Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.



Begründung:

Die besondere Bedeutung des Nds. Wattenmeeres wurde 1993 zusätzlich mit der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat – in den damaligen Grenzen des Nationalparks – gewürdigt. Ziel der UNESCO-Biosphärenreservate ist ein ausgeglichenes Zusammenleben von Mensch und Natur; sie sind daher besonders gut geeignet das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung beispielhaft umzusetzen.


Neben dem Schutz der biologischen Vielfalt in einer Kern- und einer Pufferzone besteht der Schwerpunkt der Entwicklungszone darin, nachhaltige Landnutzungskonzepte sowie regionale Vermarktungsstrukturen für nachhaltig erzeugte Produkte zu etablieren. Nachhaltige Regionalentwicklung und nachhaltiger Tourismus werden unterstützt. Der Umweltausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 14.02.2005 bereits mit der Thematik beschäftigt.


Nach der Auflösung der Bezirksregierung und Neustrukturierung der Nationalpark-verwaltung als Landesbehörde ist die Verwaltung in Wilhelmshaven jetzt unmittelbar für das Biosphärenreservat zuständig.


Wie bereits ausgeführt, ist der Nationalpark Nds. Wattenmeer als Biosphärenreservat anerkannt. Die UNESCO hat bei einer 2004 durchgeführten Überprüfung jedoch darauf hingewiesen, dass diesem Biosphärenreservat bei der erneuten Anerkennung die notwendige Entwicklungszone fehlt. Hierzu sind binnendeichs Flächen in einer Größenordnung von rd. 15.000 bis 18.000 ha erforderlich.


Die Anerkennung wird gemeinsam mit den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein betrieben, für die mittlerweile entsprechende positive Beschlüsse der Landesregierungen vorliegen.


Zuständig für die Erarbeitung der entsprechenden Konzepte zur Vorlage bei der UNESCO ist die Nationalparkverwaltung.


Von Seiten der Nationalparkverwaltung ist bei einer Dienstbesprechung im Oktober d. J. darauf hingewiesen worden, dass die Ausweisung gemeinsam mit der Region, d. h. den Kommunen geplant ist und nicht vor 2009 beabsichtigt ist. Die finanzielle Unterstützung auch von Seiten der EU ist denkbar und wird angestrebt. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungszone.


Hinzuweisen ist auf die Tatsache, dass mit einer erneuten Anerkennung des Nds. Wattenmeeres als Biosphärenreservat von der UNESCO keine weiteren Restriktionen eintreten werden. Integraler Bestandteil des Biosphärenreservates ist der Nationalpark Nds. Wattenmeer in den Grenzen des Gesetzes vom 05.11.2004.


Die Nationalparkverwaltung hat angeboten, in einer der nächsten Umweltausschuss-sitzungen das Konzept der erneuten Meldung des Nds. Wattenmeeres als Biosphärenreservats vorzustellen sowie die Möglichkeiten der Förderung, insbesondere in der Entwicklungszone. Hintergrund ist auch, dass gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Kommunen versucht werden soll, ein Konzept aufzustellen, um die notwendigen Entwicklungszonen auch im Landkreis Friesland gegenüber der UNESCO einvernehmlich zu benennen.