Beschluss:


  1. Der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Friesland wird in der vorgelegten

    Fassung beschlossen.

  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.

  3. Dem Landrat wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.3 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 8. Juli 2015 zur Kenntnis und beschloss wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig


Landrat Ambrosy war während dieses Tagesordnungspunktes nicht zugegen.