Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


  1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Abgrenzung der von Landrat Ambrosy wahrgenommenen Funktionen nach Hauptamt, öffentlichem Ehrenamt und Nebentätigkeit werden zur Kenntnis genommen und bestätigt.

  2. Die Ausübung der Nebentätigkeiten durch den Landrat steht im dienstlichen

    Interesse. Die Inanspruchnahme von Einrichtung, Personal und Material des

    Landkreises wird genehmigt. Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes wird

    grundsätzlich verzichtet.





Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.8 der KA-Niederschrift vom 19. November 2014 sowie die dort beigefügte Anlage wird verwiesen. Der Kreistag nahm Kenntnis und fasste folgenden



Abstimmungsergebnis:

einstimmig


Landrat Ambrosy hatte während dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungsraum verlassen.