Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Landkreis Friesland beantragt die finanzielle Übernahme der Kosten für die Schulsozialarbeit für alle Schulformen durch das Land Niedersachsen.


Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 14.10.2014 wurde im Rahmen der Vorstellung der Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland bereits über die Schulsozialarbeit im Landkreis Friesland berichtet, siehe Vorlage Nr. 0516/2014 vom 05.08.2014.


Den dieser Vorlage beigefügten konzeptionellen Vorlagen zur Schulsozialpädagogik ist u. a. zu entnehmen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeiterstellen sehr unterschiedlich ist.


Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat in diversen Mitteilungen darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit in den Schulen grundsätzlich eine Aufgabe des Landes Niedersachsen ist.


Das Land Niedersachsen teilte mit, dass noch im Jahr 2015 Eckdaten für die zukünftige Ausgestaltung der Schulsozialarbeit gesetzt werden sollen.


Da davon auszugehen ist, dass unter Berücksichtigung der Verlängerung des sogenannten Haupschulprofilierungsprogramms bis zum 31.12.2016 das Land Niedersachsen noch nicht für das Haushaltsjahr 2016 eine Neubeordnung der Finanzierung der Schulsozialarbeit vorsehen dürfte, hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 15.06.2015 beschlossen, die Schulsozialarbeit im Jahr 2016 aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ergänzend zu finanzieren, siehe Vorlage Nr. 0727/2015 vom 01.06.2015.


Der NLT teilte mit Schreiben vom 02.11.2015 mit, dass es ein Gespräch mit dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Schulsozialarbeit gegeben habe, das Schreiben des NLT liegt als Anlage 1 an.


Diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass das Kultusministerium nunmehr ein Konzept angeboten hat, das sich im Wesentlichen auf die bereits im System befindlichen Mittel des Landes für Schulsozialarbeit begrenzt.


Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass „unter Anerkennung, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in Schulen in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht, sollen die nach Auslaufen des Hauptschulprofilierungsprogramms Ende 2016 frei werdenden Mittel sowie die Mittel für den Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern an Ganztagsschulen für die Ausstattung von Hauptschulen, Oberschulen und Gesamtschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften verwendet werden“.


Der NLT stellt fest, dass über das bereits im System der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehende Geld des Landes zusätzliche Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden sollen und eine „flächendeckende“, alle Schulformen erfassende Ausstattung allenfalls sehr vage in Aussicht gestellt werden soll, so dass Entlastungen der kommunalen Gebietskörperschaften in diesem Bereich für 2016 und 2017 sowie in absehbarer Zeit nicht erkennbar sind.



Das Niedersächsische Kultusministerium bestätigte die Einschätzung des NLT, dass es einer Rahmenkonzeption zur inhaltlichen Ausgestaltung sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung bedarf, um letztendlich eine Einigung herbeiführen zu können.


Der Landkreis Friesland hat dem NLT mitgeteilt, mit wie vielen Stellen der Landkreis Verantwortung im Bereich der Schulsozialarbeit als Ausfallbürgen für das Land übernommen hat und diesbezüglich eine Entlastung durch das Land erwartet.


Da es nach den Ausführungen des NLT insbesondere nicht beabsichtigt scheint, die Schulsozialarbeit an Gymnasien durch das Land Niedersachsen finanziell zu unterstützen, werden Frau Geisler, Schulleiterin des Lothar-Meyer-Gymnasiums, und Herr Timmermann, Schulleiter des Mariengymnasiums Jever, in der Sitzung über ihre Konzepte zur Schulsozialarbeit berichten und die Notwendigkeit des Vorhaltens von Schulsozialarbeit auch an Gymnasien erläutern.


Frau Vogelbusch berichtet, dass die Stundenaufstockung der Schulsozialarbeit zumindest für 2016 wie bisher erfolgt, da der Landkreis Friesland aufgrund eines Gerichtsurteils eine Erstattung aus den nicht verausgabten BuT-Mitteln aus 2012 erhalten hat, die u.a. dafür verwendet werden.

Zudem besteht das HS-Profilierungsprogramm weiterhin, allerdings befristet bis 31.12.2016.

In den letzten Monaten hat es mehrere Gespräche mit dem MK gegeben, so dass das Land Niedersachsen signalisiert hat, dass die Gelder aus dem HS-Profilierungsprogramm wohl fest und verlässlich zur Verfügung stehen, so dass diese sicher eingeplant werden können und die Befristung entfallen würde.

Allerdings sind dabei nur die Oberschulen und Gesamtschulen bedacht worden. Für die anderen Schulformen wie z.B. die Gymnasien ist keine Lösung in Aussicht gestellt worden, was inakzeptabel wäre.

Der Landkreis Friesland hat im Rahmen einer NLT-Abfrage gemeldet, welche Mittel für die Schulsozialarbeit aufgebracht und benötigt werden. Diese Meldung umfasst auch die Gymnasien und die Vareler Schulen, die durch die Barthel-Stiftung unterstützt werden.

Für alle Schulen gilt es eine verlässliche Grundlage zu schaffen, mit der man planen kann.

Frau Geisler dankt für die Einladung und das Engagement des Landkreises Friesland in dieser Sache.

Trotzdem wiederholt sie ihre Bitte und Forderung, dass das Thema Schulsozialarbeit auch an den Gymnasien von großer Bedeutung ist. In den letzten Jahren hat sich auch hier eine Menge geändert. Sie nennt beispielhaft die Inklusion, Flüchtlingskinder und veränderte Familienstrukturen.

Es ist zwingend notwendig, um ein gutes pädagogisches Angebot vorhalten zu können, dass Fachleute für Sozialarbeit, die von extern kommen und die Schüler nicht benoten, zur Verfügung stehen.



Die 3 Beratungsstunden, die es hierfür derzeit vom Land gibt, sind für ca. 1000 Schüler absolut unzureichend.

Bisher hat das Lothar-Meyer-Gymnasium das Glück, dass die Barthel-Stiftung zur Verfügung steht und eine Teilzeitstelle finanziert. Allerdings wird dies keine dauerhafte Lösung sein, die zwingend nötig ist.

Daher braucht die Schule dringend Unterstützung, da Schulsozialarbeit auch an den Gymnasien dazu gehört.

Herr Timmermann schließt sich den Worten von Frau Geisler an und lobt wie sich der Landkreis Friesland für die Schulsozialarbeit mit der Zwischenlösung der Finanzierung über die nicht verausgabten Bildung- und Teilhabemittel stark macht. Dies ist absolut notwendig, da ansonsten bereits jetzt keine Schulsozialarbeit mehr am Mariengymnasium Jever möglich wäre. Dennoch muss etwas passieren, damit eine langfristige und planungssichere Lösung vorliegt.

Er weiß, dass der Landkreis Friesland dieses Anliegen unterstützt, aber die Zeit läuft aus seiner Sicht allmählich davon.

Herr Ambrosy betont, dass es zwischen den Schulen und dem Schulträger nie einen Dissens über die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit gegeben hat.

Daher unterstützt der Landkreis Friesland auch die Forderung gegenüber dem Land Niedersachsen, dass alle Schulformen bei der Schulsozialarbeit bedacht werden müssen.

Er bedauert, dass es eine Rangelei bezüglich der Zuständigkeit gibt, aber die Zuständigkeit beim Thema Schulsozialarbeit ist ganz klar beim Land Niedersachsen gegeben, was der Landkreistag ebenfalls so sieht.

Dies scheint das Land Niedersachsen jetzt auch anerkannt zu haben, aber dann muss dies auch für alle Schulformen gelten und nicht nur für die Oberschulen und Gesamtschulen.

Herr Vehoff regt an, dass der Tagesordnungspunkt „Schulsozialarbeit an den Schulen“ nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern mit einem klaren Votum unterstützt wird.

Herr Ambrosy schlägt als Beschlussvorschlag folgendes vor:

 


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig