Sitzung: 07.12.2015 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Die
Bürgerin Frau Kundy trägt folgende Fragen vor:
Steht
zu befürchten, dass aus dem Rückbau des AKW Unterweser
Bauschutt nach Varel-Hohenberge geliefert wird?
Antwort der
Verwaltung:
Dies ist nicht vorgesehen und kann im übrigen
auch durch Nutzungsverträge eingeschränkt werden. Für
den Rückbau des AKW ist der Landkreis Wesermarsch als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE)
zuständig. Einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem
Landkreis Wesermarsch gibt es nicht.
Welche
Maßnahmen hat der Landkreis seit der Informationsveranstaltung
am 29.10.2015 getroffen?
Antwort der Verwaltung:
Bisher
konnten lediglich die Bürgeranfragen beantwortet werden. Zum
erforderlichen Antragsverfahren sind noch keine weiteren Schritte
unternommen worden. Es ist noch nicht mal die Erstellung der
Antragsunterlagen beauftragt.
Die
Kreisverwaltung teilte mit, dass Setzungen der bisherigen Deponie
weitestgehend abgeschlossen sein sollen. Dabei sind nach
Einschätzung von Experten Setzungen von bis zu 30 Jahren nach
der Deponierung möglich. Wie erklärt die Kreisverwaltung
das?
Antwort der Verwaltung:
Richtig ist, dass die
Setzungen
weitestgehend
abgeschlossen sind. Selbstverständlich kann es, wie Frau Kundy
das Expertenwissen richtig darstellt, auch noch stets zu
Folgesetzungen kommen. Hierbei handelt es sich aber nur noch um
verhältnismäßig geringe Setzungen, die im Rahmen der
erforderlichen Untersuchungen zur Antragstellung berücksichtigt
werden müssen.
Die
geplante Reaktivierung der Deponie verstößt gegen die
Deponieverordnung. Warum plant die Kreisverwaltung eine
rechtswidrige Maßnahme?
Antwort der Verwaltung:
Im
konkreten Fall handelt es sich nicht um eine Reaktivierung sondern
um die Erweiterung einer bestehenden Deponie. Dies ist rechtlich
zulässig. Die erfolgten Abdichtungsmaßnahmen die
grundsätzlich auch die Stilllegung der Deponie ermöglichen,
dienen bei einer Erweiterung der Deponie als Basisabdichtung. Da die
Deponie formal noch nicht stillgelegt wurde, ist eine Erweiterung
möglich.
Die
Kreisverwaltung versprach am 29.10.2015 die Analyseergebnisse der
Grundwasserbeprobungen online zu stellen. Warum ist dieses bisher
noch nicht geschehen?
Antwort der Verwaltung:
Die
Kreisverwaltung hat die Analyseergebnisse aufbereitet und in einer
fachlichen Bewertung online gestellt. Diese sind verlinkt mit der
damals gestellten Frage aus dem ebenfalls online gestellten
Fragenkatalog. Zur besseren Übersicht wird dieses Dokument auf
der Internetseite vorteilhafter platziert werden.