Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der anliegenden Vereinbarung wird zugestimmt.



Der Landkreis Friesland ist Eigentümer von 16 Sportstätten (Sporthallen und Sportfreianlagen) in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangerooge.


Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutzt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend auf die Nutzung von Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sind.


Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 22.12.2005 einstimmig beschlossen, dass die außerschulische Nutzung der Sportfreianlagen durch Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll; auf die Änderung dieser Richtlinie, die zum 01.01.2013 in Kraft trat, wird hingewiesen, siehe Vorlage Nr. 0209/2012 vom 19.11.2012.


Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000,00 Euro als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für die Jugendlichen gewährt.


Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt.


Im Laufe der letzten Jahre ist die Erkenntnis sowohl auf der Seite der Vereine als auch beim Landkreis Friesland gereift, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln.


Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen.


Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen für den Vereinssport.


Aber auch die Fragen der Feriennutzung, der Beantragung von Hallenzeiten, der Rechte und Pflichten der Nutzer etc. mehr waren klärungsbedürftig.


Diesem Regelungszweck dient die anliegende Vereinbarung.


Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland bzw. den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande, und der Arbeitsgemeinschaft Varel eine Handlungssicherheit bei der Vergabe und Nutzung der Sportstätten gegeben.


Die Vereinbarung wurde gemeinsam zwischen dem Kreissportbund und dem Landkreis Friesland entwickelt und abgestimmt, der Kreissportbund übernahm die interne Abstimmung mit dem Gemeindesportbund und den Sportvereinen die Mitglied im Kreissportbund sind.


Herr Thöle geht auf die Vorlage ein. Er betont, dass zwischen dem Landkreis Friesland und den Sportvereinen und dem KSB ein sehr gutes Vertrauensverhältnis besteht.


Die anliegende Vereinbarung ist mit dem KSB abgestimmt worden und soll beiden Seiten erweiterte Handlungssicherheit geben und die Rechte und Pflichten für alle beteiligten Parteien optimieren.


Frau Ralle berichtet, dass Herr Macht als Sprecher der Vareler Vereine diese Vereinbarung ebenfalls begrüsst.


Frau Bödecker hat diese Aussage vom KSB.Vorsitzenden Herr Langer ebenfalls erhalten.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig