Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Den in der beigefügten Zielplanung 2016 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.




Seit 2012 wird für alle Jobcenter bundesweit ein einheitliches Zielsystem umgesetzt. Die zugelassenen kommunalen Träger schließen ihre jeweiligen Zielvereinbarungen mit dem Land.


Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundes- und Landesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.


Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.


Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Ländern, die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:


  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug


Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2016 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.


Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.


Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2016 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.


Frau Giss erklärt, dass für die Erarbeitung der Zielplanung 2016 die Wirtschaftsprognosen für 2016 sowie die Ist-Werte aus 2015 als Grundlage genutzt werden. Daneben wird ein moderater Zugang von Flüchtlingen in den Leistungsbezug prognostiziert, der in seiner Größenordnung aber nur schwer einschätzbar ist.


Für 2016 werden dem Land Niedersachsen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Fachausschuss folgende Angebotswerte übermittelt:


Ziel K 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

+ 4,9 % kein Ziel, nur qualifiziertes Monitoring


Ziel K2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

-4,5 % zum Vorjahreswert, dies entspricht einer Integrationsquote von 31,5 %


Ziel K3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Verringerung des Bestandes von Langzeitbeziehern - 1,0 %, was einer absoluten Veränderung von – 26 Personen entspricht


KTA Ratzel fragt, ob -1,0 % bei Ziel K3 ehrgeizig genug sei.


Hierzu erklärt Frau Giss, dass es schwierig ist, Langzeitleistungsbezieher so zu integrieren, dass keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt. Daher ist der Angebotswert von – 1,0 % als realistisch, aber auch ambitioniert zu betrachten.


KTA Janßen fragt, warum das Bundesprogramm 50+ zum Ende des Jahres 2015 ausläuft.


Hierzu erklärt Herr Bruns, dass dieses Programm bereits bei der Einführung bis Dezember 2015 befristet war. Frau Giss ergänzt hierzu, dass die Kunden dieser Altersgruppe dennoch auch weiterhin von einem eigenen Vermittlerteam betreut werden.


KTA Osterloh fragt, ob bei der Planung der demographische Wandel berücksichtigt wird.


Dies wird von der Fachbereichsleitung bestätigt.


Im Ausschuss ergaben sich keine weiteren Fragen zur Zielplanung 2016.



Abstimmungsergebnis:


einstimmig