Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stellenplan für das Jahr 2016 ist für die Ausländerbehörde um eine Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits im Haushaltsjahr 2015 eine/n Verwaltungsfachangestellte/n nach Entgeltgruppe 5 TVöD einzustellen.




Der Kreistag nahm das Beratungsergebnis des Kreisausschusses vom 24.02.2015 – sh. TOP 4.1.6 – zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Just verwies auf den in der Vorlage geschilderten zusätzlichen Bearbeitungs- und Personalbedarf durch stark ansteigende Flüchtlingszahlen. Der Landkreis habe die Stellen für Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung belassen; diese Aufgaben seien weiterhin bei den Kommunen angesiedelt. Der Arbeitsaufwand werde auch dort erheblich angestiegen sein.


Bei der Stadt Schortens werde der zusätzliche Personalbedarf mit einer halben Stelle beziffert. Er vermöge nicht zu beurteilen, so Herr Just, ob der Aufwand so korrekt beziffert worden sei. Ein Mehraufwand werde entstehen, zumal allein für die Stadt Schortens in 2015 mit 80 – 90 zusätzlichen Asylbewerbern gerechnet werde, die der Unterbringung und Betreuung bedürften. Übernehme der Landkreis die Personalkosten der Kommunen für diesen zusätzlichen Aufwand? Wie hoch werde der zusätzliche Aufwand beziffert? Wie hoch sei der Stellenanteil der Kommunen bisher für den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz? Wie hoch müsse ggf. eine personelle Aufstockung angesichts der neuen Zuweisungsquoten beziffert werden?


Erste Kreisrätin Vogelbusch erklärte, mit der zur Beschlussfassung anstehenden Vorlage gehe es um eine zusätzliche Stelle in der Ausländerbehörde. Dieser Personalbedarf stehe nicht im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Unterkunftskosten, Lebensmittelversorgung usw.)


Die Ausländerbehörde dagegen sei erste Anlaufstelle für Flüchtlinge/Asylbewerber, wenn es um die Einreichung und Zusammenstellung der Unterlagen für Asylantrag bzw. Duldung gehe. Diese Aufgaben seien immer in der Zuständigkeit des Landkreises gewesen. Aufgrund immer weiter steigender Fallzahlen sei ein Auffangen der dortigen personellen Belastungen ohne Verstärkung nicht mehr möglich.


Bei dem von Herrn Just angesprochenen Bereich handele es sich um die Versorgung der Menschen vor Ort vor allem durch Lebensmittel und Unterkunft/Miete. In 2014 habe der Kreistag die Übertragung dieser Aufgabe ab 2015 auf den Landkreis beschlossen. Soweit bekannt, hätten fast alle Kommunen die bisherige Stellenzahl für diesen Bereich aufrecht erhalten. Die Mittel pro Asylbewerber leite man wie früher an die Kommunen weiter. Man habe nun einen sog. Backoffice-Bereich für die Abrechnung der Konten usw. mit vier Stellen beim Landkreis Friesland geschaffen. Zwei dieser Stellen seien derzeit besetzt, für zwei weitere erfolge dies demnächst. - Die Arbeit im Backoffice-Bereich sei gut angelaufen; die Auszahlungen an Hilfeempfänger seien erfolgt bzw. Probleme auf kurzem Wege ausgeräumt worden.


Die Stadt Schortens habe ihres Wissens, so Frau Vogelbusch, ihre Stelle für diesen Bereich abgebaut. - Der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass in Schortens nunmehr eine Koordinationsstelle für die Asylbewerber vor Ort und für die Integrationslotsen geschaffen worden sei.


Es gelte somit zu unterscheiden zwischen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Kommunen und der ausländerbehördlichen Tätigkeit des Landkreises, für die man nun personelle Verstärkung erbitte.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke verwies auf die im vergangenen Jahr geführte intensive Diskussion zur Wahrnehmung der Aufgaben nach SGB XII. Die Zuschüsse an die Kommunen seien im Zuge der Neustrukturierung unverändert geblieben.


Auf entsprechenden Hinweis von Herrn Just erläuterte Frau Vogelbusch, der Landkreis zahle den Gemeinden einen Zuschussbetrag pro Fall, der vom Land kommend durchgeleitet werde. Der Zuschuss erhöhe sich somit entsprechend den Fallzahlen. Die Arbeit der Kommunen nehme naturgemäß ebenfalls zu. Ein Anteil dieser Arbeiten sei aber auf den Landkreis übergegangen. Den Kommunen sei es überlassen, sich personell-organisatorisch ggf. auf die gestiegenen Fallzahlen einzustellen; detaillierte Kenntnisse hierzu lägen allerdings nicht vor.


Landrat Ambrosy ergänzte, der Pauschalbetrag pro Fall/Jahr sei von 5.900,-- auf 6.200,-- Euro angehoben worden. Dieser Betrag sei nach Einschätzung von Landkreis und Kommunen nicht auskömmlich; vielmehr sei eine Pauschale von ca. 9.000 -10.000 Euro pro Jahr und Fall realistisch. Insofern sehe man Bund und Land in der Pflicht, den Kommunen zu helfen. Diese Debatte werde deutschlandweit geführt.


Weil pro Kopf abgerechnet werde, sei der Mehraufwand bei den Städten und Gemeinden jeweils berücksichtigt. Allerdings hätten die Städte und Gemeinden – wie der Landkreis – das Problem, dass die Pauschale für die Wahrnehmung der Aufgaben vor Ort nicht ausreiche.


Der Kreistag nahm Kenntnis und beschloss wie folgt:








Abstimmungsergebnis:

einstimmig