Die Bürgerin Frau Kundy trägt folgende Fragen vor:

  1. Steht zu befürchten, dass aus dem Rückbau des AKW Unterweser Bauschutt nach Varel-Hohenberge geliefert wird?

    Antwort der Verwaltung:
    Dies ist nicht vorgesehen und kann im übrigen auch durch Nutzungsverträge eingeschränkt werden. Für den Rückbau des AKW ist der Landkreis Wesermarsch als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zuständig. Einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem Landkreis Wesermarsch gibt es nicht.

  2. Welche Maßnahmen hat der Landkreis seit der Informationsveranstaltung am 29.10.2015 getroffen?

    Antwort der Verwaltung:
    Bisher konnten lediglich die Bürgeranfragen beantwortet werden. Zum erforderlichen Antragsverfahren sind noch keine weiteren Schritte unternommen worden. Es ist noch nicht mal die Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt.

  3. Die Kreisverwaltung teilte mit, dass Setzungen der bisherigen Deponie weitestgehend abgeschlossen sein sollen. Dabei sind nach Einschätzung von Experten Setzungen von bis zu 30 Jahren nach der Deponierung möglich. Wie erklärt die Kreisverwaltung das?

    Antwort der Verwaltung:
    Richtig ist, dass die Setzunge
    n weitestgehend abgeschlossen sind. Selbstverständlich kann es, wie Frau Kundy das Expertenwissen richtig darstellt, auch noch stets zu Folgesetzungen kommen. Hierbei handelt es sich aber nur noch um verhältnismäßig geringe Setzungen, die im Rahmen der erforderlichen Untersuchungen zur Antragstellung berücksichtigt werden müssen.

  4. Die geplante Reaktivierung der Deponie verstößt gegen die Deponieverordnung. Warum plant die Kreisverwaltung eine rechtswidrige Maßnahme?

    Antwort der Verwaltung:
    Im konkreten Fall handelt es sich nicht um eine Reaktivierung sondern um die Erweiterung einer bestehenden Deponie. Dies ist rechtlich zulässig. Die erfolgten Abdichtungsmaßnahmen die grundsätzlich auch die Stilllegung der Deponie ermöglichen, dienen bei einer Erweiterung der Deponie als Basisabdichtung. Da die Deponie formal noch nicht stillgelegt wurde, ist eine Erweiterung möglich.

  5. Die Kreisverwaltung versprach am 29.10.2015 die Analyseergebnisse der Grundwasserbeprobungen online zu stellen. Warum ist dieses bisher noch nicht geschehen?

    Antwort der Verwaltung:
    Die Kreisverwaltung hat die Analyseergebnisse aufbereitet und in einer fachlichen Bewertung online gestellt. Diese sind verlinkt mit der damals gestellten Frage aus dem ebenfalls online gestellten Fragenkatalog. Zur besseren Übersicht wird dieses Dokument auf der Internetseite vorteilhafter platziert werden.