grabstede ein Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes vom Trassenverlauf geschnitten, sodass der Verbindungskorridor, der die beiden größeren Vorranggebiete Natur und Landschaft verknüpft, seiner bedeutenden naturräumlichen Funktion nicht weiter nachkommen kann. Hier wird eine grundsätzliche Gefährdung der Vorgabe aus dem aktuellen LROP-Entwurf zur Schaffung von Biotopverbundnetzen gesehen. Südlich davon wird zudem ein Vorsorgegebiet Natur und Landschaft gekreuzt. Beide Festlegungen beruhen unter anderem auf dem Landschaftsbild und den wertbestimmenden Grün- und Wallheckenstrukturen. Linienhafte Korridore widersprechen diesen Grundsätzen der Entwicklung. Das Vorranggebiet Natur und Landschaft „Driefeler Wiesen“ ist bezüglich Eingriffen in der Bodenstruktur sehr empfindlich, da es seine Wertigkeit aus der dort vorkommenden Flora bzw. Wallheckenstrukturen bezieht. Zudem sind Eschböden mit kulturhistorischer Bedeutung vorzufinden.

Auch die westliche Variante ist nicht frei von Konflikten. Hier wird durch die Querung eines Vorranggebietes Natur und Landschaft und eines Vorsorgegebietes Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung nördlich von Zetel sowie durch die Querung eines Gebiets zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes bei Schweinebrück die westlich verlaufende Trassenvariante belastet. Das Landschaftsbild wird hier durch hochwertige Biotoptypen sowie dem Extremstandort Moor geprägt, welche nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde schützenswert sind. Neben dem wird nördlich von Neuenburg ein Vorsorgegebiet Natur und Landschaft geschnitten; im Süden Neuenburgs befinden sich zusätzliche Vorsorge- und Vorranggebiete Natur und Landschaft, die ebenfalls im geplanten Trassenverlauf der Variante Ost liegen. Die dortigen Biotoptypen verfügen nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde über eine hohe Wertigkeit, sodass die Einschränkungen während und nach den Bauarbeiten gravierend wären.

Auch touristische Auswirkungen, gerade im regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkt Hooksiel, stehen einer Einleitung am geplanten Jade-Standort entgegen, da Veränderungen der Badewasserqualität nicht ausgeschlossen werden können. Der OT Hooksiel ist dabei allgemein schon durch die im Bereich nördliches Wilhelmshaven befindliche Chemie-Industrie erheblich in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Eine weitere Verschlechterung der naturräumlichen Situation und insbesondere der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Tourismus ist nicht hinzunehmen.

Zusammenfassend betrachtet der Landkreis Friesland die Einleitstelle der Salzabwässer in die Jade als ungeeignet, befürchtet erhebliche Einschränkungen seiner Entwicklungsmöglichkeiten, zumal alternative Einleitwege unzureichend geprüft / dargestellt wurden und damit die letzten ca. 50 km Trassenverlauf ohne Alternativenprüfung festgezurrt wurde. Ferner sind insbesondere die Engstellen in der Gemeinde Bockhorn sowie in der Gemeinde Sande mit dem geplanten Trassenkorridor der K+S als höchst problematisch zu bewerten, da diese Gebiete bereits mehrfach von Trassen belegt sind und somit die Raumverträglichkeit mit bestehenden Leitungen oder gesetzlich vorgegebenen Planungen (Netzentwicklung!) sowie naturräumlichen Gegebenheiten als kritisch gesehen wird. Als Folge dessen wird die Planungshoheit der Städte, Gemeinden und des Landkreises stark eingeschränkt. Überdies werden zahlreiche Baugebiete von Städten und Gemeinden sowie Vorranggebiete für Windenergieanlagen von dem Vorhaben gekreuzt. Eine Vereinbarung mit den aktuellen Planungs- bzw. Repoweringabsichten ist schwer vorstellbar, da weitere Restriktionen eine Nutzbarkeit der Vorranggebiete beeinträchtigen würden.

Insgesamt steht der Landkreis Friesland den Planungen kritisch gegenüber und erkennt im jetzigen Stand der Planungen keine raumverträgliche Trassenführung mit einer Einleitstelle an der Jade.


Herr Ambrosy erklärte, dass der Landkreis Friesland Anfang des Jahres das Planungserfordernis angezeigt bekommen hat, dass man im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine Pipeline für Industrieabwässer aus dem Kali- und Salzwerk in Hessen an die Nordsee verlegen will. Betroffen sind die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Federführung für den niedersächsischen Teil liegt beim Landwirtschaftsministerium, welches als oberste Landesplanungsbehörde auch die oberste Behörde für Raumordnungsverfahren, ist. Der Landkreis ist sehr frühzeitig informiert worden, somit konnte mit Datum vom 28.04.14 eine Stellungnahme abgegeben werden, diese wurde dem KA bereits zur Kenntnis gegeben.

Er erläuterte, dass ein Raumordnungsverfahren ergebnisoffen ist. Allerdings erscheint die Ergebnisoffenheit des Antragstellers fraglich, weil der einzig mögliche Verlandungspunkt in Wilhelmshaven bzw. in der Nähe von Hooksiel sein soll, d.h. Alternativen für Einleitungspunkte sind dem Landkreis Friesland nicht ersichtlich. Als einzige Alternative wird die Pipeline dargestellt, in der aber das größte Problem gesehen wird. Vor der Frage der Entsorgung solcher Industrieeinleitungen muss die Vermeidung stehen, d.h. es sollte die Frage gestellt werden, wie man es hinbekommt, dass diese Industrieabwässer überhaupt nicht geschaffen werden. Es gibt hierbei technische Verfahren, die seitens des Landkreises als vordringlicher gesehen werden. Der Antragsteller sollte diese technischen Alternativen vor Ort als erste prüfen und auch umsetzen.

Die Anrainerkonferenz, die am 20.06 in Wilhelmshaven gastierte, zeigte auf, dass die Einleitungen der Industrieabwässer in Werra und Weser gestoppt werden müssen.


Zum Punkt Ökologie erklärte Herr Ambrosy, dass der Wasseraustausch im Jadebusen auf Grund der Einleitung von Natriumsalzen, Kaliumsalzen, Magnesium und anderen Salzen ein großes Problem ist. Diese Stoffe sind lt. Dipl. Biologin Frau Dr. Gerdes relativ schwer, das Wasser braucht 100 Tage bzw. in einigen Bereichen bis 250/300 Tage, bis es sich durch die normale Tide erneuert hat. Das viel schwierigere Problem scheint zu sein, dass es eine Ionenverschiebung geben könnte. Salze (Lauge) sind positiv aufgeladene Teilchen und haben für den Stoffwechsel von Mensch und Tier eine hohe Bedeutung, d.h. wenn es dort zu solchen Ionenverschiebungen kommt, könnte dies langfristige und große Probleme mit sich ziehen.


Als weiteren wichtigen Punkt erwähnte er den Raumwiderstand, denn die Pipeline ist ein Industriebauwerk, welches Gefahrenpotenzial hat, denn es könnten Industrieabwässer in angrenzende Wasserschutzgebiete gelangen. Durch solch ein massives Bauwerk, welches große Abstandsgebote braucht wird das verfassungsrechtliche Recht der Planungshoheit der betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise eingeschränkt.


Herr Meier führte aus, dass in diesem ausgewiesenen Bereich von K+S bereits sehr viele Einleitungen vorhanden sind. Es besteht der Verdacht, dass noch zusätzliche Kalisalze in den Jadebusen gelangen, die dann zu noch unvorhersehbaren erheblichen Belastungen führen können. Es gibt viele Fragestellungen mit denen sich beschäftigt werden muss, u.a. mit den Strömungsverhältnissen vor Ort, lt. K + S sind diese dort ähnlich wie auf der offenen See. Der FB 67 teilt diese Aussage nicht, denn die Strömungsverhältnisse sind dort eingeschränkt, die durchaus wesentlich problematischer sind. Des weiteren wird die Trassenführung als Problem gesehen, weil diese durch das neue Wassereinzugsgebiet des Wasserwerks Feldhausen zieht. Aber auch in anderen Bereichen gibt es viele Schutzgebiete für die eine Versalzungshaverie negativ wäre.


Herr Neuhaus sprach den Punkt der rechtlichen Genehmigungsfähigkeit an. Bei dem Thema wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung hat das NLWKN in Vorbesprechungen signalisiert, dass es derzeit keinen wirklichen Ausschlussgrund gibt. Zum Raumordnungsverfahren erklärte er, dass im Moment versucht wird eine großräumige Trasse und deren wesentlichen Alternativen zu beleuchten.

Es wird mehrere Einzelverfahren geben, d.h ein Verfahren für die Einheitsgenehmigung und zu jedem Planfeststellungsabschnitt (u.a Vorbauwerk, Pumpbauwerk, Pumpstationen, Zwischenspeicherbecken) die einzelnen Genehmigungen.

Zu den Raumwiderständen erklärte er, dass es neben den naturschutzrechtlichen Aspekten kaum noch Platz für solche Trassen gibt, denn es stehen auch noch andere Projekte, die nur mit einer erdgebundenen Trassenführung möglich sind, an. Abschließend wurde gesagt, dass es für diese Leitung an Rechtfertigungsgründen fehlt und andere wichtigere Trassen blockiert. Des Weiteren gibt es auf Grund des Flächenverbrauchs Eingriffe in die Landwirtschaft, weil diese Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden können.


Herr Ausschussvorsitzender Busch brachte zum Ausdruck, dass dieser Beschluss als Leuchtturm für andere Kommunen gesehen werden soll, damit nicht Trassen verbaut werden, die ohnehin noch benötigt werden. Das Land sollte nochmal aufgefordert werden alles dafür zu tun, dass man dieses System gar nicht erst entstehen lässt. Allerdings sollte insbesondere geprüft werden, ob die Entsorgung nicht auch vor Ort stattfinden kann. Außerdem muss die Verfahrensbeteiligung sichergestellt sein.


KTA Damm stellte die Frage, welcher Zwang entstehen kann, wenn die Resolution kein Gehör findet.

Herr Ambrosy erklärte, dass das Landwirtschaftsministerium die Federführung hat. Wenn die gesamten Argumente nicht greifen würden und das Planfeststellungsverfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss zum Bau enden würde, gäbe es die Klagemöglichkeit. Am Ende können diejenigen, die planungshoheitliche Rechte haben, d.h. Gemeinden die besonders betroffen sind, wie z.B. Bockhorn oder Eigentümer, die schon weiter im Verfahren sind und dadurch eingeschränkt werden, klagen. Zudem ist der Landkreis Friesland untere Planungsbehörde, d.h. die Rechtsstellung ist eine andere als z.B. in Hessen. Eingaben der Landkreise können also nicht ersetzt werden.


Auf Nachfrage von Herr KTA Pauluschke, ob es aus den anderen Bereichen inzwischen Resonanzen auf diese Planungsabsicht gäbe erklärte Herr Neuhaus, dass eine Hauptbetroffenheit beim Landkreis Friesland liegt, die anderen Landkreise es allerdings auch nicht befürworten.


Desweiteren fragte Herrn Pauluschke, ob der Landkreis im Falle eines Planfeststellungsbeschlusses klageberechtigt sei.

Herr Ambrosy antwortete, dass wenn der Landkreis in den aufgezeigten Rechten rechtswidrig betroffen ist, Verfahrensrecht hat. Herr Neuhaus ergänzte, dass der Landkreis Friesland nicht die genehmigende Behörde ist, denn das Raumordnungsverfahren läuft beim Landwirtschaftsministerium und die nachträgliche Planfeststellung macht das LBEG.


Herr KTA Neugebauer erkundigte sich, ob es zur Einleitung überhaupt eine Alternative gibt. Herr Landrat Ambrosy teilte daraufhin mit, dass es die sog. Verdampfung gibt. Selbst die Anrainer vor Ort sagen, dass es Alternativen gibt, zudem hat die Bundesumweltministerin das Bundesumweltamt dazu aufgefordert eine Alternativenüberprüfung zu machen.


Herr KTA Ratzel erklärte, dass er diese Resolution nur unterstützen kann.


Die gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft wurde um 15:45 Uhr geschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen: einstimmig

Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft: einstimmig