Herr T., Zetel, stellt Fragen nach den Folgen der geplanten Neufassung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet Klein-Horsten.

Die Fragen werden von Seiten der Verwaltung beantwortet. Zuständig für das Verfahren ist der Landkreis Wittmund. Eine Terminierung für das Verfahren exisitiert noch nicht.

Eine Nachfrage von Herr T. zu einem geplanten Bodenabbau wird ebenfalls beantwortet. Für die Zulassung des Abbaus ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Die Verfahren für die Neufassung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet Klein-Horsten und das Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des geplanten Bodenabbaus sind öffentliche Verfahren, bei denen Bedenken und Anregungen von den Betroffenen vorgebracht werden können.