Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland unterstützt den Maßnahmeträger bei der Umsetzung des Projektes „Ankommen in Wittmund/Friesland“ und beteiligt sich im Falle einer positiven Entscheidung über den Förderantrag an den entstehenden Kosten mit einem Anteil von 22.900,80 EUR jährlich für den Projektzeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2019. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.




Auf Vorlage Nr. 0657/2015 und die Ausführungen zu TOP 4.1.7 der KA-Niederschrift vom 24. Februar 2015 wird verwiesen.


Erste Kreisrätin Vogelbusch erläuterte, für Projekte wie „Ankommen in Wittmund/Friesland“ gebe es ESF-Mittel, die die Kreisverwaltung aufgrund der kurzfristigen Kenntnis der Details und zur Fristenwahrung - vorbehaltlich der Gremienzustimmung - bereits beantragt habe. Es gehe darum, Flüchtlingen zu ermöglichen, vor dem Gang zum Jobcenter die vorhandenen Sprachkenntnisse so zu vertiefen, um damit gezielt den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Basiskenntnisse erhielten sie zuvor – sh. auch den nachfolgenden Beschlusspunkt - durch Grund-Sprachkurse der Volkshochschule.


Gemeinsam mit den Flüchtlingen wolle man im Rahmen des Projektes „Ankommen in WTM/FRI“ auch erarbeiten, welche Unterlagen in Deutschland für eine Arbeitsaufnahme erforderlich seien. Dabei sei vor allem von Interesse, ob es verwertbare Zeugnisse und ähnliche Unterlagen gebe, die gemeinsam aufbereitet werden könnten. Danach könne die Vorlage gegenüber dem Jobcenter erfolgen, wo die weitere Betreuung der Arbeitsuchenden erfolge.


Auf die nachfolgende Vorlage „SIF/W“ bezogen erläuterte Frau Vogelbusch, die Verwaltung habe das Vorhaben bereits einmal vorgestellt; der entsprechende Antrag der Volkshochschule Friesland-Wittmund für die Durchführung von Sprachkursen sei seinerzeit allerdings abgelehnt worden. Ein Anspruch auf den vom Bundesministerium geförderten Sprachkurs bestehe erst, wenn der Aufenthaltsstatus geklärt sei. So erkläre es sich, dass Menschen oftmals bereits 2 – 3 Jahre in Deutschland lebten, bevor ihr Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Sprachkurs gegeben sei. Verwaltung und Kreistag seien sich darin einig, dass bei Beibehaltung dieses Verfahrens die Sprachförderung viel zu spät einsetze. Das Einleben in die Gesellschaft werde ganz wesentlich durch das Erlernen der Sprache ermöglicht.


Vor diesem Hintergrund werde nun gemeinsam mit der VHS Wittmund ein neuer Anlauf zur Verwirklichung der Basis-Sprachkurse unternommen. Diese Zusammenarbeit ermögliche auch das Finden geeigneter Dozenten an den Standorten; für Friesland seien Kurs-Standorte im nördlichen und südlichen Kreisgebiet vorgesehen. Man wolle die Akzeptanz dieser freiwilligen Leistung erproben, zumal die Teilnahme an diesen Kursen und die Wahrnehmung ergänzender Unterstützungsmaßnahmen keine Pflicht sei. Die Verwaltung werde über den Verlauf berichten.


KTA Just hinterfragte die in der Vorlage Nr. 0657/2015 enthaltene Definition „Flüchtlinge mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt“. Welche Organisation verberge sich hinter dem Begriff „Maßnahmeträger“? Inwieweit sei gesichert, dass dieser in Wittmund ansässige Maßnahmeträger auch in Friesland tätig werde? Die Maßnahme an sich werde von ihm, so Herr Just, befürwortet.


Frau Vogelbusch erläuterte, im – auch EU- - Ausland lägen naturgemäß andere Ausbildungsgrundsätze vor als in Deutschland. Es gelte zu prüfen, welche Ausbildungsgänge anerkennungsfähig seien. Ggf. könne durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen die fehlende Anerkennung ermöglicht werden. „Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt“ sei eine Formulierung aus dem ESF-Förderprogramm, aus der deutlich werde, dass Unterstützung erforderlich sei, um die Zuschussvoraussetzungen zu erfüllen. Insofern richte sich die Formulierung in erster Linie an jene, die ihre Qualifikation für den Arbeitsmarkt nicht von vornherein durch Nachweis eines anerkannten Zeugnisses oder Ausbildungsabschlusses belegen könnten.


Auf die Frage nach dem Maßnahmeträger werde sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingehen, so Frau Vogelbusch. - Dieser Maßnahmeträger biete Kurse in der Region an, so dass von einem Tätigwerden in Friesland ausgegangen werden könne. Nach ersten informativen Gesprächen sei der Eindruck entstanden, dass die Zusammenarbeit positiv verlaufen werde. Auch für den Maßnahmeträger sei es im übrigen selbstverständlich gewesen, in Friesland Kurse an zwei Standorten anzubieten.


Kreistagsabgeordneter Burgenger begrüßte die Sprachkursangebote zur beschleunigten Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern. -


Herr Just hinterfragte, warum der Landkreis erst über einen Maßnahmeträger von der Förderfähigkeit der Projekte erfahren habe. - Zurzeit habe man lt. Vorlage Nr. 0656/2015 ca. 750 Flüchtlinge im Leistungsbezug. Etliche Verfahren seien nicht abgeschlossen; ein erheblicher Teil der Bewerber sei letztlich wohl nicht asylberechtigt. In der Vorlage Nr. 0657 werde das Ziel definiert, ungerechtfertigte Zuzüge von Leistungsempfängern abzuwehren und zeitnah aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen. Der „Spagat“ bestehe darin, dass einerseits Integration gewollt, andererseits aber der weitaus überwiegende Teil der Bewerber nicht asylberechtigt sei. Es stelle sich die Frage nach der Verfahrensweise und der Sinnhaftigkeit der Förderung. Diese tiefer gehende Diskussion und Darstellung sollte ggf. in einer Fachausschuss-Sitzung vertieft werden.


Frau Vogelbusch verdeutlichte, die Frist zur Antragstellung sei bereits am 6. Februar abgelaufen. Nur ein Maßnahmeträger sei aber berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen; daher habe man Kontaktaufnahme und Gespräche zeitlich vorziehen müssen. Erfahrungsgemäß erfordere die Vorbereitung von ESF-Zuschussanträgen einen erheblichen Aufwand und die erforderliche Sachkunde. Insofern sei die rechtzeitige Suche nach einem geeigneten Maßnahmeträger vor dem 6. Februar von grundlegender Bedeutung gewesen. - Der von Herrn Just geschilderte Spagat zwischen den verschiedenen Zielsetzungen sei zutreffend. Wer keinen Aufenthaltsstatus habe, solle zurück geführt werden. Es könne jedoch nicht von Nachteil sein, dass auch jene die deutsche Sprache in ihren Grundzügen erlernten, die ggf. bei fehlendem Aufenthaltsstatus nach 2 – 3 Jahren Deutschland wieder verließen.


Der Kreistag nahm Kenntnis und fasste folgenden




Abstimmungsergebnis:

einstimmig