Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Beschluss:

Der Haushaltsplan 2016 (Ergebnis- und Finanzhaushalt) inklusive Stellenplan (sh. hierzu auch die Beschlussfassung zu TOP 7.1.2) und die nachstehende Haushaltssatzung 2016 (Stand 02.12.2015) werden vorberatend zur Kenntnis genommen.


ENTWURF

Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2016

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 177.979.974 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 188.140.758 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 174.535.859 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 178.771.791 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 5.777.180 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 19.370.662 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.533.914 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.700.000 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 189.846.953 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 200.842.453 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.533.914 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.605.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 52 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

Jever, den .2015

LANDKREIS FRIESLAND

(Ambrosy)

Landrat



(Auf Grund nachträglich eingereichter Anträge der Fraktionen wurde die vorstehende Satzung aktualisiert. Es wird insofern auf den Endstand der Satzung lt. Kreisausschuss-Niederschrift vom 09.12.2015 verwiesen).


Landrat Ambrosy schildert einleitend, dass der Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 in vielerlei Hinsicht bemerkenswert ist.

Aufgrund der Anzahl der ankommenden Flüchtlinge ist der Haushaltsentwurf nicht ausgeglichen, sondern weist einen Fehlbetrag von 12 Millionen Euro aus.

Die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen entstehenden Kosten, die vom Land erstattet werden, sollen jedoch gemäß eines neuen Erlassentwurfes des Landes als Forderung eingebucht werden können. Sollte der Erlass kommen, werde der Haushalt ausgeglichen sein.

Die Flüchtlingsproblematik führt jedoch nicht dazu, dass in anderen Bereichen gespart wird. Es soll weiterhin in die Infrastruktur des Landkreises investiert werden, in 2016 insbesondere in den Bereichen Schulen, Straßenbau und Gesundheitsstruktur.

Im Bereich Gesundheit ist der Kauf des St. Johannes-Hospitals in Varel und die gleichzeitige Bildung einer Krankenhaus-Holding „Friesland Kliniken GmbH“ durch den Landkreis geplant. Das Nordwest-Krankenhaus soll zudem eine Investitionsunterstützung für die Sanierung des 3. Bauabschnitts erhalten.

Die Finanzierung des Kaufs des St. Johannes-Hospitals soll über ein langfristiges Darlehen erfolgen, das erste, das der Landkreis seit 2003 wieder für derartige Zwecke aufnehmen will. Der Kauf sei ein Wertzuwachs für die Bilanz, so Landrat Ambrosy. Neben dieser Art der Finanzierung schildert Landrat Ambrosy zum einen noch die Alternative, die Investitionssumme über zwei Jahre im regulären Kreishaushalt zu erwirtschaften, was aber nicht gewünscht ist, da dann andere Investitionen zurückstehen müssten. Eine weitere Alternative wäre eine privatwirtschaftliche Vorgehensweise, bei der die Krankenhaus-Holding GmbH Zins und Tilgung des Darlehens selber aufbringen müsste. Diese Variante wurde jedoch ebenfalls ausgeschlossen, da man die Krankenhäuser nicht mit der Finanzierung belasten will, sondern Überschüsse lieber für die Verbesserung der Ausstattung der Häuser verwenden möchte.

Herr Ernst beginnt sodann mit Hilfe der ebenfalls als Tischvorlage verteilten Präsentation die Eckpunkte des Haushaltes 2016 darzustellen und zu erläutern. Insbesondere das Produkt 313000 – Asylbewerberleistungsgesetz prägt den Haushalt 2016 und auch die mittelfristige Planung 2017 bis 2019. Erstattungen vom Land für diese Kosten sind für 2015 in 2017, für 2016 in 2018 usw. zu erwarten (dann jeweils Quote multipliziert mit der Pro-Kopf-Pauschale des jeweiligen Haushaltsjahres). Insgesamt handelt es sich bei dem Thema aber um eine Angelegenheit, auf die man von Seiten des Landkreises keinen Einfluss hat. Herr KTA Ratzel hebt dazu noch einmal hervor, dass die Erstattung vom Land nur kommt, wenn zwischenzeitlich keine Gesetze geändert werden und Herr KTA Husemann ergänzt, dass sich die Amplitude nur um zwei Jahre verschiebt, der Landkreis aber letztlich das Risiko der Zwischenfinanzierung zu tragen hat.

Im weiteren Verlauf der Präsentation erläutert Herr Ernst, dass der Kreisumlage-Hebesatz nach den Vorstellungen der Verwaltung bei 52 Punkten bleiben soll. Landrat Ambrosy ergänzt dazu, dass sich die Steuerkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Herr KTA Pauluschke betont darüber hinaus, dass die Kreisumlage nur 25% der Einnahmen des Landkreises ausmachen und erkundigt sich noch einmal, ob die Nettoneuverschuldung von 6,8 Mio. € allein durch den Kauf des Krankenhauses in Varel entsteht, was Landrat Ambrosy bestätigt. Herr Husemann kommt noch einmal auf die Finanzierungsvarianten des Kaufs zurück und möchte wissen, ob auch ein Mischmodell (einen Teil trägt die „Mutter“, einen Teil die „Töchter“) diskutiert wurde. Landrat Ambrosy verneint dies.


Herr KTA Kühne lobt zunächst die Verwaltung für die Bewältigung der Flüchtlingslage und erkennt die finanzielle Realität der Situation an. Im Bereich der Investitionen möchte die CDU, so KTA Kühne, jedoch noch durchsetzen, dass der Ansatz bei den Investitionen in den Straßenbau von 750.000 € auf 1,25 Mio. € erhöht wird, da sonst ein gewisses Missverhältnis zwischen Straßenbau und Schulen bestehen würde. Abschließend bittet er um eine sichere Finanzierung des langfristigen Darlehens und dankt für die gute Vorbereitung der Haushaltsberatungen durch die Verwaltung.


Herr KTA Pauluschke teilt mit, dass er noch keine Aussagen zum Haushalt machen kann, da die Haushaltsberatungen der SPD/Grünen-Gruppe noch nicht stattgefunden haben.


Herr KTA Chmielewski fasst zusammen, dass für ihn die Flüchtlinge und der Kauf des Krankenhauses die Schwerpunkte des Haushaltes 2016 darstellen und er mit dem Entwurf einverstanden ist. Er dankt der Verwaltung ebenfalls für die gute Bewältigung der Flüchtlingssituation und hebt zusätzlich hervor, dass die Landtagsabgeordneten dahingehend sensibilisiert werden müssen, darauf hinzuwirken, dass die Erstattungsamplitude verkürzt wird. Dem CDU-Antrag auf Änderung der Nahbereiche bei der Schülerbeförderung kann er nicht folgen, da für eine Änderung das Geld fehlt, auch wenn sie natürlich wünschenswert wäre.


Herr KTA Ratzel bemerkt abschließend, dass sich die FDP noch beraten werde, er aber generell keinen Grund für die Ablehnung des Haushalts sieht.


Ausschussvorsitzender KTA Busch schlägt vor, dass der Vortrag beratend zur Kenntnis genommen wird.


Die CDU möchte jedoch über den Haushalt abstimmen. Als Beschlussvorlage nennen Landrat Ambrosy und Herr Janßen den Entwurf des Haushalts mit der Satzung und dem „Beipackzettel“, über den beschlossen werden könnte. Diejenigen, die noch keine Haushaltsberatungen abgehalten haben, könnten sich bei der Stimmabgabe enthalten. Da jedoch auch der Antrag der CDU auf Änderung der Investitionen im Bereich Straßenbau noch nicht mit eingearbeitet wurde und die meisten Haushaltsberatungen noch nicht stattgefunden haben, schlägt Ausschussvorsitzender erneut vor, den Haushalt nur beratend zur Kenntnis zu nehmen. KTA Pauluschke unterstützt dies, er hätte in dem Fall, dass KTA Busch den Vorschlag nicht gemacht hätte, auch einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, den Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu geben. Da dies nun aber nicht mehr notwendig ist und die CDU-Fraktion sich dem Vorschlag ebenfalls anschließt, nimmt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen den Haushaltsentwurf beratend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig vorberatend zur Kenntnis genommen