Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Eintragung von jederzeit fälligen Grundschulden auf dem Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme „Notaufnahme und Zentrale Funktionsdignostik 2. Bauabschnitt“ in Höhe von insgesamt bis zu 7.400.000 Euro zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird zugestimmt.


2. Neben den bereits bestehenden Teil-Grundschulderklärungen in Höhe von insgesamt 3.000.000 Euro – wird eine weitere Grundschuld in Höhe von 4.200.000 Euro eingetragen.




  1. Das Land Niedersachsen fördert den 2. Bauabschnitt der Investitionsmaßnahme "Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch ab 2013 nach § 9 Abs. 1 KHG i.V.m. § 6 Abs. 2 NKHG mit insgesamt 7.348.625 Mio. € (Gesamtsumme voraussichtlich förderungsfähige Gesamtkosten).

Die mit den Fördermitteln finanzierten Anlagegüter sind zweckgebunden und für die stationäre Krankenhausversorgung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Krankenhausplan des Landes innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren ab Fertigstellung zu nutzen. Zur Sicherung des Rückforderungsanspruchs wegen möglicher nicht zweckentsprechender Verwendung der Mittel ist zu Gunsten des Landes Niedersachsen eine Grundschuld in Höhe des Förderbetrages einzutragen. Die Eintragungen erfolgen Zug um Zug in Höhe der jeweils ausgezahlten Förderbeträge.


Ende 2012 und im Jahr 2013 hat das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration bereits zwei Teilzuschüsse (1,0 Mio und 2,0 Mio. Euro) bewilligt und ausgezahlt.


Der Kreistag hat der Betriebsleitung am 25.06.2013 eine „Globalermächtigung“ für die Eintragung von Grundschulden in der Höhe von 7,0 Mio. Euro gegeben. Grundschulden in Höhe von 3,0 Mio. Euro sind eingetragen worden.


Jetzt ist dem Krankenhaus – unerwartet zügig – die gesamte dritte und voraussichtlich letzte Förderungstranche in Höhe von 4,2 Mio. Euro zur Zahlung noch in 2014 angekündigt worden.



  1. Vor der Auszahlung des Zuschusses ist – wie immer – eine Sicherheitsleistung in Form einer weiteren Grundschuldeintragung zu bewirken. Die bisherige Ermächtigung der Betriebsleitung von 7,0 Mio. Euro wird durch die angekündigte Zahlung um 200.000 Euro überschritten. Der Kreistag hat die Gesamthöhe der Eintragungen daher neu zu beschließen. Vorsorglich sollte die Ermächtigung auf 7,4 Mio. Euro ausgesprochen werden.



Die Formulierungen und Wertersatzregelungen der Grundschulderklärung basieren auf dem Formulierungsvorschlag des Ministeriums. Nach Kreistagsbeschluss wird die Betriebsleitung die Eintragung der dritten Grundschuld in Höhe von 4,2 Mio. Euro veranlassen.


Die Ausschussmitglieder nahmen die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und beschlossen wie folgt:






Abstimmungsergebnis:

einstimmig