Beschluss: zur Kenntnis genommen


Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Haushaltsentwicklung 2015.


Für 2015 wird ein Gesamtbudget von 41,6 Mio. Euro verwaltet. Hiervon entfallen rund 33,3 Mio. Euro auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Die restlichen 8,3 Mio. Euro entfallen auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (2,3 Mio. €) sowie die Verwaltungskosten (6 Mio. €).


Im Bereich der ALG II-Regelleistung liegen die Ausgaben mit 19,445 Mio. Euro leicht über den Planzahlen vom Jahresanfang. Dies ist auf eine gesetzliche Änderung bei der Sozialversicherung zurück zu führen, da im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung 570.000 Euro mehr aufgewendet werden müssen, als geplant.


Im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) ist die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Dies liegt daran, dass durch die Anpassung des Bundesheizkostenspiegels sowie die in der Rechtsprechung angepasste Anerkennung für die Kosten der Unterkunft trotz Verringerung der Bedarfsgemeinschaften die Ausgaben in etwa gleich geblieben sind.


Herr Bruns erklärt zu den einmaligen Leistungen, dass es sich hierbei um Wohnungserstausstattungen, Babyerstausstattungen sowie Schwangerschaftsbeihilfen handelt. Die Ausgaben fallen mit rund 15.000 € geringer aus, als ursprünglich geplant. Dies ist auf Rückerstattungen zurückzuführen, die sich aus zu Unrecht erbrachten Leistungen bei z. B. der Bewilligung von Wohnungserstausstattungen ergeben haben.


Im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Anfang des Jahres 2015 dem Jobcenter Friesland 2.899.356 Euro zugeteilt worden, durch die Ausschüttung von Ausgaberesten aus 2014 wurden im Frühjahr 2015 noch weitere Mittel in Höhe von 126.567 Euro ausgezahlt. Somit stehen für 2015 insgesamt 3.025.923 Euro zur Verfügung.


Die voraussichtlichen Ausgaben im Bereich der Eingliederungsleistungen betragen bis Jahresende 2015 rund 2.283.445 Euro. Durch den zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit durch die Integrationsfachkräfte sowie das kontinuierliche Finanzcontrolling wird zum Jahresende voraussichtlich eine vollständige Inanspruchnahme des Eingliederungsbudgets erreicht.


Aus dem Eingliederungstitel werden zum Jahresende rund 770.000 € zur Deckung in das Verwaltungskostenbudget (geplant: 880.000 €) umgeschichtet, so dass ein tatsächlicher Betrag von 2.283.445 € im Eingliederungstitel verbleibt.


KTA Janßen fragt, ob die rund 5 % des Gesamtbudgets für Eingliederung in Arbeit gleich hoch sind, wie in den Vorjahren.

Weiter fragt KTA Janßen, ob im Bereich der Kosten für Unterkunft, auch im Hinblick auf die zu erwartenden Asylbewerber, mit stark steigenden Kosten zu rechnen ist.


Zur ersten Frage erklärt Herr Bruns, dass die Mittel für Eingliederungsleistungen vom Bund vorgegeben werden und entsprechende Beträge zugeteilt werden.


Zur zweiten Frage führt Frau Giss aus, dass sich die Erhöhung der Sätze in der Wohngeldtabelle kaum auf die Ausgaben auswirken wird. Weiter erläutert Frau Giss, dass es zzt. noch nicht klar ist, mit wie vielen Flüchtlingen im Bereich SGB II tatsächlich zu rechnen ist. Eine Prognose, ob bzw. wie sich eine eventuell erhöhte Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in Friesland auswirken wird, kann nicht abgegeben werden.


Hierzu erklärt Landrat Ambrosy, dass bislang keine gravierenden Änderungen bei der Wohnungsmarkt- und Mietpreissituation zu verzeichnen sind. Vor 10 Jahren lebten noch 102.000 Menschen in Friesland, jetzt sind es noch 87.000 Personen in ca. 46.000 Haushalten. Auch durch die Erschließung von vielen Baugebieten in den vergangenen 10 Jahren ist mit einer Wohnungsknappheit nicht zu rechnen. Die Mieterhöhungen bewegen sich im ganz normalen Rahmen.


Durch die gut funktionierende dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen sind bislang keine Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt erkennbar.


KTA Gerdes-Borreck fragt, warum die Eingliederungsleistungen von 2,2 Mio. Euro gesunken und die Verwaltungskosten auf 5,9 Mio. Euro angestiegen sind.


Hierzu erklärt Frau Vogelbusch, dass es politischem Willen entspricht eine enge Betreuung der Kunden des Jobcenters durch einen angemessenen Personalbestand und daraus resultierend eine hohe Kundenkontaktdichte zu gewährleisten. Dies wirkt sich naturgemäß erhöhend auf die Verwaltungskosten aus.

Frau Giss ergänzt hierzu, dass insgesamt bundesweit die zugeteilten Verwaltungsmittel nicht auskömmlich sind und Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel seit Jahren üblich sind.


Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt.