Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Den Auslobungsunterlagen – Teil B – wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt.



Auf Ziff. 3.1.6 der KA-Niederschrift vom 8. Juli 2015 wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Neugebauer erklärte, nach seinem Verständnis setze der heutige Beschluss der Auslobungsunterlagen Teil A und B nicht zwingend voraus, dass man das Bauprojekt am Schlosserplatz in Jever tatsächlich auch verwirkliche. Für das eigentliche Bauvorhaben gebe es keinen ausdrücklichen Beschluss.


Landrat Ambrosy verdeutlichte, ein Abbruch des Verfahrens sei potentiell längstens möglich, bis dem Vergabevorschlag für einen Planungsentwurf zugestimmt worden sei. Danach müsse und werde man das Bauvorhaben umsetzen. Der Bauausschuss befasse sich daher in mehreren Beratungsschritten mit der Angelegenheit.


In den kommenden Wochen werde es darum gehen, den Sieger des Wettbewerbsverfahrens zu ermitteln. Nur wenn dieser erheblich von Planungsvorgaben und/oder Kostenrahmen abweiche, sei denkbar, dass von einer Verwirklichung des Bauvorhabens Abstand genommen werde.


Die Verwaltung schlage die Lösung der geschilderten räumlichen Problematik durch einen Verwaltungsneubau am Schlosserplatz vor; die Wohnungsbaugesellschaft Friesland fungiere als Bauträger. Das Verfahren sei nicht unumkehrbar, gleichwohl stehe man ab einem gewissen Punkt aber in der Pflicht, das Bauprojekt zu realisieren.


Herr Dr. Dehrendorf verdeutlichte, mit der Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens sei das Versprechen verbunden, dass man dem Sieger einen entsprechenden Auftrag erteilen werde. Bedingung für eine Auftragsvergabe sei, dass der Siegerentwurf alle Vorgaben im Hinblick auf Planung und Kosten einhalte. - In der Praxis gelte das Konsensprinzip: In der Jury werde unabhängig von zunächst bestehenden unterschiedlichen Voten so lange diskutiert, bis Konsens entstehe und alle Fragen – auch der nicht stimmberechtigten Teilnehmer – berücksichtigt seien. Dieses Verfahren sei in idealer Weise geeignet, den besten Wettbewerber auszuwählen und unter allen Beteiligten eine Einigung herbei zu führen. Der Landkreis Friesland lobe den Wettbewerb aus und sei Herr des Verfahrens.


Einen Beschluss zur Errichtung des Gebäudes am Schlosserplatz gebe es nicht, so Kreistagsabgeordneter Ratzel. Die heutige Zustimmung zur Durchführung des Wettbewerbs sei für ihn aber gleichbedeutend damit, dass ein Rücktritt vom Bauvorhaben nicht mehr möglich sei.


Landrat Ambrosy verwies auf die im vergangenen Jahr begonnene Diskussion. Die Verwaltung habe ausführlich die baulichen Missstände und räumlichen Engpässe dargestellt. Seit drei Jahren sei man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere des Sozialamtes im früheren Gebäude der Schule am Schlosserplatz eine Lösung der Raumproblematik schuldig. Durch die Gremien sei die Sanierung im Bestand und die Sanierung des Gebäudes Gesundheitsamtes für zu teuer befunden worden; die Verwaltung habe den Auftrag erhalten, ein Konzept zur Erzielung von Synergieeffekten zu erarbeiten.


Im Ergebnis ihrer Prüfung habe die Verwaltung empfohlen, drei Einheiten am Hauptsitz der Kreisverwaltung zu konzentrieren und die nicht mehr genutzten Grundstücke in die Verwertung zu geben. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Verwirklichung des Kreisdienstleistungszentrums in Varel habe man sich auch diesmal dafür entschieden, die Bauausführung mit Erfahrung und Fachkenntnis der Wohnungsbaugesellschaft Friesland umzusetzen. Ferner werde der Finanzhaushalt des Landkreises durch diese Konzeption nicht belastet, sondern über den Ergebnishaushalt eine Miete gezahlt. Diese Belastung sei geringer als die mit der baulichen und energetischen Sanierung dreier Gebäude verbundenen Aufwendungen.


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Auf Wunsch von KTA Neugebauer wurde die Sitzung für ca. 5 Minuten unterbrochen, um interne Fraktionsberatungen zu ermöglichen.


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KT-Vorsitzender Pauluschke rief die Fortsetzung der Sitzung auf.


Kreistagsabgeordneter Neugebauer dankte für die Sitzungsunterbrechung. Ihm und einigen seiner Kollegen sei nicht klar gewesen, dass aus der heutigen Beschlusslage ein Automatismus eintrete und man keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Verwirklichung des Projektes mehr haben werde. Er beantrage, den Tagesordnungspunkt vor diesem Hintergrund an die Fraktionen zurück zu verweisen und bitte zu überdenken, ob man das Verfahren insofern ändere, als dass über den Bau des Verwaltungsgebäudes ausdrücklich ein Beschluss herbei geführt werde. Er weise darauf hin, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung nicht eindeutig sei; zum einen sei von Zustimmung, zum anderen von Kenntnisnahme die Rede.


Landrat Ambrosy erklärte, im Rahmen der Haushaltsberatungen habe die Verwaltung mit den Fraktionen und Gruppen sowie im Finanzausschuss ausführlich über die gesamte Thematik gesprochen. Durch die einstimmige Zustimmung des Kreistages zum Haushalt 2015 sei auch den Untersuchungskosten für das nun in Rede stehende Verfahren zugestimmt worden.


Bei sonstigen Bauprojekten werde ein Architektenbüro beauftragt, dessen Planungen man zustimme oder deren Nachbesserung man ggf. verlangen könne. Auf dieser Basis erfolge die Ausschreibung. - Der Unterschied liege darin, dass das Wettbewerbsverfahren „Schlosserplatz“ diese beiden Schritte in sich vereine: Im Rahmen der Ausschreibung werde sowohl der geeignetste Architekt gesucht als auch – unter Einhaltung von Kostentreue, Raumplanung, Baurecht, Denkmalschutz pp – das beste Plankonzept. Mit der Stadt Jever werde man diese Planungen eng abstimmen. Dieses von der Verwaltung erläuterte Verfahren habe den Vorteil, zeitlich straff durchführbar und kostengünstig zu sein; ferner sei ein gutes architektonisches Ergebnis zu einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis zu erwarten. Die Kreisstadt Jever sei es aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung wert, an dieser exponierten Stelle ein solches besonderes Verfahren durchzuführen. Die Einflussmöglichkeiten der Gremien bestünden im selben Umfang wie immer, nur das Verfahren an sich werde gestrafft.


Die Sanierung der Gebäude am Schlosserplatz und des Gesundheitsamtes sei im Ergebnis der Beratung in den Gremien nicht als Alternative gesehen worden, da Dezentralität kostenaufwändiger sei. Daher habe Einigkeit darin bestanden, wie im Südkreis – Dienstleistungszentrum – auch am Standort Jever zu zentralisieren und damit auch den Kreissitz zu stärken.


Weiter sei man gemeinsam zu dem Ergebnis gelangt, dass der Landkreis nicht selbst als Bauherr auftrete, sondern die Wohnungsbaugesellschaft mit der Bauausführung beauftrage. Denn ein ausgeglichener Haushalt sei dann nur möglich, wenn man die Kosten über zwei bis drei Jahre strecke. Im Finanzhaushalt wäre das Bauvorhaben überdies nicht darstellbar gewesen, ohne Maßnahmen auf Kosten der Schulen schieben zu müssen. - Durch die nun vorgeschlagene Variante erziele man im Ergebnishaushalt eine erhebliche Einsparung bei den Bewirtschaftungskosten für die künftig weg fallenden Dependancen.


Die Verwaltung bitte vor dem Hintergrund dieser ausführlichen Beratung heute um Beschlussfassung, damit bereits morgen der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Friesland entsprechend beschließen könne. Eine Vertagung des Punktes würde die Abfolge des Verfahrens beeinträchtigen.


Frau KTA Schlieper verwies auf die umfassende Beteiligung und Beratung in den zuständigen Gremien. Nachdem der Ablauf so weit gediehen sei, sei das Infragestellen und erneute Diskutieren des „Ob“ der Verwirklichung nicht nachvollziehbar; dieser Schritt diene der Sache nicht. Die Angelegenheit sei heute beschlussreif. Der Landkreis sollte sich auch gegenüber renommierten Architekturbüros nicht die Blöße geben, nach umfassender Diskussion nun den Fortgang der Thematik zu verschleppen.


KT-Vorsitzender Pauluschke fasste zusammen, die Frage der Realisierung eines Verwaltungsneubaues am Standort Schlosserplatz sei durch die Gremien zweifelsfrei entschieden worden. Der heute vorliegende Beschlussvorschlag sei konsequent. Der von Herrn Neugebauer gestellte Antrag, erneut in die Diskussion einzusteigen und einen Baubeschluss herbei zu führen, gehe insofern fehl. - Herr Neugebauer mahnte die Abgabe der Sitzungsleitung durch Herrn Pauluschke an.


Kreistagsabgeordneter Vehoff bestätigte die ausführliche Beratung der Thematik im Rahmen des Haushalts 2015 sowie in diversen Ausschusssitzungen. Von daher sei es nicht in Ordnung, alles zurück zu nehmen, als ob das alles nicht bekannt wäre.


Gerade heute habe man die Verwaltung für ihren Einsatz, die Umsetzung der Beschlüsse und die Erzielung guter Ergebnisse gelobt. Man sei es den Mitarbeitern schuldig, nun zu Lösungen zu gelangen und ein Arbeiten unter vernünftigen Bedingungen zu ermöglichen. Die CDU werde den Antrag auf Rückverweisung in die Fraktionen nicht unterstützen.


Kreistagsabgeordneter Harms verwies auf die Sitzungsvorlage, in der von einer Kenntnisnahme der Auslobungsunterlagen und der weiteren Beauftragung der Verwaltung die Rede sei. Einen ausdrücklichen Beschluss des Kreistages zum Neubau des Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz gebe es nicht. Es bestehe der Eindruck, mit Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sei man zur Durchführung des Bauvorhabens gezwungen.


Landrat Ambrosy erklärte, er widerspreche ausdrücklich dem Eindruck, das Verfahren sei „nebulös“ verlaufen und die Verwaltung dränge die Politik nun zum Handeln. Seit eineinhalb Jahren rede man intensiv über die Thematik und habe zu verstehen gegeben, dass heute eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise anstehe.


Erstmalig, so Herr Ostendorf, sei für ihn heute der Automatismus zwischen Wettbewerbsverfahren und der Auftragsvergabe für einen Verwaltungsneubau erkennbar geworden; dies sei ihm und anderen Kreistagsmitgliedern aus dem bisherigen Verlauf der Beratungen nicht klar geworden. - Landrat Ambrosy verdeutlichte, den Vorlagen und Protokollen sei zu entnehmen, dass das Verfahren mit der Zielsetzung einher gehe, eine entsprechende Auftragsvergabe für den Neubau des Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz herbei zu führen. Im Bauausschuss sei über das gesamte Prozedere intensiv beraten und das Verfahren bejaht worden. Er bedauere, dass einzelne Kreistagsmitglieder die Bedeutung ihrer Beschlussfassung anders interpretiert hätten. Die Vorlagen und die Beschlusslage seien aber eindeutig.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke stellte sodann den Antrag von KTA Neugebauer zur Abstimmung, den TOP 6.6.6 heute nicht zu beschließen, an die Fraktionen zurück zu verweisen und einen neuen Beschlussvorschlag zu entwickeln. - Der Kreistag lehnte den Antrag bei 9 Ja- und 30 Gegenstimmen ab.


Sodann erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses vom 8. Juli 2015:






Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung