Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ vom 21. Oktober 2014 werden vom Bund Zuwendungen zu Projekten gewährt, die das Ziel haben, benachteiligte Personengruppen stufenweise und nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren.

Einer der Handlungsschwerpunkte der Förderrichtlinie liegt in der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF). Gefördert werden passgenaue teilnehmerbezogene Maßnahmen zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung oder zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses.

Zuwendungen können Projektträger in Kooperationsverbünden oder in Projektverbünden erhalten. Die Zuwendung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; 10 % sind vom Antragstellenden als Eigenmittel aufzubringen. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel vier Jahre.

Ein Maßnahmeträger aus Wittmund hat zu dieser Förderrichtlinie ein Projekt für die Landkreise Wittmund und Friesland konzipiert mit der Bezeichnung „Ankommen in Wittmund/Friesland“.

Ziel des Projektes ist es, Asylbewerber und Flüchtlinge optimal nach ihrer Ankunft zu begleiten und ihre Integration voranzutreiben. Um auf individuelle Voraussetzungen und Problemlagen gezielt eingehen zu können und eine Basis für die Eingliederung zu schaffen, setzt die Vita Akademie auf drei Schwerpunktfelder, die im Rahmen des Projektes in den Fokus genommen werden:

  • Integrationsunterstützung (z. B. unter Einbeziehung von Sportvereinen, VHS-Angeboten, Kinderbetreuung)

  • berufsspezifische sprachliche Qualifizierung

  • fachliche Qualifizierung / Einstieg ins Berufsleben (Arbeitssicherheit, Gabelstaplerschein etc.)

Diese drei Schwerpunktfelder sind eingebettet in eine Kultur des offenen niederschwelligen Begegnens. Feste Ansprechpartner mit pädagogischer Ausbildung begleiten und unterstützen die Asylsuchenden bei ihrem Zurechtfinden in den neuen Lebensumständen und der Teilhabe an der Gesellschaft.

Das Projekt ist geplant für einen Zeitraum von vier Jahren, vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2019.

Der Maßnahmeträger kalkuliert für den Gesamtzeitraum Kosten für Personal, Sachmittel und indirekte Ausgaben in Höhe von knapp 1,9 Mio. EUR; die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sollen zu gleichen Teilen von den beiden beteiligten Landkreisen aufgebracht werden.

Auf den Landkreis Friesland würden danach jährlich 22.900,80 EUR und somit für den gesamten Projektzeitraum 91.603,20 EUR entfallen. Es besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil durch die Einbringung von eigenem Personal (0,5 Stellenanteile), z. B. für die Teilnehmerakquise, Vernetzung zu anderen Diensten, aufzubringen. In diesem Fall würden die entstehenden Personalkosten bis zur Höhe des Eigenanteils vom Maßnahmeträger erstattet. Weitere Einzelheiten wären im Falle einer positiven Bescheidung des Förderantrages mit dem Maßnahmeträger noch zu vereinbaren.

Seitens der Kreisverwaltung wird das Projekt positiv gesehen. Es bietet die Chance, für den Personenkreis der Asylbewerber und Flüchtlinge, die bislang von den Instrumenten der Arbeitsmarktförderung nicht erfasst werden, frühzeitig die Integration und berufliche Qualifizierung zu fördern und nach Möglichkeit zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine erfolgreiche Integration in Arbeit würde dazu beitragen, Aufwendungen für Transferleistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II zu reduzieren und wäre auch für die gesellschaftliche Integration der Zuwanderer dienlich.

Da der Förderantrag bereits bis zum 06.02.2015 eingereicht werden musste, hat die Kreisverwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien – bereits eine Unterstützung des Projektes und die erforderliche Kofinanzierung zugesagt.

Haushaltsmittel stehen im Budget für dieses Projekt derzeit nicht zur Verfügung. Diese müssten im Falle einer positiven Entscheidung über den Förderantrag außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt ggf. durch Einsparungen im Gesamthaushalt.


Mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn KTA Böcker, wurde vereinbart, die Beschlussvorlage im Interesse einer zeitnahen Entscheidung durch den Kreistag noch vor der Sitzung des Fachausschusses am 11. März 2015 einzubringen. Der Sozialausschuss wird die Angelegenheit in seiner Sitzung erörtern.


Beschluss des Kreistages:


Der Landkreis Friesland unterstützt den Maßnahmeträger bei der Umsetzung des Projektes „Ankommen in Wittmund/Friesland“ und beteiligt sich im Falle einer positiven Entscheidung über den Förderantrag an den entstehenden Kosten mit einem Anteil von 22.900,80 EUR jährlich für den Projektzeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2019. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

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Frau Vogelbusch erläutert die bereits vom Kreistag beschlossene Vorlage und den Hintergrund der Eilbedürftigkeit.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.