Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Friesland wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates ist nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der nächsten Kreistagssitzung zu fassen.




1.) Vorbemerkung:

Das Haushaltsjahr 2010 ist das zweite nach den Grundsätzen der doppelten kaufmänni-schen Buchführung aufgestellte und abgeschlossene Haushaltsjahr. Die Finanzwirtschaft befindet sich immer noch in der Aufholphase, die durch Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz und des ersten Jahresabschlusses entstanden ist. Inzwischen ist eine gewisse Routine erworben worden; dennoch bestehen z.B. weiterhin Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung. Klärungs- und damit Mehr-Buchungsarbeit ist zu leisten aufgrund der in der dezentralen Buchhaltung des Landkreises gelegentlich uneinheitlichen Vorgehens bei der Wahl der zu verwendenden Forderungs- oder Verbindlichkeitenkonten, der Sachkonten oder der Entscheidung, ob ein Gegenstand vermögenswirksam zu buchen ist oder nicht. Neben inzwischen erfolgten Einzelberatungen hat die Finanzwirtschaft inzwischen ein Kontierungshandbuch entwickelt, das solche Zweifelsfälle aufgreift und erläutert. Erhebliche Verzögerungen sind auch entstanden wegen des Wechsels des Kämmereileiters. Die Haushaltsjahre 2011 und 2012 sind derzeit in Arbeit; es wird versucht, den Jahresabschluss 2011 noch im Dezember 2014 fertigstellen und dem Kreistag in seinen Eckpunkten zur Kenntnis geben zu können; der Jahresabschluss 2012 würde im Januar/Februar 2014 folgen.



2.) Rechtslage:

Nach Aufstellung stellt der Landrat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest. Anschließend prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).Seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, fasst das Rechnunsprüfungsamt in einem Schlussbericht zusammen (§ 156 Abs. 3 NKomVG). Der Landrat legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG). Der Kreistag beschließt über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.



3.) Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2010 wurde Anfang Oktober fertiggestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses – nach Bereinigung eines weiteren, zwischen den Haushaltsjahren 2010 und 2011 bestehenden Zuordnungsfehlers - am 24.11.2014 abschließend festgestellt. Der Jahresabschluss ist dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet worden. Es hat erklärt, dass es wegen vordringlicher Prüfungsarbeiten in den Gemeinden (Eröffnungsbilanzen) die Prüfung des Jahresabschluss 2010 in diesem Jahr nicht mehr beginnen könne.



Nach Erstellung des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes ist über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

Hier wird zunächst nur das Jahresergebnis zur Kenntnis gegeben:



Das Haushaltsjahr 2010 schließt mit folgenden Überschüssen ab:

ordentliches Ergebnis: 2.962.025,18 Euro

außerordentliches Ergebnis: 59.903,88 Euro

Jahresergebnis: 3.021.929,06 Euro



Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.


Die Bilanzsumme hat sich um 8,3 Mio. Euro auf 197,8 Mio. Euro erhöht.


Es gab folgende Vermögenszuwächse im Anlagevermögen:

Immaterielles Vermögen (Geleistete Zuwendungen): 327.513 Euro

Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen): 1.816.611 Euro

Betriebs- und Geschäftsausstattung: 807.747 Euro

Anlagen im Bau: 3.097.694 Euro


Unter den Anlagen im Bau befanden sich am 31.12.2010 vor allem die Auszahlungen für den Neubau der Förderschule am Dannhalm mit 2.094.584 Euro, für die Generalsanierung der BBS Jever mit 1.167.617 Euro und der Generalsanierung der BBS Varel mit 1.464.794 Euro.

Auf der Passivseite sind zu erwähnen:


  • Der Zuwachs beim Basis-Reinvermögen wegen der Verrechnung des Überschusses 2009 mit den kameralen Sollfehlbeträgen aus Vorjahren. Der Sollfehlbetrag vermindert sich von 16,1 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro; das Basis- Reinvermögen steigt dementsprechend von 20,2 Mio auf 24,6 Mio. Euro.

  • Die Kredite für Investitionen sind von 59,8 Mio. Euro um 625.541 Euro auf 60.476.811 Euro gestiegen (die geplante Nettoneuverschuldung 2010 betrug dagegen 1,962 Mio. Euro).

  • Die Liquiditätskredite sind von 12,0 Mio. Euro um 2,0 Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro gestiegen, und zwar aus Angebotsgründen (günstigerer Zins bei Vertragsabschluss über das Jahr hinaus) und aus Flexibilitätsgründen am Jahresende. Am 31.12.2010 wurde dieser Mehrbetrag tatsächlich nicht benötigt, sondern ein Betrag von 3,1 Mio. Euro befand sich auf einem Tagesgeldkonto.



Es wird um Kenntnisnahme gebeten.


Es bestand kein Diskussionsbedarf.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig.