KTA Just meldete sich zu TOP 8.13 – Umweltausschuss-Sitzung vom 6. Juli 2015 – zu Wort. Er habe leider an der Sitzung nicht teilnehmen können, habe aber in der vorherigen UA-Sitzung bereits seine Bedenken hinsichtlich des neuen Erfassungs- und Gebührensystems des Abfallentsorgungskonzeptes angesprochen. Er melde auch heute seine Kritik zum vorgeschlagenen Verfahren an.


Die Sitzungsvorlage schlage die Beibehaltung einer rechtssicheren Gebühr für das kommende Jahr vor; nach weiteren Untersuchungen solle ein Jahr später sodann eine grundsätzliche Diskussion und Entscheidung über Systemveränderungen erfolgen.


Auf Basis des jetzigen Systems werde es nicht gelingen, eine rechtssichere Gebühr festzulegen; sie sei auch jetzt nicht rechtssicher. Sobald ein Bürger Klage erhebe, werde sich die Gebührensatzung zerschlagen. Selbst bei einer unterstellten 100%igen Zufriedenheit mit der 240-l-Tonne sei eine Differenzierung nach Behältergrößen und Abfallaufkommen unabdingbar. Es gelte das Vermeidungsprinzip zu stärken. - Die Bereitstellung von doppelten Volumina auch bei der Restmülltonne aber laufe diesem Anliegen entgegen. Wer sich für die – einzig gerichtsfeste – 10 l Restabfallmenge entscheide, müsse sich damit auch für eine vierwöchige Abfuhr entscheiden. Kein Bürger nehme dies in Kauf, um der Geruchsbelästigung zu entgehen. Daher falle die Entscheidung zugunsten 20 l Restmüll pro Woche – diese Größenordnung dagegen sei nicht rechtssicher.


Bei der Biotonne stelle sich die Problematik vergleichsweise krasser dar. Basis der Berechnungen sei eine Einfamilienhaus-Struktur. Zweidrittel der Haushalte – 2 bis 3 Personen in einem Einfamilienhaus – hätten Anspruch auf eine 80- bis 120-l-Tonne, erhielten aber gewissermaßen auf Kosten von Mietern ohne Gartengrundstück mit 240-l-Behältern das doppelte bis dreifache Volumen zur Verfügung gestellt. Der Preis sei gleichermaßen niedrig. Natürlich finde dieses System Zustimmung und niemand verlange eine Änderung – die Mieter aber würden in die Umfrage gar nicht einbezogen. Sie unterstützten mit ihren Gebührenzahlungen die günstigen Gebühren für Hauseigentümer.


Er werde, so Herr Just, gegen diese Gebührenstruktur Anfang nächsten Jahres Klage erheben, wenn sich nichts ändere. Als Mindestmaßnahme für das kommende Jahr fordere er eine Differenzierung bei der Biotonne, denn dort trete das geschilderte Problem der „Eigentümer-Verordnung“ in krasser Form auf. Unverständlich sei, warum Parteien mit sozialer Ausrichtung so mit der Masse der Mieter verführen und die Eigentümer begünstigten.


Die Biotonnen-Gebühr müsse nach dem tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme erhoben werden. Es handele sich um eine „Gartenbesitzer-Gebühr“ für Hauseigentümer oder Mieter mit Gartennutzung; nur für Essensreste benötige niemand eine 240-l-Tonne. Diese Subventionierung der Hauseigentümer sei unverständlich und nicht erforderlich.


KTA Ratzel führte aus, seine Restmülltonne werde alle vier Wochen entleert und stelle kein Geruchsproblem dar. Im Landkreis Friesland gebe es nur wenige Mehrfamilien-Miethäuser. Bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung handele es sich um Garten- bzw. Eigenheimbesitzer. Die große Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Abfuhrsystem und -gebühr begrüße er vor diesem Hintergrund sehr. Es stelle sich die Frage, warum das System trotz großer Akzeptanz geändert werden sollte. Nach der Kommunalwahl werde man in 2017 alle Fakten und Daten überdenken.


Landrat Ambrosy bedauerte, dass Herr Just seinerzeit nicht anwesend gewesen sei und seine heutigen Argumente nicht in der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen habe. Es hätte ihm auch die Möglichkeit offen gestanden, einen entsprechenden Antrag als Grundlage einer Diskussion im Gremium einzubringen.


Die Ausführungen von Herrn Just verdeutlichten allerdings auch Diskrepanzen:

Der Landkreis Friesland – dies habe Herr Just bestätigt – erhebe eine äußerst günstige Müllgebühr und liege mit den Tarifen weit unter Landesdurchschnitt. Dieser Fakt erkläre auch die große Zufriedenheit mit dem jetzigen System.


Zum anderen habe die Verwaltung aber auch signalisiert, man werde den Gremien im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Gebührenvorschlag erarbeiten. Sofern es als notwendig und sachgerecht angesehen werde, resultierten daraus ggf. Änderungen. Das von Herrn Just angedrohte Vorgehen sei vor diesem Hintergrund unverständlich. Vielmehr wären seine heutigen Ausführungen hilfreich in der zu gegebener Zeit zu führenden Grundsatzdebatte vor allem im Fachausschuss, wenn nicht dann schon ohnehin eine Änderung anstünde.


Die Einführung eines Identsystems könnte die von Herrn Just angesprochenen Kritikpunkte relativ einfach und individuell auflösen. Der Kreistag habe aber beschlossen, dieses System (noch) nicht einzuführen, sondern nach der Kommunalwahl intensiv zu beraten und zu beschließen. Der Gebührenhaushalt sei stabil aufgestellt und gebe derzeit keinen Anlass zum Handeln; es werde lediglich potentiell zu einer Umverteilung der Gebühren kommen. - Auch bei einem strikten Vermeidungssystem werde es im übrigen immer von den Bürgern aufzubringende Vorhaltekosten geben.


Die Verwaltung stehe vor der Aufgabe, mit beiden Umständen umgehen zu müssen:

Einerseits bestehe eine hohe Zufriedenheit bei den Anschlussnehmern. Andererseits gebe es Vorschläge der Verwaltung, einige Stellschrauben zu ändern; hierzu habe der Kreistag sich aber aus verständlichen Gründen für eine Vertagung ausgesprochen.


Daher habe die Verwaltung vermittelnd angeregt, Vorschläge im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. Der Kreistag möge dann entscheiden, wie weiter verfahren werde.


Herr Just habe bereits in einem früheren Verfahren gegen das Abfallgebührensystem formal Recht bekommen. In der Folge sei die Gebühr für einige Bürger teurer, für andere günstiger geworden; es gehe also immer nur um eine Umverteilung. Im Ergebnis sei dies ein Phyrrussieg gewesen.


Nach Auffassung der Verwaltung sei die Gebührensatzung rechtens. Seit vielen Jahren gebe es keine Klage, weil offenbar eine große Zufriedenheit mit dem Preis-/Leistungsverhältnis bestehe und niemand einen rechtlichen Ansatzpunkt für eine Klage sehe.


Die Verwaltung werde bei Erarbeitung eines neuen Gebührensystems einen Vorschlag unterbreiten, der rechtlicher Überprüfung standhalte und möglichst keine Gebührenanhebung zur Folge habe.


Der Kreistag nahm Kenntnis.