Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Jahre 2014 - 2020 wird zugestimmt.

  2. Im Finanzhaushalt des Landkreises Friesland wird für die Jahre 2015-2020 jeweils ein Betrag von 200.000 Euro veranschlagt.


Begründung:

Zukünftige europäische und nationale Ausrichtung

Die europäischen Förderprogramme stehen vor einem grundlegenden Wechsel der Rahmenbedingungen, wie es ihn in den letzten 20 Jahren nicht gegeben hat. Gleichzeitig wird sich Niedersachsen auf einen starken Mittelrückgang in der kommenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 einrichten müssen. Dies wird sich auch auf die künftige Förderpraxis des Landkreises Friesland auswirken. Beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rechnet das Land Niedersachsen lediglich mit einem Mittelvolumen von 600 bis 660 Mio. EUR für die Förderperiode von 2014 bis 2020. Damit stehen nur etwa halb so viel Mittel im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013 (1,227 Mrd. EUR) zur Verfügung. Die Landesregierung hat am 28.05.2013 die Schwerpunktsetzung für den EFRE aufgrund der zu erwartenden EU-Vorgaben wie folgt beschlossen:

  1. Innovationsförderung,

  2. Wettbewerbsfähigkeit von KMU (kleine und mittlere Unternehmen),

  3. CO2-Reduzierung,

  4. Regionalentwicklung.

Im Schwerpunkt „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ geht es zukünftig um folgende Ziele:

  1. Unterstützung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen durch Beratungen, Gründerfonds und Nachfolgemoderationen,

  2. Verbesserung von Infrastrukturen von KMU durch Breitbandausbau, Einrichtung und Erweiterung von Gründerzentren, Ausbau von verkehrlicher Infrastruktur in Güterverkehrszentren und Binnenhäfen,

  3. Förderung von Investitionen und Verbesserung der Finanzierung für KMU durch Förderung produktiver Investitionen im Bereich Diversifizierung und Internationalisierung und durch Beteiligungsfonds und Mikrobeteiligungsfonds.


Für die Förderung von KMU ist somit vorrangig der Einsatz revolvierender Finanzinstrumente (d.h. Darlehen, Beteiligungen und ähnliches) vorgesehen. Das operationelle Programm sieht somit außerhalb der Innovationsförderung keine klassische betriebliche Investitionsförderung in Form von Zuschüssen mehr vor. Eine Fortführung der so genannten „Regionalisierten Teilbudgets (RTB)“ zur Wirtschaftsförderung in Eigenregie der Kommunen mit Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Im Ergebnis ist somit festzustellen, dass u.a. durch den erheblichen Mittelverlust in der kommenden Förderperiode von über 50 % und den Wegfall der regionalen Teilbudgets eine einzelbetriebliche Investitionsförderung in Zuschussform zukünftig entfällt.


Start eines landkreiseigenen Förderprogramms

Seitens der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland wird nach Abstimmung mit den Städten und Gemeinden aufgrund der guten Nachfrage und der außerordentlich positiven wirtschaftlichen Effekte des noch laufenden Förderprogramms vorgeschlagen, die bisherige Förderung mit einem landkreiseigenen Programm für die Periode 2014 bis 2020 fortzuführen. Der Wirtschaftsförderung der Gemeinden und des Landkreises sollte weiterhin die Rolle zukommen, aktiv mit Existenzgründern und Unternehmern das Gespräch zu suchen, Kontakte zu knüpfen, Hilfestellungen zu geben und ggfs. eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Ohne eine Förderrichtlinie und besonders vor dem Hintergrund der massiven Fördermittelkürzungen der EU und der Fokussierung der Landespolitik auf andere wichtige Förderschwerpunkte würde ein wichtiger Teil und Motor der Wirtschaftsförderung wegbrechen.


Inhalt der Förderrichtlinie

Die vorgeschlagene Weiterführung einer landkreisweiten Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen stellt eine konsequente und folgerichtige Entscheidung vor dem Hintergrund der ausgesprochen guten Ergebnisse der noch laufenden Förderperiode dar. Über die Ergebnisse der Wirtschaftsförderung in der abgelaufenen Förderperiode 2007 – 2013 ist der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen in der Sitzung am 19.03.2013 informiert worden. Die Förderrichtlinie der neuen Förderperiode sollte sich an die Richtlinie der Förderperiode 2007 bis 2013 anlehnen. In Fortschreibung der Richtlinie werden aufgrund der Erfahrungen der letzten Förderperiode sowie der finanziellen Veränderungen die nachfolgend genannten Anpassungen/Änderungen vorgeschlagen. Diese Eckpunkte sind mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden im Mai 2014 gemeinsam abgestimmt worden:


  • Förderbedingung ist zukünftig ausschließlich die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit verbunden mit Investitionen. Voraussetzung ist die Schaffung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplatz

  • Auf Grund des Wegfalls der EU-Mittel in Höhe von 50 % und der damit verbundenen Reduzierung der finanziellen Mittel von 400.000 € auf 200.000 € ist keine Förderung der Sicherung von Arbeitsplätzen mehr möglich. Einzige Ausnahme bildet die Unternehmensnachfolge, bei der die übernommenen Arbeitsplätze für den Nachfolger als neue Arbeitsplätze gewertet werden

  • Es gibt zukünftig auf Grund des geringeren Mittelvolumens keine Förderung von nicht-investiven Maßnahmen.

  • Eine Förderung von Saison- oder Teilzeitkräften ist wie bisher ausgeschlossen.

  • Förderfähig sind sowohl kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) als auch mittlere Unternehmen (50 bis 250 Mitarbeiter)

  • Das Mindestinvestitionssumme ins Anlagevermögen beträgt 3.000 €

  • Die Förderquote beträgt 50 % für die erstmalige Existenzgründung bezogen auf Investitionen ins Anlagevermögen bis max. 10.000 €

  • Die Förderquote für alle anderen Vorhaben bezogen auf Investitionen im Anlagevermögen beträgt 25 %

  • Die maximale Zuschusshöhe pro Vollzeit-Arbeitsplatz beträgt 5.000 € (vorher 7.500 € für kleine Unternehmen und 5.000 € für mittlere Unternehmen)

  • Die maximale Gesamtfördersumme beträgt 25.000 € (vorher 100.000 €)

  • Es wird ein zusätzlicher finanzieller Bonus gewährt zur Behebung eines innerstädtischen Leerstandes. Die Stadt/Gemeinde muss das innerstädtische Gebiet festlegen; Voraussetzung ist ein längerfristiger Leerstand von mindestens 6 Monaten. Die Höhe des Bonus beträgt 1.000 € je Förderantrag.

  • Die Zweckbindungsfrist für Investitionen und für Arbeitsplätze beträgt einheitlich 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Auszahlung des Zuschusses.

  • Es wird von dem Antragsteller eine Tariftreue-Erklärung oder eine Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes an die Beschäftigten gefordert, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

  • Die Finanzierung des gewährten Zuschusses und des zusätzlichen finanziellen Bonus erfolgt gemeinsam durch den Landkreis und die kreisangehörige Stadt/Gemeinde in Höhe von jeweils 50 %.


Auf Basis dieser Eckpunkte ist als Anlage der Entwurf der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Friesland für die Jahre 2014 - 2020 beigefügt.


Herr Ausschussvorsitzender Busch machte nochmal deutlich, dass es für den Landkreis und insbesondere für die betroffenen Kommunen ein großer Erfolg war und richtet der Wirtschaftsförderung einen großen Dank aus.


Herr Graalfs führte entsprechend der Vorlage aus, dass in der letzten Förderperiode auf sieben erfolgreiche Jahre zurückzublicken ist. Insgesamt beträgt die Investitionssumme 25 Mio. €, es wurden Zuschüsse in Höhe von 3,1 Mio. € bewilligt, davon die Hälfte EU-Mittel. Es wurden somit 343 neue Arbeitsplätze geschaffen und über 1.000 Arbeitsplätze gesichert. Die EU-Mittel stehen in der Form nicht mehr zur Verfügung, deswegen hat der Landkreis Friesland ebenso wie alle anderen Landkreise und Städte in Weser-Ems vorgeschlagen, ein eigenes KMU-Programm auf den Weg zu bringen. Auf Grund dessen das weniger Geld zur Verfügung steht, müssen die Rahmenbedingungen geändert werden. D.h. das zukünftig nicht mehr die gesicherten Arbeitsplätze gefördert werden können, sondern nur noch die Schaffung von neuen Plätzen. Gleichzeitig wird es eine Anpassung bei der Höhe der Zuschüsse geben, die derzeitige Höhe von 7.500,00 € bei kleinen Unternehmen wird auf 5.000,00 € und die maximale Förderhöchstsumme von 100.000,00 € auf maximal 25.000,00 € gesenkt.

Eine Besonderheit, die auf Wunsch der Gemeinden aufgenommen worden ist, ist ein Bonus in Höhe von 1.000,00 €, der bei einem mehr als sechsmonatigen Leerstand im Innenstadtbereich gezahlt wird.


Herr KTA Janßen befürwortete die Ausführungen von Herrn Graalfs und machte deutlich, dass dieses Programm etwas nachhaltig für die Unternehmen und die Arbeitsplätze bewirkt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig