Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Der Fortschreibung 2014 der Mittelfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte wird in der vorliegenden Form zugestimmt.


Begründung:

Die zum ersten Mal vom Kreistag in der Sitzung am 15.12.2003 beschlossenen, für die strategische Ausrichtung der Arbeit des Landkreises Friesland maßgeblichen Mittelfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte sind jährlich an die sich geänderten Planungen, Entwicklungen und Gesetze anzupassen.


Die Besprechungen für die Fortschreibung 2014 auf Abteilungs- und Fachbereichsebene fanden im Mai 2014 statt. MEZ und HSP sind inzwischen so ausgefeilt, dass nach Ansicht der Verwaltung nur wenige Punkte geändert und ergänzt werden müssen. Im wesentlichen handelt es sich um sprachliche Neuformulierungen und thematische Konkretisierungen. Bei den MEZ sind einige Teilthemen ersatzlos gestrichen worden, da es sich nicht um Entwicklungsziele, sondern um Daueraufgaben handelt (z.B. Regionales Arbeitsmarktprogramm). Andere bei den MEZ genannte Teilthemen werden als Handlungsschwerpunkt konkretisiert (z.B. Zugang zu Angeboten des Bildungs- und Teilhabepakets). Die Handlungsschwerpunkte werden nicht mehr fortlaufend nummeriert, sondern jeweils bezogen auf die einzelnen Mittelfristigen Entwicklungsziele (HSP 1.1, 2.1, 3.1. usw.)


Die Querschnittsaufgabe „Integration und Inklusion“ wird in „Inklusion“ umbenannt. Die Querschnittsaufgabe „Entwicklung der regionalen Strategie“ wird umbenannt in „Pflege der regionalen Strategie“.


Bei dem MEZ 1 (Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen) entfällt das Teilthema „Unterstützung familienorientierter Personalpolitik“ (jetzt dem MEZ 6 zugeordnet). Das Teilthema „Konzept Hand in Hand Bildungs-, Betreuungs- und Präventionsoffensive“ wird ersetzt durch ein inhaltlich weitergehendes Teilthema „Kommunale Präventionsketten stärken“. Das MEZ 2 (Bildung stärken) ist begrifflich erweitert worden (jetzt: Erziehung und Bildung stärken). Bei dem MEZ 2 sind die Teilthemen „Zugang zu Angeboten des Bildungs- und Teilhabepakets“, „Flächendeckende musische Bildung durch die Musikschule“ und „Bildungsangebote für Erwachsene zum lebenslangen Lernen“ als Handlungsschwerpunkte konkretisiert und neu aufgenommen worden.

Im MEZ 3 (Standortqualitäten ausbauen und sichern) werden die Teilthemen „Verkehr und technische Infrastruktur“ zum Teilthema „Daseinsvorsorge (insb. Verkehr, technische und soziale Infrastruktur)“ zusammengefasst. Bei dem MEZ 4 (Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen) wird das Teilthema „Erhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge“ gestrichen, da es bereits unter MEZ 3 neu aufgeführt wird. Neu aufgenommen ist das Teilthema „Klimafolgenanpassung“. Das MEZ 6 (Bürger- und kundenorientierte Verwaltungsmodernisierung) ist begrifflich ergänzt und angepasst worden (jetzt Bürger-, kunden- und mitarbeiterorientierte Verwaltungsmodernisierung).


Herr Ambrosy erklärte, dass die Mittelfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte alle zwei Jahre auf der Klausurtagung der Fachbereichsleitung und Stellvertretung evaluiert werden. Auf der letzten Tagung im Mai diesen Jahres wurde drei Schwerpunkten (Facharbeiter- und Mitarbeiterorientierung, Bildung/Inklusion und Demografische Entwicklung/Daseinsinfrastruktur) besonderes Gewicht gegeben.

Herr KTA Just will diesen Beschlussvorschlag ablehnen, weil dieses Konzept ebenso wie das Klimaschutzkonzept des Landkreises bezüglich der Energiepolitik der Bundesregierung einseitig auf die Erzeugung und damit auf Verbrauch von Strom setzt, statt auf weniger Verbrauch von Altenergie mit dem Ergebnis, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland steigt.


Herr KTA von Polenz widersprach der Auffassung von Herrn KTA Just und führt aus, dass das Klimaschutzkonzept in seiner Analyse herausgefunden hat, dass eines der wesentlichen Potenziale im Energieverbrauch im privaten Sektor (Heizung) besteht. Die private Wärmedämmung ist dabei einer der Handlungsschwerpunkte der Klimaschutzbeauftragten.


Herr Landrat Ambrosy ergänzt dazu, dass die Energiebilanzen in den kreiseigenen Gebäuden auf Grund des Klimaschutzkonzeptes überprüft wurden und teilweise durch die ergriffenen Maßnahmen 40 – 50 % der Energie eingespart.


Abstimmungsergebnis:

9 Ja, 1 Nein