Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland zur Kenntnis.


Die pädagogischen Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind seit Jahren in einem Arbeitskreis organisiert, der sich regelmäßig zum inhaltlichen Austausch trifft. Dieser Arbeitskreis wird seit 2001 von einem Mitarbeiter des SOS- Hilfeverbundes Wilhelmshaven/ Friesland moderiert.


Vor über einem Jahr wurde im Dialog mit dem Arbeitskreis, der Bildungsregion und dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur des Landkreises Friesland entschieden, den unterschiedlichen Formen der Schulsozialarbeit im Landkreis eine gemeinsame Rahmenkonzeption zu geben und hierbei auch die Schnittstelle zwischen Schulsozialarbeit und Jugendhilfe zu definieren. Vor diesem Hintergrund ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich aus einzelnen päd. Fachkräften der unterschiedlichen Schulformen (Grund-, Ober-, Förder- und berufsbildende Schule, Gymnasium), der Bildungsregion und dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur zusammensetzt. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe wurde in einem Zeitraum von über einem Jahr anliegende Rahmenkonzeption erarbeitet.


Der Bildungsort Schule ist für einen langen Zeitraum der Kindheit und Jugendzeit auch prägender Lebensort. Die vielfältigen, niedrigschwellig erreichbaren und fest im Schulalltag verankerten Angebote der Schulsozialarbeit verfolgen das Ziel der ganzheitlichen Förderung und Bildung und dienen auch dem Abbau von Benachteiligung und der Chancengleichheit.


Im Landkreis sind aktuell über 30 pädagogische Fachkräfte in den unterschiedlichsten Formen der Schulsozialarbeit eingesetzt. Es finden sich gravierende Unterschiede in der Trägerschaft, der Finanzierung, im zeitlichen Umfang sowie im pädagogischen Auftrag.


Die inhaltliche und methodische Ausrichtung der Schulsozialarbeit soll mit der vorliegenden Rahmenkonzeption grundlegend aufeinander abgestimmt werden.



Herr Meyer-Helfers berichtet, die Rahmenkonzeption werde sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Schulausschuss vorgestellt. Leider habe sich inzwischen herausgestellt, dass die auf S. 12 im Konzept gemachte Klammeranmerkung zur Finanzierung „aus dem Schulbudget“ nicht mehrheitsfähig gewesen ist.


Es gebe laut Frau Vogelbusch derzeit eine große Erwartungshaltung, welche Vorgaben das Land Niedersachsen zur Schulsozialarbeit machen werde. Ursprünglich war eine Rückmeldung des Landes für Oktober vorgesehen, der Termin ist jedoch auf Dezember verschoben worden.


Auf Nachfrage von Herrn Vehoff erläutert Herr Osterloh, dass die Schulsozialarbeit im Nds. Schulgesetz (NSchG) nicht geregelt sei. In § 112 NSchG werde lediglich der Begriff „pädagogische MitarbeiterInnen“ benutzt. Daher resultieren die Unstimmigkeiten, ob Schulsozialarbeiter unter den Begriff „pädagogische Mitarbeiter“ fallen. Derzeit werden die SchulsozialarbeiterInnen im Landkreis Friesland sowohl über das Land, den Landkreis als auch über Dritte (Barthel-Stiftung) finanziert. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.


Mit der Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland soll es trotz der unterschiedlichen Trägervarianten einen roten Faden, eine gemeinsame Basis der Arbeit geben. Frau Renken ergänzt, dass die SchulsozialarbeiterInnen im Arbeitskreis Schulsozialpädagogik selbständig den Wunsch geäußert haben, ihre Arbeit darzustellen.


Herr Vogt führt aus, als Schulleiter müsse er das Konzept des Landes mittragen, das ggf. nicht mit der vorgelegten Rahmenkonzeption vereinbar sei. Er frage sich zudem, wer zukünftig die Kosten für die Schulsozialarbeit trägt und bedauert, dass der Landkreis Friesland die Arbeitsverträge der bei ihm angestellten SchulsozialarbeiterInnen zum 31.12.2014 auslaufen lässt.


Frau Vogelbusch erklärt, der Nds. Landkreistag favorisiere die Anbindung der SchulsozialarbeiterInnen beim Land Niedersachsen. Der Landkreis Friesland befürworte dagegen die Lösung, die SchulsozialarbeiterInnen -bei Gegenfinanzierung durch das Land- als eigene MitarbeiterInnen einzustellen. Die Situation der SchulsozialarbeiterInnen sei zur Zeit schwierig und unbefriedigend, jedoch könne aktuell keine Entfristung der Arbeitsverträge erfolgen.


Aus Sicht von Herrn Burgenger sollte der Landkreis Friesland trotz der unklaren Lage nicht unter die früher gesetzten Standards, dass alle Schulen ab Klasse 5 einen Schulsozialarbeiter erhalten sollten, zurückfallen.


Herr Osterloh bittet darum, bei einer inhaltlichen Aussprache zu bleiben und darüber hinausgehende Themen in den Fraktionen und Gruppen sowie den Haushaltsberatungen zu erörtern.


Herr Neugebauer gibt zu bedenken, dass die Arbeitsverträge der SchulsozialarbeiterInnen am 31.12.2014 auslaufen und eine Klärung im Dezember zu spät sei. Herr Vehoff und Herr Chmieleski ergänzen, es sei nicht sinnvoll, eine Rahmenkonzeption zur Kenntnis zu nehmen, für deren Umsetzung in Kürze kein Personal mehr vorhanden sei.


Herr Ostendorf wünscht, dass die Rahmenkonzeption den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wird. Frau Vogelbusch greift den Vorschlag auf und sichert eine Weiterleitung zu.


Auf Nachfrage von Herr Burgenger erklärt Herr Konczalla, die SchulsozialarbeiterInnen der Grundschulen in Schortens seien in dem Arbeitskreis Schulsozialpädagogik vertreten, nehmen aus terminlichen Gründen jedoch nicht regelmäßig an den Sitzungen teil. Die SchulsozialarbeiterInnen der Grundschulen Schortens seien nur versehentlich nicht in der Rahmenkonzeption aufgelistet, eine redaktionelle Korrektur wird erfolgen (Anlage 1).



Angesichts der ungeklärten Situation für die SchulsozialarbeiterInnen stellt der Jugendhilfeausschuss einstimmig folgenden Antrag:


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Kreisausschuss möge die Arbeitsverträge der beim Landkreis Friesland beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 verlängern.



Herr Burgenger bittet die Verwaltung um Kontaktaufnahme zur Barthel-Stiftung, damit sich die Stiftung der Entscheidung der politischen Gremien des Landkreises Friesland ggf. anschließt.


Herr Osterloh bedauert, dass Unstimmigkeiten auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgetragen werden. Mit dem o.a. Antrag habe der Jugendhilfeausschuss die Wertschätzung der Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen verdeutlicht.