Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Darstellung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich.


Herr Buchholz erläutert die einzelnen Maßnahmen und beantwortet Fragen:


Auf Nachfrage von KTA Buß zum Sachstand des Radweges an der L 807 (Sillenstede - Sengwarden) führt er aus, dass derzeit das Planfeststellungsverfahren seitens des Landkreises Friesland als zuständiger Planfeststellungsbehörde eingeleitet wurde, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Auslegung der Unterlagen ist abgeschlossen, so dass nunmehr die Stellungnahmen und Einwendungen ausgewertet und abgewogen werden. Sobald Baureife (also ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss) vorliegt, kann über die Realisierung befunden werden, detailliertere Angaben sind hierzu aber derzeit nicht möglich.


Außerdem erläutert er auf Nachfrage von KTA Recksiedler zur Maßnahme an der L 819 (Oldenburger Straße), dass dort lediglich eine Fahrbahn- und Radwegerneuerung ansteht, d.h. eine Sanierung. In diesem Zusammenhang wird somit keine Querschnittsänderung, d.h. eine Verbreiterung, des Radweges erfolgen. Im Zuge einer sich daran anschließenden Diskussion um das Thema "Radwegbenutzungspflicht" hält Herr Hinrichs aus Sicht der Verkehrsbehörde des Landkreises fest, dass im Zuständigkeitsbereich des Landkreises die Erfahrungen recht positiv waren, so erfolgte eine Besichtigung sämtlicher Radwege im Rahmen von Verkehrsschauen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass kein Radfahrer künftig "zwangsweise" von der Nebenanlage auf die Fahrbahn geführt werden sollte, wurden innerorts nahezu sämtliche Radwege in Gehwege mit "Radfahrer frei" umbeschildert, außerorts erfolgte eine Umbeschilderung unter Zugrundelegung der erfolgten Rechtsprechung in Einzelfällen. Festzuhalten bleibe, dass sich das Verkehrsverhalten der Radfahrer überwiegend unverändert zeige, d.h. der überwiegende Anteil nutze weiterhin die Nebenanlage, es werde sicherlich erst nach und nach ein Umdenken (bei allen Verkehrsteilnehmern!) einsetzen.