Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Qualitätssicherung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie zur Vorbereitung der Implementierung des Qualitätssiegels zur Kenntnis.


Am 26.09.2014 findet ein gemeinsames Gespräch mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland zur gemeinsamen konzeptionellen Gestaltung der Implementierung des vom Kreistag beschlossenen Qualitätssiegels statt. Die Einladung ist den Städten und Gemeinden zugegangen.


Des Weiteren wird der Stand der Qualitätssicherung in den Einrichtungen dargestellt. Im Moment führen die kommunalen Träger und kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Wangerland, der Stadt Schortens und der Stadt Jever diesen Prozess durch. Die Gemeinde Zetel sowie die Stadt Varel haben auch ihr Interesse bekundet.


Am Ende dieses Prozesses würde dann die Implementierung des Gütesiegels stehen. Man hat sich für diesen Weg entschieden, um nicht nur den Ist-Zustand der Qualität in den Einrichtungen festzustellen, sondern um auch eine nachhaltige Qualitätssteigerung in allen Bereichen zu erreichen.


Das Kultusministerium ist informiert und wird diesen Prozess unterstützen. Insbesondere vor dem Hintergrund der in einigen Einrichtungen noch fortzuschreibenden Konzeptionen. Eine entsprechende Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kultusministerium wurde in dieser Angelegenheit getroffen.


Darüber hinaus wird eine Fortbildung im Rahmen der Qualitätssicherung im November für die päd. Mitarbeiter der kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Wangerland und Schortens angeboten. Eine entsprechende Kooperation der Gemeinde Wangerland und der Stadt Schortens findet auch in der Weiterbildung der Leitungskräfte zum Thema „Das gläserne Büro“ statt.



Im Nachgang zu dem am 26.09.2014 stattgefundenen Arbeitstreffen zwischen Fachberatung und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Vorlage 0546/2014 ergänzt worden (Anlage 1 bis 4).


Frau Papen stellt den Anwesenden den Sachstand zum Qualitätssicherungsprozess vor. Die kommunalen Träger der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland haben sich Zeit erbeten, um die Implementierung eines Gütesiegels in den eigenen politischen Gremien zu erörtern und ebenfalls entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.


Herr Onnen-Lübben bittet um Rückmeldung, wie der Landkreis damit umgehen werde, wenn sich eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde gegen das Gütesiegel entscheidet. Frau Vogelbusch erläutert, dass der Kreistag die Implementierung eines Gütesiegels -wie zuvor von der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen beantragt- beschlossen habe und die Verwaltung diesen Auftrag ausführen werde. Die Träger können sich nach der Entwicklung für das Gütesiegel bewerben, es bestehe jedoch kein Zwang.


Herr Chmielewski plädiert für eine finanzielle Entlastung der kommunalen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder. Darüber hinaus verstehe er nicht, warum sich der Landkreis nicht für die Gebührenfrage zuständig fühle, jedoch für die Entwicklung eines Gütesiegels.


Herr Meyer-Helfers erläutert, der Jugendhilfeausschuss sei auf Grund der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes durchaus für Qualität und konzeptionelle Standards in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Unter Bezugnahme auf die Einwohnerfragestunde (TOP 3) erklärt er, dass das Gütesiegel auf die institutionelle Kinderbetreuung beschränkt sei. Eine Übertragung des Gütesiegels auf die privatrechtlich geprägte Kindertagespflege sei schwer umsetzbar.


Frau Papen merkt an, die ErzieherInnen erhalten durch den Qualitätsentwicklungsprozess zahlreiche Handlungsempfehlungen, die gleichzeitig zu einer Entlastung führen. Letztendlich werde zunächst Zeit investiert, um anschließend Zeit zu sparen. Sie habe den Eindruck, die Qualitätsentwicklung mit anschließender Erlangung eines Gütesiegels werde von den Tageseinrichtungen für Kinder begrüßt. Allerdings gebe es Bedenken, dass bei einem „Bewertungssystem“ z.B. Neubauten gegenüber Altbauten einen Vorteil hätten.


Herr Osterloh unterbricht die Ausschusssitzung für einen Wortbeitrag aus der Öffentlichkeit.


[Anmerkung der Protokollführerin: Auf Wunsch der Ausschussmitglieder werden die Äußerungen in das Protokoll aufgenommen. Von dem anwesenden Bürger wird bemängelt, dass das Gütesiegel nicht auf die Kindertagespflege übertragen werden soll und der Landkreis Friesland somit auch den eigenen Großtagespflegestellen das Gütesiegel verwehre.


Herr Meyer-Helfers entgegnet, es handele sich bei einer Großtagespflegestelle nicht um eine Einrichtung gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz, sondern um einen Zusammenschluss von mehreren selbständig tätigen Tagespflegepersonen. Die Großtagespflegestellen im Kreisgebiet befinden sich zudem nicht in Trägerschaft des Landkreises Friesland. Mangels Trägerschaft und der privatrechtlichen Ausgestaltung von Betreuungsverhältnissen in der Kindertagespflege seien Vorgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers nicht möglich.]


Abschließend bittet Herr Burgenger die Verwaltung um Prüfung, ob eine Verleihung des Gütesiegels trotz der vorliegenden Bedenken auch auf (Groß)tagespflegestellen ausgeweitet werden kann.