Beschluss: zur Kenntnis genommen


Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Haushaltsentwicklung 2014.

 

Für 2014 wird ein Gesamtbudget von 39,5 Mio. Euro verwaltet. Hiervon entfallen rund 32 Mio. Euro auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Die restlichen 7,5 Mio. Euro entfallen auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (2,1 Mio. €) sowie die Verwaltungskosten (5,4 Mio. €).

 

Im Bereich der ALG II-Regelleistung liegen die Ausgaben mit 18,7 Mio. Euro leicht unter den Planzahlen vom Jahresanfang. Die Erhöhung des Regelsatzes konnte durch die Verringerung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher kompensiert werden.

 

Im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) ist die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Dies liegt daran, dass durch die Anpassung des Bundesheizkostenspiegels sowie die in der Rechtsprechung angepasste Anerkennung für die Kosten der Unterkunft trotz Verringerung der Bedarfsgemeinschaften die Ausgaben in etwa gleich geblieben sind.

 

KTA Janßen fragt, ob seitens des Jobcenters Überprüfungen hinsichtlich der Wohnungsgröße erfolgen.

 

Frau Giss erklärt, dass bei strittigen Fällen ein Außendienst zur Überprüfung vor Ort eingesetzt wird, um beispielsweise erhöhte Bedarfe zu überprüfen.

 

Im übrigen werden die Kosten der Unterkunft hinsichtlich der Wohnungsgröße durch den Mietvertrag und die Wohnungseigentümerbescheinigung ermittelt. Eine Überprüfung kann erfolgen, wenn z. B. die Höhe der Heizkosten in keinem Verhältnis zu der angegebenen Wohnungsgröße steht.

 

Herr Bruns erklärt zu den einmaligen Leistungen, dass diese mit rund 80.000 € geringer ausfallen, als ursprünglich geplant. Dies ist auf Rückerstattungen zurückzuführen, die sich aus zu Unrecht erbrachten Leistungen bei z. B. Bewilligung von Wohnungserstausstattungen ergeben haben.

 

Im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Anfang des Jahres 2014 dem Jobcenter Friesland 2.841.165 Euro zugeteilt worden, durch die Ausschüttung von Ausgaberesten aus 2013 wurden im April 2014 noch weitere Mittel in Höhe von 136.437 Euro ausgezahlt. Somit stehen für 2014 insgesamt 2.977.602 Euro zur Verfügung.

 

Die voraussichtlichen Ausgaben im Bereich der Eingliederungsleistungen betragen bis Jahresende 2014 2.170.571 Euro, was einer prognostizierten  Budgetausschöpfung von rund 85 % entspricht.

 

Hierzu ergänzt Frau Giss, dass trotz vielfältiger Maßnahmen eine höhere Auslastung des Budgets nicht erreicht werden konnte, da bis zum Sommer 2014 eine vorläufige Haushaltsführung des Bundes galt und somit die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt waren. Daneben wurden die zusätzlichen Mittel aus Haushaltsresten ebenfalls erst im Sommer ausgeschüttet und waren dann nur noch eingeschränkt beplanbar.

 

KTA Gerdes-Borreck fragt, ob die restlichen 15 % des Budgets, die nicht in 2014 ausgegeben werden, dem Jobcenter Friesland in 2015 wieder zugeteilt werden.

 

Hierzu erklärt Herr Bruns, dass die nicht ausgezahlten Mittel beim Bund verbleiben.

 

KTA Janßen fragt, ob die Verringerung der Verwaltungskosten auf geringere Personalkosten zurückzuführen ist. Weiter fragt er, ob es Auffälligkeiten beim Krankenstand im Bereich des Jobcenters gibt und ob es Erklärungen für die  vergleichsweise hohe Personalfluktuation gibt.

 

Frau Giss führt hierzu aus, dass im Bereich der Erkrankungen keine Auffälligkeiten zu verzeichnen sind. Zur Personalfluktuation ergänzt Frau Giss, dass Personal zum Teil in andere Behörden wechselt,  weil die Tätigkeit im Jobcenter als vergleichsweise anspruchsvoll wahrgenommen wird.

 

Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt.