Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Das Jobcenter Friesland verwaltet im Jahr 2015 ein voraussichtliches Gesamtbudget von ca. 41 Millionen Euro. Dabei fällt mit ca. 32,9 Millionen Euro ein Großteil der Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an (Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung usw.). Die restlichen 8,1 Millionen Euro entstehen für die Ausgaben im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ca. 2,1 Millionen Euro) sowie den Verwaltungskosten (ca. 6 Millionen Euro).

 

Herr Bruns weist darauf hin, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um Planzahlen handelt. Für 2015 wird mit einem Gesamtbudget von 41 Millionen Euro geplant, was eine Steigerung von 1,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2014 bedeutet.

 

Diese Erhöhung der Ausgaben ist durch die Regelsatzanpassung ab 01.01.2015 und den geänderten Bundesheizkostenspiegel begründet.

 

Die Planung erfolgt inklusive der Ausschüttung der Restmittel aus Vorjahren gem. Koalitionsvertrag. Für die Eingliederungsleistungen werden 2,9 Millionen Euro abzüglich des Umschichtungsbetrages in die Verwaltungskosten verplant.

 

Im Bereich der Verwaltungskosten sind Ausgaben in Höhe von rund 6 Millionen Euro geplant, wovon ein Anteil in Höhe von 847.000 Euro vom Landkreis zu tragen ist.

 

KTA Kühne fragt, wie sich der Anstieg von 0,5 Millionen Euro bei den Verwaltungskosten erklärt.

 

Herr Bruns erläutert hierzu, dass zum einen im Bereich der Personalkosten Tariferhöhungen ab 01.02.2015 mit einberechnet wurden, zum anderen für die Planung eine 100 % Besetzung aller Stellen zugrunde gelegt wird, mithin aus diesen Gründen mit einer Steigerung der Personalkosten zu planen ist.

 

KTA Neugebauer fragt, ob die Asylbewerber, die gegebenenfalls aufgrund gesetzlicher Neuregelungen zukünftig in die Zuständigkeit des Jobcenters übergehen, ihre Wohnung wechseln müssen, da deren Unterkünfte aktuell hauptsächlich von den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Giss verneint dies und stellt klar, dass Leistungsempfänger grundsätzlich in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben können, sofern die Unterkunftskosten als angemessen im Sinne des Gesetzes zu betrachten sind.

 

KTA Eilers fragt, wie sich die Erhöhung des Regelsatzes für Alleinerziehende/Alleinstehende auswirkt.

 

Frau Giss verweist auf die Tabelle aus der Vorlage zu TOP 4.1.7 und ergänzt, dass Alleinerziehende/Einzelpersonen eine Erhöhung von 8 € monatlich ab 01.01.2015 erhalten.

 

Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt.