Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Über die Unterstützung des Ausbaus des Ganztagsschulbetriebes an Grundschulen durch Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur häufiger berichtet, beispielhaft sei auf die Vorlage Nr. 0229/2013 vom 30.01.2013 hingewiesen.


Die Gemeinde Sande teilte mit, dass auch die Grundschulen Cäciliengroden und Neustadtgödens zum Schuljahresbeginn 2014/2015 genehmigte Ganztagsschulen geworden sind, beide Grundschulen bieten an 4 Tagen in der Woche einen Ganztag an, Cäciliengroden jeweils bis 15.00 Uhr und Neustadtgödens bis 15.30 Uhr.


Da somit die vom Kreisausschuss beschlossenen Voraussetzungen für eine Bezuschussung erfüllt sind, wurde eine Auszahlung für beide Ganztagsschulen in Höhe von jeweils 5.000,00 Euro an die Gemeinde Sande veranlasst.


Der Anlage zu dieser Vorlage können Sie entnehmen, welche Schule nunmehr im Ganztag tätig ist, ferner, welche auf Grund der gegebenen Anspruchsvoraussetzungen eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 Euro erhalten hat.


Herr Masemann berichtet, dass es inzwischen zwar viele Grundschulen im Landkreis Friesland gibt, die Ganztagsschule sind, aber nur 5 Grundschulen die Fördervoraussetzungen für eine Förderung aus den Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen und somit nur diese die Mittel erhalten haben.


Dies ist zwar schade, entspricht aber den Vorgaben, die durch die Förderrichtlinien aufgestellt worden sind.


Herr Gburreck spricht davon, dass es keine Erfolgsgeschichte ist und ggfs. die Förderrichtlinie nochmals überdacht werden sollte.


Frau Kujath fragt an, woran es gelegen hat, dass viele Schulen die Voraussetzungen nicht erfüllen und ob es dabei Parallelen gibt.


Frau Esser fragt, ob diese Mittel einmalig zur Verfügung standen.


Herr Masemann erklärt, dass die Parallelen darin liegen, dass viele Schulen zwar den Ganztag anbieten, aber nur mit dem Mindestmaß und einer nicht kostenlosen Randbetreuung.


Weiterhin erläutert er, dass es sich um einmalige Mittel aus 2011 handelte, die nicht verbraucht wurden. Für 2012 musste eine Rückerstattung erfolgen, so dass hier keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.


Frau Vogelbusch verdeutlicht nochmals, dass die Förderung gerade ein Anreiz sein sollte mehr als das Mindestmaß anzubieten und eine Förderung eben nur dann erfolgen sollte. Leider erfüllen diese Rahmenbedingungen nicht viele Grundschulen.


Wenn weitere Grundschulen ihr Ganztagsangebot ausbauen, kann eine Förderung sicherlich noch erfolgen.


Frau Kujath bittet darum, dass diese Förderung bei den Städten und Gemeinden nochmals beworben wird.



Abstimmungsergebnis: