Sitzung: 15.07.2015 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0762/2015
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Friesland wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
Dem Landrat wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.3 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 8. Juli 2015 zur Kenntnis und beschloss wie folgt:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Landrat Ambrosy war während dieses Tagesordnungspunktes nicht zugegen.