Beschluss: einstimmig beschlossen


Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Neuverordnung der Naturschutzgebiets weiter durchzuführen.



Die Sandentnahmestelle Neustadtgödens ist seit dem 17.05.1985 als Naturschutzgebiet gesichert.

Zuständig war seinerzeit die Bezirksregierung Weser-Ems.

Die Tatsache, dass das Schutzgebiet inzwischen als Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Gebiet 180 „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“- Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist, macht eine Neuverordnung erforderlich.

Das FFH-Gebiet 180 umfasst neben der Sandentnahmestelle Neustadtgödens Stillgewässer im Raum Barkel (Stadt Schortens) sowie eine Reihe von Fließgewässern in der Stadt Wilhelmshaven sowie dem Landkreis Wittmund. Die Stillgewässer im Raum Barkel sind bereits als Landschaftsschutzgebiet gesichert (LSG FRI 127, Verordnung vom 16.12.2013). Die Fließgewässer sollen ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden (s. Vorlage 0521/2014).


Nach Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs sowie einer Begründung ist mit dem Verfahren gemäß § 14 NAGBNatSchG begonnen worden.


Der Geltungsbereich der neuen Verordnung wird sich gegenüber der jetzt geltenden Verordnung nicht verändern.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -