Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Zur Festlegung der im Landkreis Friesland liegenden deichgeschützten Gebiete wird - vorbehaltlich der Zustimmung des niedersächsischen Umweltministeriums, den Landkreis Friesland entsprechend § 30 a Satz 3 NDG zur zuständigen Deichbehörde für den Erlass der „Verordnung über die Festsetzung des deichgeschützten Gebietes des III. Oldenburgischen Deichbandes" zu bestimmen - dem der Kreisausschuss-Niederschrift vom 05.12.2007 beigefügten Entwurf der Verordnung zugestimmt.








Der Kreistag nahm die Ausführungen zu Ziff. 3.1.9 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 05. Dezember 2007 zur Kenntnis.



Abstimmungsergebnis:


einstimmig