Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales vom 21. Mai 2014 – sh. die Ausführungen zu TOP 4.3.1 – war zur Thematik „Aufnahme von Flüchtlingen im Landkreis Friesland“ über geplante Maßnahmen zum Erwerb/zur Förderung der deutschen Sprache berichtet worden.



Wie bereits berichtet und auch in den Medien dargestellt, ist davon auszugehen, dass der Landkreis Friesland im Jahre 2015 eine Quote von 415 weiteren Flüchtlingen über das Verteilverfahren des Landes zugewiesen bekommt. Hinzu kommt eine nicht ermittelbare Zahl von Flüchtlingen -insbesondere aus den westlichen Balkanstaaten-, die zum Teil nach Jahren ihrer Ablehnung als Asylberechtigte Asylfolgeanträge stellen.

Derzeit stehen im Landkreis Friesland rund 700 Flüchtlinge im Leistungsbezug, in erster Linie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Neben dem Versuch, das Integrationsprojekt über die Vita Akademie GmbH zu fördern, sind weitere Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen unabdingbar.

Hierzu hat die Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH (VHS) die in anliegendem Organigramm dargestellte Maßnahme „Soziale Integration Friesland/Wittmund (SIF/W)“ initiiert.

Die geplante Maßnahme soll kein „Sprachkurs im klassischen Sinne“ sein.

Über das fächerübergreifende Grundelement „Sprache“ soll in allen zu vermittelnden Schwerpunktbereichen über absichtsvolle Sprech- und Schreibanlässe ein ganzheitliches – besonders der praktischen Integration dienendes – Lernen, Verstehen und Umsetzen des Lernstoffes erreicht werden, das für die Maßnahmeteilnehmer/-innen als sinnvolle Verbindung von Theorie und Praxis erkennbar wird und kein -oftmals ermüdendes- grammatikalisches Lernen und rezeptives Wiedergeben der deutschen Sprache ist.


Damit ist das geplante Vorhaben ein „Grundlagen vermittelnder sprachgeprägter sozialer Integrationskurs“, in dem die Sprache das verbindende Element von Theorie und Praxis darstellt.

Die Maßnahme soll sich an Grobzielen orientieren, die für eine niedrigschwellige Einstiegsmaßnahme (realistischer Erstkontakt der Zuwanderer mit örtlichen Gegebenheiten) als ausreichend und pädagogisch sinnvoll angesehen werden, jedoch keine Überforderung der Teilnehmer/-innen darstellen und so vielleicht zu einer negativen Reaktion bis hin zum Ausstieg aus der Maßnahme führen könnte.


Der Erwerb der deutschen Sprache, in der geplanten Maßnahme für eine erste praxisbezogene Grundlagenvermittlung von wichtigen Elementen „zum Einstieg in die Integration“, ist die entscheidende Voraussetzung für ein Gelingen der Integration, denn sie bedingt die gegenseitige Kommunikation und Partizipation in der Gesellschaft.


Sprachkompetenz ist auch eine Voraussetzung für Bildung. Die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung wird als entscheidende Voraussetzung und Schlüssel für eine erfolgreiche Integration der Zuwanderer angesehen.

Von elementarer – existenzieller – Bedeutung im Integrationsprozess ist der Umgang der Zuwanderer mit den Anforderungen des „täglichen Lebens“, denn durch die an sie gestellten Aufgaben der täglichen Lebensbewältigung kann die Notwendigkeit einer sprachlichen Grundlagenbildung rational nachvollzogen und als unverzichtbar empfunden werden.



Die Maßnahme jeweils soll an einem Standort im nördlichen und im südlichen Kreisgebiet angeboten werden.



Haushaltsmittel stehen im Budget für dieses Projekt derzeit nicht zur Verfügung. Diese müssten im Falle einer positiven Entscheidung über den Förderantrag außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt ggf. durch Einsparungen im Gesamt-haushalt.



Mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn KTA Böcker, wurde vereinbart, die Beschlussvorlage im Interesse einer zeitnahen Entscheidung durch den Kreistag noch vor der Sitzung des Fachausschusses am 11. März 2015 einzubringen. Unabhängig davon wird sich der Sozialausschuss in seiner Sitzung mit der Thematik befassen.


Beschluss des Kreistages:


Für eine erste Maßnahme „Soziale Integration Friesland/Wittmund (SIF/W)“ an zwei Standorten wird der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH ein Betrag in Höhe von 32.420 Euro im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt.

Die Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird beauftragt, zu prüfen, ob dieser Betrag durch Zuschüsse aus Landes- oder ESF-Mitteln reduziert werden kann.

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Frau Vogelbusch erläutert die bereits vom Kreistag beschlossene Vorlage und den Hintergrund der Eilbedürftigkeit.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.




Der Vorsitzende schließt daraufhin den öffentlichen Teil der Sitzung.