Beschlussvorschlag:


Es wird derzeit keine Änderung der Schulbezirkssatzung vorgenommen.


Begründung:


Es wird Bezug genommen auf die Anfragen/ Anregungen im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur am 15.06.2015 unter TOP 7.

Die Oberschule Obenstrohe hatte bereits Anfang des Jahres 2015 einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung gestellt, in dem die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollten.

Die Kreisverwaltung hatte der Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 19.03.2015 mitgeteilt, dass aufgrund der noch zahlreich anstehenden Veränderungen die Satzung nicht jedes Jahr geändert werden soll, so dass zum Schuljahr 2015/2016 keine Änderung vorgenommen worden ist.

Nun hat die Oberschule Obenstrohe mit Schreiben vom 10.11.2015 (siehe Anlage 1) erneut einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung, in dem die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Büppel dem Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe statt der Oberschule Varel zugeordnet werden sollen, zum Schuljahr 2016/2017 gestellt mit der Bitte den Antrag den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

Hierzu ist festzuhalten, dass im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform der Kreistag des Landkreises Friesland zum Schuljahresbeginn 2004/2005 beschlossen hat, dass der Schulbezirk für die damalige Haupt- und Realschule Varel u.a. aus dem Grundschulbezirk der Grundschule Büppel der Stadt Varel bestehen soll.

Diese Rechtslage hat sich bis heute nicht geändert.

Gemäß § 7 der 3. Änderung zur Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland (Schulbezirkssatzung) besteht der Schulbezirk für die Oberschule Obenstrohe aus den Schulbezirken der Grundschule Georg-Ruseler-Schule und der Grundschule Langendamm der Stadt Varel, mithin nicht aus dem Grundschulbezirk der Grundschule Büppel, siehe hierzu § 6 der Schulbezirkssatzung (Oberschule Varel, Arngaster Straße).

Bei den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Büppel handelt es sich laut der Schulentwicklungsplanung aus 2013 um durchschnittlich 11 Kinder je Schuljahr, die zur Oberschule Varel gehen.

Wenn diese Schülerinnen und Schüler zur Oberschule Obenstrohe gehen, würde dies wahrscheinlich die erhofften höheren Anmeldezahlen an der Oberschule Obenstrohe ergeben.

Auf der anderen Seite würden dementsprechend weniger Schülerinnen und Schüler zur Oberschule Varel gehen, so dass hier Vakanzen entstehen würden, die ggfs. eine sichere Zweizügigkeit der Oberschule Varel gefährden könnten.

Im Grunde hat es gegenüber dem ersten Antrag der Oberschule Obenstrohe keine Änderung der Sachlage gegeben, so dass die weitere Entwicklung der Schullandschaft u.a. in Bezug auf eine eventuelle Errichtung einer IGS am Standort der Oberschule Varel abgewartet werden sollte.

Zur Begründung wird auf den Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 06.11.2013 hingewiesen.

Durch diesen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer IGS in Varel prüfend vorzubereiten, sobald der avisierte Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums u. a. zum zukünftigen Status der Integrierten Gesamtschulen vorliegt.

Grundlage für diesen Beschluss ist der Antrag der Oberschule Varel auf „Umwandlung“ in eine Integrierte Gesamtschule vom 22.04.2013, dieser Antrag wurde gemäß dem Beschluss des Schulvorstandes der Oberschule Varel vom 19.05.2014 lediglich für das Schuljahr 2015/2016 ausgesetzt.

Dieses bedeutet, dass zurzeit bezüglich des Schulstandortes Varel nicht hinreichend konkret eine Auskunft getan werden kann, wie sich die Schullandschaft in den kommenden Jahren verändern wird; gleichermaßen verhält es sich mit der Schulbezirkssatzung.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Friesland zur gegenwärtigen Zeit eine Änderung der Schulbezirkssatzung in dieser Sache nicht vornimmt in der Erkenntnis, dass eventuell schon bereits kurze Zeit später erneut eine Änderung von Nöten ist.

Auch unter Berücksichtigung des Kreistagsbeschlusses vom 22.06.2011, wonach u. a. die vorhandenen Schulstandorte und die örtlichen Schulangebote erhalten bleiben sollen, ist die Kreisverwaltung optimistisch, dass die Oberschule Obenstrohe auch ohne eine jetzige Änderung der Schulbezirkssatzung ausreichend Anmeldezahlen für die 5. Jahrgangsstufe im kommenden Schuljahr wie schon im vergangenen Schuljahr haben  wird.

Zudem wird zur Zeit das Konzept für die Förderschulen im Landkreis Friesland erarbeitet, so dass die sich daraus ergebenden Auswirkungen auch noch nicht abschließend abgesehen werden können.

Weiterhin wird auf die Stellungnahme der Oberschule Varel vom 21.12.2015 (siehe Anlage 2) zum Antrag der Oberschule Obenstrohe verwiesen, wonach eine Änderung der Schulbezirkssatzung zum beantragten Zeitpunkt derzeit ebenfalls weder als erforderlich noch sinnvoll durch die Oberschule Varel angesehen wird.


Herr Thöle erläutert die Vorlage und geht nochmals auf die verschiedensten Gründe für den Beschlussvorschlag ein.

 

Weiterhin verweist er darauf, dass die Jahrgänge 5 bis 10 erst einmal komplett an der Oberschule durchgelaufen sein sollten bevor weitere Änderungen vorgenommen werden.

 

Zudem ist nun auch zu beachten, dass es immer mehr Sprachlernklassen gibt, so dass hier auch die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.

 

Herr von Reeken gibt zu bedenken, dass nach der Schließung der Grundschulen Borgstede und Altjührden die Oberschule Varel von vier Grundschulen und die Oberschule Obenstrohe nur von zwei Grundschulen Schüler erhält.

 

Herr Neugebauer fragt, ob mit den Büppeler Eltern darüber gesprochen worden ist.

 

Herr Thöle verneint dieses u. a. mit dem Hinweis darauf, dass die Erfahrung lehrt, dass Abfragen immer mit einem hohen Zuverlässigkeitsrisiko behaftet sind.

 

Frau Vogt erklärt, dass die Büppeler Eltern ihre Kinder teilweise gerne an der Oberschule Obenstrohe, aber auch teilweise gerne an der Oberschule Varel sehen würden, wobei es einigen Eltern auch egal wäre, so dass es hier kein klares Meinungsbild gibt.

 

Dennoch argumentiert sie, dass nicht weiter abgewartet werden sollte und die Schulbezirkssatzung wie von der Oberschule Obenstrohe beantragt geändert werden sollte.

 

Frau Esser fragt, um wie viel Schüler es sich handelt.

 

Herr Ratzel betont, dass alle Schulen erhalten werden sollen. Daher sollten die Büppeler Eltern nach ihrer Meinung gefragt werden und die Vorlage nochmals im nächsten Ausschuss behandelt werden.

 

Frau Schlieper verweist auf die Schulentwicklungsplanung aus 2013 und erklärt, dass dieses Thema für die nächste Schulentwicklungsplanung sein sollte.

 

Aus ihrer Sicht macht es keinen Sinn ohne eine neue Schulentwicklungsplanung einzelne Änderungen zu beantragen und vorzunehmen ohne das Ganze zu betrachten.

 

Frau Esser fragt, wann die nächste Schulentwicklungsplanung geplant ist.

 

Herr Thöle antwortet, dass die nächste Schulentwicklungsplanung für ca. 2017 bzw. 2018 vorgesehen ist, wenn an den Oberschulen die Jahrgänge 5 bis 10 einmal komplett durchgelaufen sind und man mehr Erfahrungswerte bezüglich der Sprachlernklassen hat.

 

Frau Vogelbusch verweist darauf, dass es sich bei den Büppeler Schülern um durchschnittlich 11 Schüler handelt.

 

Sie gibt zu bedenken, dass erst einmal betrachtet werden muss wie sich die Situation mit den Flüchtlingskindern entwickelt. Zudem muss auch noch das Förderschulkonzept erarbeitet werden.

 

Daher ist ein Zeitraum 2017 bis 2018 für eine neue Schulentwicklungsplanung vernünftig, um alles sachlich gerechter bewerten zu können.

 

Herr Neugebauer erklärt, dass es im Einzugsgebiet der Oberschule Varel immer mehr Neubaugebiete und damit mehr Schüler gibt, was bei der Oberschule Obenstrohe nicht der Fall ist.

 

Da es sich nur um 11 Schüler handeln würde, schlägt er vor, dass die Vareler Grundschulen mit einem Verhältnis 3:3 auf die beiden Oberschulen aufgeteilt werden.

 

Er beantragt daher, dass die Beschlussfassung auf den nächsten Ausschuss für Schule, Sport und Kultur verschoben wird und die Büppeler Eltern befragt werden, um dann die Satzung zu ändern, wenn dies von den Büppeler Eltern gewünscht wird.

 

Herr Chmielewski lehnt eine Befragung der Eltern ab, da man ansonsten bei einem dementsprechenden Votum dies auch umsetzen muss.

 

Er bevorzugt auch den Sachverhalt in Ruhe im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu betrachten und keine Begehrlichkeiten zu wecken.

 

Herr Ratzel findet, dass man Verhandlungsbereitschaft signalisieren und die Eltern befragen sollte, um den Elternwillen zu berücksichtigen.

 

Herr Burgenger fragt, wann die Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/2017 sind.

 

Frau Vogelbusch erklärt, dass die Anmeldetermine Ende April/ Anfang Mai 2016 sind, so dass eine eventuelle Befragung der Eltern, die Beratung der Befragungsergebnisse sowie eine Änderung der Schulbezirkssatzung in dieser kurzen Zeit schwerlich umzusetzen sind.

 

Zudem verweist sie darauf, dass die Schulbezirkssatzung bezüglich der Zuordnung der Schüler aus der Grundschule Büppel 2004 geändert worden ist.

 

Daher sollte die neue Schulentwicklungsplanung abgewartet werden, um auch eine Verlässlichkeit zu gewähren.

Herr Neugebauer beantragt die Beschlussfassung auf den nächsten Ausschuss für Schule, Sport und Kultur zu verschieben.



Abstimmungsergebnis:


Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

So dann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.