Vorschlag:


1.

Der Antrag der Pestalozzischule Varel vom 16.05.2014 wird zur Kenntnis genommen.

Der Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung“ kann frühestens zum Schuljahr 2015/2016 eingeführt werden.


2.

Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der letzten zehn Schuljahre im Schulzweig „Geistige Entwicklung“ der Friedrich-Schlosser-Schule in Jever wird zwischen der Landesschulbehörde, den betroffenen Förderschulen und dem Schulträger eine Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen eines möglichen Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel für den Zeitraum 2015/2016 bis 2024/2025 erstellt.


3.

Die Kosten der notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung eines Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel werden ermittelt.

4.
Für den Landkreis Friesland wird ein Gesamtkonzept für Förderschulen unter Federführung des Landkreis Friesland unter Einbeziehung der Bildungsregion, der Förderschulen sowie der Landesschulbehörde entwickelt. Auch andere Träger sollen einbezogen werden. Die Ausführungen der Pestalozzischule bilden dafür die Grundlage.



Zu 1.

Die Pestalozzischule Varel hat mit Schreiben vom 16.05.2014 an den Landkreis Friesland den Antrag gestellt, die Schule zum Schuljahr 2014/2015 um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ zu erweitern. Der Antrag ging am 18.06.2014 ein.


Er liegt als Anlage 1 an.


Der Landkreis Friesland ist gemäß § 106 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) verpflichtet, Schulen zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.


Eine Erweiterung der Pestalozzischule Varel um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ wäre durch den Schulträger zu beantragen und wäre nach § 106 Abs 8 Satz 1 des NSchG durch die Niedersächsische Landesschulbehörde genehmigungsbedürftig.


Der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird bislang im Landkreis Friesland ausschließlich durch die Friedrich-Schlosser-Schule in Jever als öffentliche Schule angeboten.


Der vorliegende Antrag der Pestalozzischule Varel bezieht sich auf den Schuleinzugsbereich „Varel, Bockhorn, Zetel“.


Bei einer entsprechenden Genehmigung des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel wären die §§ 15, 16 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland zu ändern, da zurzeit der Schulbezirk für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ der Friedrich-Schlosser-Schule aus den Festlandsgemeinden Wangerland, Sande, Bockhorn und Zetel sowie den Städten Jever, Schortens und Varel besteht.


Die Friedrich-Schlosser-Schule hat eine Stellungnahme zum Antrag der Pestalozzischule Varel vom 16.05.2014 abgegeben, siehe hierzu Anlage 2.


Auf Nachfrage erklärte die Niedersächsische Landesschulbehörde, dass auch aus schulorganisatorischen Gründen eine Genehmigung des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel selbst bei unverzüglicher Antragstellung zum Schuljahr 2014/2015 nicht möglich sei.


Zu 2.

Wie zu 1. ausgeführt, hat der Schulträger der Pestalozzischule Varel im Rahmen seiner Antragstellung der Landesschulbehörde darzulegen, dass die Entwicklung der Schülerzahlen eine Erweiterung der Schule um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ erfordert.


Gemäß § 6 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) hat der Schulträger seinen schulorganisatorischen Entscheidungen nach § 106 Abs 1 NSchG eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahre zugrunde zu legen.


Nach § 4 Abs 1 SchOrgVO wäre der Schulzweig mindestens 1-zügig zu führen, gemäß § 4 Abs 3 SchOrgVO beträgt die Mindestschülerzahl mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sieben je Lerngruppe.


Der Anlage 3 ist die Schülerzahlenentwicklung in den letzten 10 Schuljahren im Schulzweig „Geistige Entwicklung“ der Förderschule in Jever zu entnehmen.


Wie die Friedrich-Schlosser-Schule in ihrer Stellungnahme vom 26.06.2014 richtig ausführt, wurde das Schulgebäude vor einigen Jahren umfassend saniert, umgebaut und für die Schülerinnen/Schüler mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ aufwendig her- und eingerichtet. Die räumlichen Kapazitäten erlauben eine komplette Beschulung in diesem Schulgebäude, die räumlichen Bestände sind trotz der seit Jahren gestiegenen Schülerzahlen ausreichend.


Für das kommende Schuljahr 2014/2015 hat die Schulüberprüfung ergeben, dass insgesamt bei 31 Schülerinnen/Schülern ein Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ festgestellt wurde.


26 Schülerinnen/Schüler kommen aus den Städten/Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens, Sande, fünf Schülerinnen/Schüler aus Varel, Zetel und Bockhorn.

Da nach § 4 Abs 1 Satz 2 des NSchG die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, würden somit maximal 5 Schülerinnen/Schüler für das Schuljahr 2014/2015 einen Primarbereich des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ der Förderschule in Varel besuchen.


Auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen zur inklusiven Schule wird daher vorgeschlagen, gemeinsam zwischen der Landesschulbehörde, den betroffenen Förderschulen und dem Landkreis Friesland eine Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen für den Zeitraum 2015/2016 bis 2024/2025 zu erstellen, damit hinreichende Erkenntnisse erlangt werden können, ob eine Entwicklung der Schülerzahlen die Erweiterung der Pestalozzischule um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ erfordert.


Zu 3.

Der Anlage zu dem o. a. Antrag ist zu entnehmen, dass bauliche Anforderungen und eine entsprechende Ausstattung der Klassenräume für eine optimale Lernumgebung notwendig sind.


Dem ebenfalls anliegenden Protokoll der außerordentlichen Gesamtkonferenz und Schulvorstandssitzung der Pestalozzischule Varel vom 02.06.2014 ist zu entnehmen, dass die „baulichen und finanziellen“ Voraussetzungen im Antrag grob formuliert werden sollen.


Nach der Antragstellung soll ein Kostenrahmen erstellt werden, der die Wünsche und Vorstellungen der Schüler, Eltern und Lehrer berücksichtigt.


Es gilt mithin, gemeinsam mit der Pestalozzischule Varel unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Schulzweig „Geistige Entwicklung“ an der Friedrich-Schlosser-Schule in Jever die notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung eines Schulzweiges

Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel aufzulisten und die entsprechenden Kosten zu ermitteln.


Frau Bödecker spricht Lob für die umfangreichen Ausführungen aus. Die Darstellungen seien schlüssig, exakt und korrekt.


Da die TOP 4.2.1 und 4.2.3 einen gemeinsamen Bezug haben, unterbreitet Frau Bödecker den folgenden ergänzenden Beschlussvorschlag:


Es wird ein Gesamtkonzept für die Förderschulen unter Einbeziehung der Bildungsregion und anderer Träger erstellt.


Die gesetzlichen Vorgaben können nicht geändert werden, für eine Modellregion ist ein Gesamtkonzept Inklusion hilfreich, welches die Verzahnung einzelner schulischer Konzepte beinhaltet.


Herr Vehoff wendet ein, dass bei diesem ergänzenden Beschlussvorschlag der Antragsteller zu hören ist.


Herr Kliegelhöfer gibt zu bedenken, dass es unter den gegebenen Umständen für ihn schwer ist, sein Kollegium für seine Idee zu begeistern, denn bei einem Gesamtkonzept für den Landkreis Friesland besteht in Varel die Sorge, dass eine Verlagerung/Zentrierung in Jever erfolgt. Man kann schon heute von einer guten Kooperation der Förderschulen untereinander sprechen, so dass nicht viele Konzepte nebeneinander bestehen und häufig der "kurze Dienstweg" genutzt wird. Friesland Nord und Friesland Süd befinden sich auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen, der Süden ist einfach schon etwas weiter entwickelt als der Norden.


Bisher ist der Förderschwerpunkt "Lernen" an der Pestalozzischule, obwohl bereits andere Schwerpunkte umgesetzt werden. Man will mit dem Antrag dieses Defizit beheben, um auch dem großen Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.

Die Förderzentren müssen erhalten werden, er bittet an dieser Stelle um Unterstützung durch den Schulträger.


Herr Ambrosy merkt an, dass es kein Anliegen des Ausschusses ist die Idee zu verwerfen, sondern der Wille besteht darin, dass sich die Schulen weiterentwickeln.


Dafür soll möglichst schnell ein Förderkonzept entwickelt werden, in Zusammenarbeit Landkreis Friesland, Bildungsregion, Förderschulen und Vertreter der Landesschulbehörde. Eine Umsetzung eines zusätzlichen Förderschwerpunktes sei ohnehin frühestens zum folgenden Schuljahr 2015/2016 realistisch.


Der Landkreis Friesland ist Modellregion für Inklusion, dafür sind Förderzentren ein wichtiger Schlüssel.


Herr Kliegelhöfer betont, wie wichtig die sichere Perspektive für die Förderschulen ist und dass der Schulträger den Fahrplan bestimmen und auch ein Auge auf die Umsetzbarkeit des Konzeptes haben soll.


Herr Ambrosy bestätigt, dass auch die Folgen des Konzeptes, bauliche Kosten etc. berücksichtigt werden.




Abstimmungsergebnis:


Einstimmig