Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt, eine AG 78 - Hilfen zur Erziehung zu gründen. Der Teilnehmerkreis soll um privat-gewerbliche Anbieter erweitert werden.


Gemäß § 80 Abs. 3 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe „in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen“. Sie sollen gemäß § 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften anstreben. In diesen soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. Die Arbeitsgemeinschaften erarbeiten gemeinsame Empfehlungen und freiwillige Vereinbarungen und koordinieren einzelne Maßnahmen. Sie dienen der Unterstützung und der Umsetzung der Jugendhilfeplanung.


Der Wortlaut des § 78 SGB VIII erlaubt neben der Bildung einer einzigen Arbeitsgemeinschaft auch die Bildung mehrerer Arbeitsgemeinschaften mit spezifischen Aufgaben.


In der Vergangenheit ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII nicht realisiert worden. Stattdessen ist ein Gesprächsaustausch mit den Trägern ambulanter Jugendhilfeangebote gepflegt worden.


Wie im Jugendhilfeplan 2014 bereits aufgeführt, besteht das fachliche Gebot der gemeinsamen Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems. Eine AG 78 bietet hier einen verlässlichen und auch bindenden Rahmen.


In der neu zu gründenden AG 78 sollen neben Mitarbeitern des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur alle Vertreter der freien Träger der Hilfen zur Erziehung mitwirken können, die ihren Trägersitz im Landkreis Friesland haben bzw. mit denen -bei externem Trägersitz- das Kreisjugendamt eng zusammenarbeitet.


Nach dem Wortlaut des § 78 SGB VIII sind privat-gewerbliche Träger ausgeschlossen. Die Zulassung von freien Trägern, die privat-gewerblich tätig sind, wird von der Verwaltung im Hinblick auf die Gleichstellung dieser Trägergruppe empfohlen (vgl. Wiesner, SGB VIII, § 75 Rn 3).


Ein erstes Treffen aller Interessierten soll am 05.03.2015 stattfinden. Bei diesem Treffen sollen die Schwerpunkte der AG 78 – Hilfen zur Erziehung sowie die Geschäftsordnung der AG 78 erarbeitet werden.


Die Ergebnisse der AG 78 werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgestellt.



Herr Meyer-Helfers stellt den Ausschussmitgliedern die Planungen zur Bildung einer AG 78, konkretisiert als Untergruppe AG 78 - Hilfen zur Erziehung, vor.


Der Gesetzgeber formuliert eine Zusammenarbeit mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, während die Kommentierungen zum SGB VIII eine Einbeziehung privat-gewerblicher Träger nahelegen. Bei privat-gewerblichen Trägern steht nicht die Gemeinwohlorientierung im Vordergrund, sondern eine Gewinnerzielungsabsicht. Da die Jugendhilfelandschaft im Landkreis Friesland aus einer Vielzahl privat-gewerblicher Träger besteht, wird von der Verwaltung eine Einbeziehung dieser Träger innerhalb der AG 78 – Hilfen zur Erziehung angestrebt. Darüber hinaus sollen auch Träger mit Sitz außerhalb des Kreisgebietes beteiligt werden, sofern eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur erfolgt.


Die geplante Einbeziehung privat-gewerblicher Träger wird von einigen Ausschussmitgliedern kritisch gesehen, zumal mit dem Versand der Einladungen einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vorgegriffen worden sei. Herr Meyer-Helfers erklärt, der Termin 05.03.2015 sei gewählt worden, um den für die Erteilung der Betriebserlaubnisse zuständigen Sachbearbeiter des Landesjugendamtes beteiligen zu können. Bei fehlender Zustimmung des Jugendhilfeausschusses erfolge eine Ausladung der privat-gewerblichen Träger. Auch dies sei ein Signal, das der Jugendhilfeausschuss geben könne.


Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird das Protokoll und die Teilnehmerliste zur Sitzung der AG 78 – Hilfen zur Erziehung am 05.03.2015 diesem Protokoll beigefügt (nicht öffentliche Anlage).


Abstimmungsergebnis:


einstimmig bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung