Beschluss:


Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

Anschließend wird über den Änderungsantrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt. Der Änderungsantrag lautet:

1.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Investitionsplan der Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Friesland für die nächsten Jahre ein umfassendes Sanierungs- und Umbaukonzept für das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel (LMG) vorgesehen ist.


2.

Wegen der gültigen Beschlusslage des Kreistages erfolgt die Einschulung aller fünften Klassen in Varel.

Für die Dauer der Umbaumaßnahmen am Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel können bei Bedarf zwei Klassen vorübergehend am Standort Westerende in Zetel beschult werden.

Der Schülerverkehr ist sicherzustellen.


3. (neu)

Die Verwaltung des Landkreises Friesland wird beauftragt, gemeinsam mit der HRS/IGS Friesland-Süd ein Raumbedarfskonzept zu entwickeln, welches den notwendigen Mehrbedarf an Schulräumen darstellt, der nicht durch den vorhandenen Raumbestand am jetzigen Schulstandort gedeckt werden kann und dieses den KT-Gremien vorzulegen.


4. (neu)

Der Raumbedarf der HRS/IGS Friesland-Süd, der nicht durch das Schulgebäude „Kronshausen“ gedeckt werden kann, wird durch eine Nutzung der Schulgebäude am Standort „Westerende“ aufgefangen.

Zu diesem Zweck arrangieren das LMG und die HRS/IGS Friesland-Süd eine gemeinsame Nutzung der Schulgebäude, der Landkreis Friesland als Schulträger beider Schulen ist hierzu flankierend behilflich.





Begründung:

Zu 1.

Das Lothar Meyer Gymnasium ist ein Schulkomplex bestehend aus vier Gebäuden aus verschiedenen Baujahren und Bauweisen. Das Hauptgebäude bildet der sogenannte A- und K- Trakt, primär mit allgemeinen Unterrichtsräumen belegt, mit dem V(erwaltungs)-Trakt als Verbindungselement zwischen diesen Gebäuden. Hinzu kommen der N-Trakt mit den Naturwissenschaften sowie der M-Trakt mit den Fachräumen Musik und Kunst sowie weiteren Nebenräumen. Als Oberstufengebäude fungiert der T-Trakt, die historische Sonderschule, und der Sporthallenbereich wird als S-Trakt bezeichnet. Diese sind nicht einheitlich entstanden, sondern durch Um- und Anbauten laufend verändert oder erweitert worden. Im Einzelnen wurden seit 1884 folgende Maßnahmen durchgeführt:


    1884 Umzug des LMG zum jetzigen Standort an der Moltkestr.

1895 Bau der Großherzoglichen  Baugewerk-  und Maschinenbauschule

(heute "Technikum" des LMG)

1908 Erweiterungsbauten am A- und V-Trakt

    1950 An- und Umbauten am A-und V-Trakt

    1962 Errichtung des Naturwissenschaftlichen Traktes

    1964 Anbau des Sporttraktes an den N-Trakt

    1968 Umbaumaßnahmen am A- und V-Trakt

    1971 weitere Erweiterungsmaßnahmen am A- und V-Trakt

    1979 Übertragung der ehemaligen landwirtschaftlichen Berufsschule

    (M-Trakt)

    1979 Übertragung der damaligen Sonderschule an das LMG (T-Trakt)

    1983 Anbau des K-Traktes an den V-Trakt

    1983 Erweiterung des N-Traktes

    1988 massive Erweiterung am M-Trakt

    2006 Unterstand im N-Trakt wird zur Pausenhalle umgebaut

    2009 Einweihung der Mensa unterhalb der Sporthalle

    2010 Umbau der alten Hausmeisterwohnung und von ungenutzten

Dachbodenräumen zu Lehrerarbeitsplätzen und

Besprechungszimmer

    2011 Sanierung der Sporthalle im S-Trakt

    2014 Fortführung der Sporthallensanierung (Geräteräume)

Ausgangslage für die Überlegungen zur Erstellung eines tragfähigen Sanierungs- und Umbaukonzeptes sind die Herausforderungen und Bedarfe, die sich die Schule zu stellen hat, der allgemeine bauliche Zustand sowie die Neuorganisation der schulischen Funktionsbereiche zu- und untereinander sowie wie eine möglichst effiziente Raumnutzung. Hierzu wurden in Vorgesprächen mit der Schule Rahmenbedingungen und mögliche Ziele definiert, wie zum Beispiel die Auflösung des Standortes in Zetel, die Rückkehr zu G9 und der Bedarf an Räumlichkeiten für den Ganztag, Inklusions- und Differenzierungsräumen und Fachunter-richtsräumen sowie einer erweiterten Bibliothek bzw. Mediathek.


Für eine funktionale und systematische Neugliederung bzw. -strukturierung der unterschiedlichen Nutzungseinheiten, wie z.B. Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume und Programmflächen wurde das Planungsbüro GPE beauftragt im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, welche die o. g. Vorgaben und Ziele untersuchen.


Das Ergebnis der Untersuchung durch die Fa. GPE für die vier Gebäudeteile des LMG ist im Folgenden kurz zusammengefasst:



A + K Trakt

Neustrukturierung der Gebäudegrundrisse und Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten:

Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dachsanierungsarbeiten, Schallschutzmaßnahmen, Austausch der Fenster, Fassadenarbeiten, Sonnenschutz, Brandschutz, Personenaufzug.

Erneuerung der Trinkwasserinstallation, Sanierung der Wärmeversorgungsleitungen, Sanierung der Lüftungsanlage in der Aula, Erneuerung der Beleuchtung, Gebäudeautomation, Sanierung der Elektro- und Telekommunikationsinstallation

Ausstattung der folgender Bereich mit Möbeln und neuen Medien: Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Differenzierungsräume

S + N Trakt

Neustrukturierung der Gebäudegrundrisse sowie Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten:

Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Schallschutzmaßnahmen, Austausch der Fenster, Fassadensanierung der Treppenhäuser in der Sporthalle, Sonnenschutz, Brandschutz

Erneuerung der Trinkwasserinstallation, Sanierung der Wärmeversorgungsleitungen, Erneuerung der Lüftungsanlage Naturwissenschaften und Umkleiden für die Sporthalle, Erneuerung der Beleuchtung, Gebäudeautomation, Sanierung der Elektro- und Telekommunikationsinstallation,

Ausstattung der folgender Bereich mit Möbeln und neuen Medien: Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Differenzierungsräume sowie Einrichtung für die naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume

M- Trakt

Neustrukturierung der Gebäudegrundrisse und Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten sowie Erweiterung des Gebäudes durch Aufstockung:

Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Schallschutzmaßnahmen, Austausch der Fenster, Sonnenschutz, Brandschutz, Personenaufzug.

Erneuerung der Trinkwasserinstallation, Sanierung der Wärmeversorgungsleitungen, Lüftungsanlage in der Cafeteria, Erneuerung der Beleuchtung, Gebäudeautomation, Sanierung der Elektro- und Telekommunikationsinstallation

Ausstattung der folgender Bereich mit Möbeln und neuen Medien: Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Bibliothek, Cafeteria und Ganztagsbereich

T- Trakt

Neustrukturierung der Gebäudegrundrisse und Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten:

Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Schallschutzmaßnahmen, Austausch der Fenster, Brandschutz.

Erneuerung der Trinkwasserinstallation, Sanierung der Wärmeversorgungsleitungen, Lüftungsanlage für die Klassenräume zur Straßenseite, Erneuerung der Beleuchtung, Gebäudeautomation, Sanierung der Elektro- und Telekommunikationsinstallation

Ausstattung der folgender Bereich mit Möbeln und neuen Medien: Allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsräume

Auf die anliegende Übersichtskarte wird verwiesen, Anlage 1.


Der aktuelle Planungsstand wurde den Mitgliedern des Bauausschusses und des Schulausschusses des Kreistages des Landkreises Friesland in einer Interfraktionellen Sitzung am 02.02.2016 bekannt gemacht, (siehe Vorlage Nr. 0873/2016 vom 2701.2016).


Sobald letzte Details mit der Schulleitung des LMG besprochen sind, wird das endgültige Umbau- und Sanierungskonzept den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.


Die Sanierung beginnt in diesem Haushaltsjahr mit der Dachsanierung des A-Traktes, ab dem Jahr 2017 werden umfassende Sanierungen und Umbaumaßnahmen erfolgen.


Der konkrete Bauzeitenplan liegt noch nicht vor, es ist analog zu den Sanierungen beim Mariengymnasium Jever von einer mehrjährigen Bauphase auszugehen. Die Baumaßnahmen werden nicht ausschließlich in den Ferien absolviert werden können, so dass auch während der Schulzeit erhebliche Arbeiten erforderlich sind. Dieses zieht das „Leerräumen“ von Klassen- und Fachräumen nach sich, eine Unterrichtserteilung muss dennoch möglich sein.


Zu 2.

1.

Aktueller Raumbestand des LMG am Standort Varel

Am Standort Varel stehen in den einzelnen Gebäudetrakten folgende Klassen und Kursräume zur Verfügung:


K-Trakt:

Erdgeschoss: K1, K2, K3, K4

1. Obergeschoss: K11, K12, K13, K14

2. Obergeschoss: K21, K22, K23, K24

Dachgeschoss: K31, K32, K33, K34


A-Trakt:

1. Obergeschoss: A15, A16, A17, A18

2. Obergeschoss: A21




M-Trakt:

Erdgeschoss: M 01, M 02, M 03, M 04, M 05

Obergeschoss: M 15


T-Trakt:

Erdgeschoss: T1, T2, T3, T4

Obergeschoss: T11, T12, T13, T14


Insgesamt stehen somit in den einzelnen Trakten der Schule zurzeit 35 Klassen- und Kursräume für den Sekundarbereich I und II zur Verfügung.


Darüber hinaus verfügt die Schule über nachstehende Räumlichkeiten:

A-Trakt

Erdgeschoss: 1 Archivraum, 2 PC-Räume, 3 Räume für Ganztag

2 Obergeschoss: 2 Räume für Informatik


Im N-Trakt stehen folgende Räume für Naturwissenschaften zur Verfügung:

Physik: N 21, N23, N24, Sammlung

Chemie: N11, N12, N14, Sammlung

Biologie: N13, N22, Sammlung


Für die Bereiche Kunst und Musik werden folgende Räumlichkeiten genutzt:

M 08 a, M 09 b, M 03 a, M 03 b, M 03 c


Ferner verfügt die Schule über folgende Räumlichkeiten:

Sporthalle, Verwaltung, Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer, Koordinatorenräume, Schulassistentenraum, Konferenzraum, Mediothek, Fotostudio, Requisitenraum, Lernmittelraum, Theater, Bühne, Schülerzeitung, Personalrat, Schülervertretung, Mensa, Pausenhalle, Oberstufenaufenthalt, Hausmeisterräume, WC-Anlagen, Kellerräume.


Bei den Klassen- und Kursräumen ist festzuhalten, dass diverse Räume kleiner sind als 50 m², so dass sie zurzeit nur eingeschränkt für diese Zwecke zur Verfügung stehen.


Bei dem anstehenden Sanierungs- und Umbaukonzept wird versucht, durch optimiertes Inventar die Räume effizienter für eine höhere Schülerzahl nutzen zu können.


2.

Raumbedarf des LMG in Varel:

2.1

Raumbedarf im laufenden Schuljahr 2015/2016

Die Schülerzahlen im laufenden Schuljahr sehen wie folgt aus:

5. Jahrgang: 142 Schüler gesamt (Zetel: 40); somit in Varel: 102

6. Jahrgang: 176 Schüler gesamt (Zetel: 49); somit in Varel: 127

7. Jahrgang: 132 Schüler gesamt (Zetel: 30); somit in Varel: 102

8. Jahrgang: 133 Schüler gesamt (Zetel: 37) somit in Varel: 96

9. Jahrgang: 93 Schüler gesamt (Zetel: 33); somit in Varel: 60

10. Jahrgang: 111 Schüler in Varel

11. Jahrgang: 96 Schüler in Varel

12. Jahrgang: 110 Schüler in Varel

Gesamte Schülerzahl: 993 (in Zetel: 189), somit in Varel: 804



Folgender Klassenteiler ist nach dem Klassenbildungserlass zu berücksichtigen:


Sekundarstufe I: 30 Schüler

11. Jahrgang: 26 Schüler

12. Jahrgang: bis 125 Schüler: 18 Schüler

12. Jahrgang: 120-160 Schüler: 19 Schüler

12. Jahrgang: ab 161 Schüler: 20 Schüler.


Somit besteht folgender Raumbedarf:

Standort Varel:

5. Jahrgang: 4 Klassenräume

6. Jahrgang: 5 Klassenräume

7. Jahrgang: 4 Klassenräume

8. Jahrgang: 4 Klassenräume

9. Jahrgang: 2 Klassenräume

10. Jahrgang: 4 Klassenräume

11. Jahrgang: 4 Kursräume

12. Jahrgang: 6 Kursräume


Insgesamt:: 33 Klassen- und Kursräume.


Wie unter 1. ausgeführt, stehen insgesamt 35 Klassen- und Kursräume zur Verfügung, 2 dieser Räume werden für Inklusion genutzt, so dass alle bestehenden Klassen- und Kursräume am Standort Varel belegt sind.


Am Standort Zetel werden folgende Klassenräume benötigt:


5. Jahrgang: 2 Räume

6. Jahrgang: 2 Räume

7. Jahrgang: 2 Räume

8. Jahrgang: 2 Räume

9. Jahrgang: 2 Räume


Gesamtbedarf: 10 Klassenräume.


Anmerkung zu den Schülern, die die Außenstelle des LMG in Zetel besuchen:


Jahrgang

Zügigkeit

Schüler

aus Horsten

5

2

40

6

6

2

49

10

7

2

30

5

8

2

37

7

9

2

33

3





Raumbedarf am Standort Varel für die Schuljahre 2016/2017 bis 2021/2022


Generell ist festzuhalten, dass Grundlage für die Bedarfsberechnungen die Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2013 ist.


Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich die Konsequenzen aus der inklusiven Schule, eingeführt im Jahre 2013, deutlicher geworden sind. Sogenannte Doppelzählungen führen zu einem erhöhten Raumbedarf. Ferner ist unklar, welche Konsequenzen es bedeutet, wenn ab dem Schuljahr 2016/2017 keine Schullaufbahnempfehlungen in den 4. Jahrgangsstufen der Grundschulen mehr ausgesprochen werden.


Bei dem LMG ist auch zu berücksichtigen, dass der zum Schuljahr 2014/2015 eingeführte musikalische Schwerpunkt zu einem Anstieg der Schülerzahlen führte, Schüler, die vorab das Gymnasium in Westerstede besucht haben.


Ebenfalls gingen die Besuche des Jadegymnasiums von Schülern aus dem Landkreis Friesland zurück (von zeitweise 42 auf zurzeit 15 in der fünften Jahrgangsstufe).


Auch von diesen Schülern dürften etliche das LMG besuchen, die zu einem Anstieg der Schülerzahlen geführt haben.


Endlich ist auf die Wiedereinführung der 13. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2020/2021 zu verweisen.


Der Anlage 2 sind die Prognosen des Klassenraumbedarfes (AUR und Kursräume) des LMG bei Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 06.11.2013 zu entnehmen, die Anlage 3 stellt den Raumbedarf in Zetel bei Umsetzung dieses Kreistagsbeschlusses da, die Anlage 4 bezieht sich auf den Raumbedarf am Standort Varel, wenn dem Beschlussvorschlag gefolgt wird, Anlage 5 zeigt die Auswirkungen in Zetel auf.


Anmerkung:


Bei der Bedarfsberechnung für den Standort Varel wurde im Rahmen des Sanierungs- und Umbaukonzeptes grundsätzlich eine 4-Zügigeit prognostiziert, somit bestünde ein grundsätzlicher Bedarf von 24 Klassenräumen für die Jahrgänge 5-10 (6 Jahrgänge x 4 Klassen), für die Jahrgänge 11-13 sind jeweils 6 Kursräume vorgesehen (somit 18), so dass der gesamte Klassen- und Kursraumbedarf grundsätzlich bei 42 liegt.


Ferner sind im Sekundarbereich I 6 Räume für Differenzierung vorgesehen (je Jahrgang 1 Differenzierungsraum), auch ist ein Raum für Inklusion zu berücksichtigen.


Dieses Raumkonzept lässt sich weitestgehend bei Wahrung des Gebäudebestandes realisieren, indem diverse Räume wie beispielsweise für den Ganztag und Informatik (siehe Ausführungen zu Ziffer 1) umgewidmet werden und durch Laptopklassen ersetzt werden.

Welche Räume während der Sanierung und des Umbaus am Standort Varel nicht genutzt

werden können, kann zurzeit noch nicht hinreichend präzise dargelegt werden, festzuhalten bleibt aber, dass es mehr als hilfreich ist, wenn so wenig Klassen wie nötig am Standort in der Moltkestraße beschult werden müssen.


Ein Verbleib der Klassen in Zetel würde zu einer Entlastung am Standort Varel beitragen, da ohne die o. a. Umwidmungen zurzeit grundsätzlich nur 35 Klassen- und Kursräume zur Verfügung stehen, siehe Ausführungen zu 2.1.


Im Schuljahr 2016/2017 liegt der „Raumgewinn“ bei Umsetzung des Beschlussvorschlages bei einem Klassenraum (siehe Differenz der Klassen Gesamt in den Anlagen 2 und 4), im Schuljahr 2017/2018 sind es 3, im Schuljahr 2018/2019 4, im Schuljahr2019/2020 sind es 5.


In diesen Schuljahren erfolgt die Sanierung, so dass die Umsetzung des Beschlussvorschlages Raum frei werden lässt für Sanierungen und Klassenverlagerungen.


Natürlich wurde in diesem Zusammenhang geprüft, inwieweit auch andere Schulgebäude in Varel alternativ für eine Verlagerung von Klassenräumen des LMG herangezogen werden könnten.


Hierbei bieten sich grundsätzlich die Oberschule Varel, die BBS Varel mit ihrer Außenstelle in der Arngaster Straße und mit ihrem Hauptstandort an der Stettiner Straße an. Diese 3 Standorte werden nachstehend betrachtet:


3. Oberschule Varel

 

3.1 Raumbestand

 

24 Klassenräume, 2 Kunsträume, 2 Musikräume, 2 Werkräume, 1 Mensa, 2 Physikräume, 1 Technikraum, 2 Bioräume, 1 Chemieraum, 2 PC-Räume, ferner Räume für Verwaltung etc..

 

3.2 Klassenraumbedarf der Oberschule Varel in den Schuljahren 2016/2017 bis 2021/2022

 

Hierbei ist aufgrund des jahrgangsbezogen Unterrichts jeweils 1 Differenzierungsraum je Jahrgang zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Schuljahr                                                                   Raumbedarf

 

2016/2017                                                               18+6=24

2017/2018                                                               18+6=24

2018/2019                                                               18+6=24

2019/2020                                                               18+6=24

2020/2021                                                               18+6=24

2021/2022                                                               18+6=24


Die Schulentwicklungsplanung mag teilweise eine Zweizügigkeit ausgewiesen haben, in den letzten Jahren war stets eine Dreizügigkeit gegeben.


Festzuhalten ist, dass somit grundsätzlich alle 24 Klassenräume belegt sind.

 

Ferner ist zu beachten, dass die Oberschule Varel zum 01.02.2016 eine Sprachlernklasse für Schülerinnen/Schüler mit Migrationshintergrund eingerichtet hat, diese Klasse wird in einem Fachraum unterrichtet, die Einrichtung einer zweiten Sprechlernklasse zum Schuljahr 2016/2017 ist wahrscheinlich.

 

4. BBS Varel, Außenstelle an der Arngaster Straße

 

4.1 Raumbestand

 

11 Klassenräume, 4 PC-Räume

 

4.2 Raumbedarf

 

Die derzeitige Nutzung sieht wie folgt aus:

 

Klasse 11a: 22 Schüler, 1 Klassenraum

 

Klasse 11b: 1, 21 Schüler, 1 Klassenraum

 

Klasse 12a: 25 Schüler

 

Klasse 12b: 26 Schüler

 

Klasse 13a: 21 Schüler

 

Klasse 13b: 21 Schüler

 

Im Jahrgang 12 finden 21 Kurse statt, im Jahrgang 13 17 Kurse, sodass für den 12. Jahrgang 3 Klassenräume , für den 13. Jahrgang ebenfalls 3 Klassenräume benötigt werden.

 

Ferner werden in der Außenstelle die Fachoberschule Sozialpädagogik, die Fachoberschule Wirtschaft, die Industriekauffrauen und –männer, sowie die Groß- und Außenhandelskauffrauen und –männer unterrichtet, die ebenfalls 3 Klassenräume benötigen.

 

Somit sind die zur Verfügung stehenden 11 Klassenräume ausgelastet.

 

Zum 01.02.2016 wird in dieser Außenstelle eine 3. Sprachlernklasse der BBS Varel durch Umwidmung eine Computerraumes eingerichtet, nach Rücksprache mit der Schulleitung könnte maximal auf einen PC-Raum verzichtet werden.

 

5. BBS Varel, Stettiner Straße

 

Nach Rücksprache mit der Schulleitung sind insbesondere die PC-Räume so in Nutzung, dass zurzeit nicht ohne Vorlage eines neu zu entwerfenden pädagogisch-didaktischen Konzeptes eine andere Nutzung denkbar ist.

 

Auch weitere Räume sind nicht zur Verfügung stehend, am Standort „Stettiner Straße“ wurden bereits 2 Sprachlernklassen eingerichtet, dieses bedeutet, dass aufgrund dessen Klassen ausgelagert wurden in das Gebäude der ehemaligen Kfz-Halle, ein Gebäude, welches nach Beschluss des Kreisausschusses aus Oktober 2012 grundsätzlich nicht mehr für schulische Zwecke der BBS Varel verwendet werden sollte.

 

Die akute Raumnot an der Stettiner Straße erlaubt momentan keine andere Möglichkeit.

 

6. Fazit

 

6.1

Nach jetzigem Stand steht an der Arngaster Straße ein Ausweichraum zur Verfügung.

 

Jeder Raum, der durch eine weitere Nutzung in den Jahrgängen 5-9 am Standort Zetel den Standort Varel entlastet, sollte genutzt werden, siehe Beschlussvorschlag.

 

6.2

Sollte entgegen der Schulentwicklungsplanung eine regelmäßige 5-Zügigkeit beim LMG Standort Varel gegeben sein, wäre gemeinsam mit den Schulleitungen der Oberschule Varel und der BBS Varel ein gemeinsames Raumnutzungskonzept zu entwickeln, dieses braucht jedoch auch eingedenk der pädagogischen und didaktischen Verknüpfungen der Schulformen Zeit.

 

Auch wenn ein solches Konzept grundsätzlich möglich ist, sollte nicht bereits prophylaktisch eine 5-Zügigkeit des LMG für den Standort Varel unterstellt werden. Sollte regelmäßig statt der prognostizierten 4-Zügigeit eine 5-Zügigkeit gegeben sein, ist ein gemeinsames Raumnutzungsprojekt für den Standort Arngaster Straße zu entwickeln.

 

6.3

Ein Vergleich mit dem Sanierungs- und Umbaukonzept des Mariengymnasium Jever ist statthaft. Die Außenstelle des Mariengymnasiums in Schortens war zwingend aufzulösen, da ansonsten der Sekundarbereich II der IGS Friesland- Nord nicht hätte baulicherseits realisiert werden können.

 

Mit der Schulleitung des Mariengymnasiums wurde bereits grundsätzlich erörtert, in wieweit während der Sanierung und des Umbaus räumliche Auslagerungen notwendig sind.

 

6.4

 

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zwar im Rahmen der Prüfung und Errichtung einer integrierten Gesamtschule im Südkreis des Landkreises Friesland mit Schreiben vom 31.10.2013 darauf hingewiesen, dass zu prüfen sei, ob die Außenstelle des LMG in Zetel auf Dauer betrieben werden solle. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass Außenstellen grundsätzlich nur dann zulässig seien, wenn ein Raumbedarf zu überbrücken sei. Aus diesem Grunde sei die Außenstelle zum 01.08.2004 genehmigt worden. Die Begründung zum vorübergehenden Weiterbetrieb des Standorts in Zetel hat sich nicht geändert. Der Raumbedarf ist wegen der anstehenden Sanierungs- und Umbauphase am Standort Varel nach wie vor gegeben, sollte diese Baumaßnahme abgeschlossen sein, kommt man dem Hinweis der Landesschulbehörde nach und hebt sukzessive die Außenstelle auf, siehe Ausführungen zu 3.


Dieser Sachverhalt wurde mit der Landesschulbehörde am 09.02.2016 erörtert.


6.5

Durch den vorläufigen Weiterbetrieb würde dem Antrag der Elterninitiative zum Erhalt der Außenstelle des LMG vom 20.10.2015 entsprochen, siehe Anlage 6.

 


Zu 3.

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 06.11.2013 unter anderem beschlossen, dass die Außenstelle des LMG in Zetel beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2016/2017 unter der Maßgabe aufgehoben wird, dass die Außenstelle 2-zügig geführt werden kann, siehe Vorlage Nr. 0355/2013 und 0362/2013.

 

Wenn, wie unter 2. ausgeführt, während der Sanierungs- und Umbauphase eine weitere Beschulung des 5. Jahrganges des LMG in Zetel möglich sein soll, ist dementsprechend die Schulbezirkssatzung zu ändern.

 

Zu 4.

 

Unter Ziffer 3.1 (räumlicher Bedarf einer IGS) der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2013 darauf hingewiesen, dass eine 4-zügige IGS grundsätzlich 24 Klassenräume im Sekundarbereich I zuzüglich vorbehaltlich des pädagogischen Konzepts grundsätzlich 6 Differenzierungsräume, die auch kleiner als ein Klassenraum sein können, benötigt.

 

Ferner wurde in dieser Vorlage auf den räumlichen Bestand der damaligen HRS Zetel hingewiesen. Danach standen 24 Klassenräume und ein Gruppenraum zur Verfügung, auch diverse Fachunterrichtsräume, beispielhaft sei auf die Lernwerkstatt, den Textilraum, zwei Kunsträume und zwei Computerräume hingewiesen.

 

Es wurde mitgeteilt, dass die räumliche Situation der HRS Zetel maximal eine vierzügige IGS ohne bauliche Erweiterung erlauben würde. Der räumliche Bestand in dem Schulgebäude der HRS Zetel sei wegen des Bedarfes an Differenzierungsräumen beengt.

 

In der Außenstelle des LMG in Zetel würden sich u. a. 12 Klassenräume im Schulgebäude befinden. Bei einer Aufgabe der Nutzung dieses Gebäudes durch das LMG könnte es gegebenenfalls in Ergänzung durch die IGS bei einem Raumbedarf genutzt werden.

 

In der IGS-Planungsgruppe, die nach Genehmigung der IGS Friesland-Süd eingerichtet wurde, bestand die mehrheitliche Auffassung, dass die Räumlichkeiten in Kronshausen für Zwecke der IGS Friesland-Süd nicht ausreichend seien.

 

Hierbei wurde insbesondere auf fehlende Räume für Differenzierung und Inklusion hingewiesen, ferner würden Räume für Jahrgangsleitungen, Fachbereichsleitungen sowie für die didaktische Leitung fehlen.

 

Die Schulleitung der HRS Zetel/IGS Friesland-Süd legte dem Landkreis Friesland im Februar 2015 einen Raumbedarf vor, dieser wurde mit der Schulleitung im Juli 2015 erörtert.

 

Bei dieser Erörterung kristallisierte sich heraus, dass ein Bedarf an zusätzlichen Räumen gegeben ist, der wohl nur kaum und dann bei Aufgabe von einigen Fachunterrichtsräumen am Standort Kronhausen zu gewährleisten ist.

 

Auch wegen des jahrgangsbezogenen Unterrichts (4 Klassen + ein Differenzierungsraum sollen je Jahrgang in einem Cluster beieinander sein), wurden zum Schuljahr 2015/2016 zwei Klassen der Realschule in das Schulgebäude auf dem Schulgelände in Westerende ausgelagert.

 

Die Schulleitung lies dem Landkreis Friesland nunmehr einen aktualisierten Raumbedarfsplan für die IGS Friesland-Süd/HRS Zetel zukommen, Stand: 18.01.2016.

 

Diesem Raumbedarfsplan ist zu entnehmen, dass im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres bereits 5 Räume fehlen würden (2 Klassenräume, die zurzeit ausgelagert sind, siehe oben, ein Musikraum und ein Kunstraum wegen des Profils und ein Differenzierungsraum in der H 9/10), im zweiten Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres würden wegen äußerer Differenzierung ein Raum in der H 7 und wegen der Teilung der H 9 ein weiterer Klassenraum fehlen, ferner zwei Räume für Sprachlernklassen, so dass sich ein Fehl von 9 Räumen errechnet, 2 sind ausgelagert, so dass noch ein Bedarf von 7 Räumen besteht.

 

Für das kommende Schuljahr 2016/2017 sollen Arbeits- u. Unterrichtsräume für Inklusion für die Jahrgänge 7/8 und 9/10 fehlen, ferner Lernmittelräume, Räume für die Jahrgangsleitungen und Fachbereichsleitungen, ferner Nebenräume.

 

Dieser Raumbedarf wurde bereits in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Raumbedarf IGS Friesland-Süd/HRS Zetel“ erörtert, Teilnehmer sind Vertreter der Schulen, Eltern, Schüler, sowie Schulträger.

 

Man verblieb am 21.01.2016 dahingehend, dass der akute Raumbedarf mit Beginn des kommenden Schuljahres zu klären ist, siehe diesbezüglich Aufführungen zu 5. .

 

Parallel dazu soll der von der IGS Friesland-Süd deklarierte Raumbedarf auf seine Notwendigkeit überprüft werden, sonach erneute gemeinsame Erörterung dieses Sachverhaltes in der Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine abgestimmte Raumbedarfsplanung den politischen Gremien des Landkreises Friesland vorlegen zu können.

 

Es soll das Ziel sein, dass der notwendige Raumbedarf durch einen Anbau auf dem Schulgelände „Kronshausen“ im Schuljahr 2017/18 gedeckt wird.

 

Zu 5.

 

Der von der Schulleitung der HRS Zetel/IGS Friesland-Süd deklarierte zusätzliche Raumbedarf für das kommende Schuljahr 2016/2017 sollte bis zur Fertigstellung der Erweiterung „Kronshausen“ in dem Schulgebäude „Westerende“ gedeckt werden.

 

Dieses Schulgebäude wird zurzeit durch die Schuljahrgänge 5-9 des LMG genutzt, somit 10 Klassenräume.

 

Es verfügt darüberhinaus über eine Mensa (ehemaliger Klassenraum), einen PC-Raum (ehemaliger Klassenraum), Fachunterrichtsräume für Kunst, Musik und Naturwissenschaften. Ferner befindet sich auf dem Schulgelände ein Pavillon, der 4 Klassenräume beinhaltet, der Pavillon wurde vor einigen Jahren saniert, er ist schulgeeignet.

 

Insgesamt stehen somit zurzeit 14 Klassenräume zur Verfügung, durch Umwidmung der Mensa und des Computerraumes könnte man auf 16 Klassenräume zurückgreifen.

 

Eine Mensa steht in fußläufiger Nähe in den Räumlichkeiten der HRS Zetel zur Verfügung. Der Computerraum kann durch Laptop-Klassen ersetzt werden, ein gleiches Prinzip wird bei der IGS Friesland-Nord angewandt, durch diese Maßnahme werden auch Computerräume am Mariengymnasium Jever und des LMG in Varel (siehe oben angeführte Ausführungen zu 2.) umgewidmet.

 

Somit könnte bei Beibehaltung einer Einschulung des fünften Jahrganges des LMG diese Schule weiterhin auf 10 Klassenräume zurückgreifen, der HRS stünden sechs Klassenräume zur Verfügung.


Fachräume können grundsätzlich gemeinsam durch beide Schulen genutzt werden.

 

Dieser Sachverhalt wurde gemeinsam zwischen Vertretern der HRS Zetel, des LMG und des Landkreises Friesland am 01.02.2016 erörtert.

 

Eine gemeinsame räumliche Nutzung dieses Schulgebäudes bei Beibehaltung des fünften Jahrganges des LMG in Zetel ist nach Auffassung des Schulträgers  bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus in Kronshausen möglich.

 

Dieses gilt auch für eine gemeinsame Nutzung von Fachunterrichtsräumen durch beide Schulen.


Die Schulleitung der HRS/IGS Friesland-Süd trägt diese Konzeption unter Hinweis auf das Fehl von zwei Räumen grundsätzlich auch wegen der Perspektive eines Erweiterungsbaus in der erforderlichen Größe mit, besteht aber auf Bereitstellung von zwei noch benötigten Räumen.


Die Schulleitung des LMG macht Bedenken mit Hinweis auf die Aufgabe von bisher genutzten Räumen geltend.

 

Zu 6.

 

Sollte das Schulgebäude „Westerende“ wegen des Anbaus auf dem Schulgelände „Kronshausen“ und wegen der Rückholung der Jahrgänge des LMG von Zetel nach Varel nicht mehr notwendig sein, sollte es wegen der Generierung von Einnahmen und der Vermeidung von Bewirtschaftungskosten aufgegeben werden.

 

Herr Thöle geht auf die Vorlage ein. Er erläutert, dass hier zwei bzw. sogar drei Schulen betroffen sind, so dass es galt für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden.

 

Aufgrund der anstehenden Sanierungsarbeiten am Lothar-Meyer-Gymnasium Varel und der damit verbundenen Raumnot sollen befristet noch weiterhin Schüler an der Außenstelle in Zetel eingeschult werden, zumal die Schülerzahlen am Lothar-Meyer-Gymnasium aus den in der Vorlage genannten Gründen höher sind als 2013 prognostiziert.

 

Wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, soll die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel aber definitiv sukzessive aufgelöst werden.

 

Um eine praktikable Lösung zu finden, galt es den Raumbestand und den Raumbedarf beider Schulen zu berücksichtigen.

 

Hierzu wurden natürlich auch andere Lösungsmöglichkeiten zum Beispiel bei den BBS Varel oder der Oberschule Varel betrachtet, wo derzeit aber auch kaum bis gar keine Räume zur Verfügung stehen.

 

Grundsätzlich soll es laut Niedersächsischer Landesschulbehörde keine Außenstellen geben, es sei denn, dass ein Raumbedarf zu überbrücken sei, was in diesem Falle gegeben wäre.

 

Daher hat die Verwaltung diesen Lösungsvorschlag unterbreitet.

Durch dem Vorschlag der Verwaltung lassen sich in den nächsten Jahren während der Sanierungs- und Umbauphase am Lothar-Meyer-Gymnasium mehrere Klassenräume generieren, die bei der Alternative, nämlich der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses aus 11/2013 nicht zur Verfügung stehen. In diesem Falle wären teure Klassencontainer vonnöten, die anzumieten wären. Auch würde durch den Vorschlage der Verwaltung dem Antrag der Elterninitiative auf Erhalt der Außenstelle entsprochen.

Herr Gburreck erläutert, dass es sich bei dem Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen nicht um einen Gegenantrag zu dem Vorschlag der Verwaltung handelt, sondern um einen Änderungsantrag.

 

Er betont, dass mit dem Umbau- und Sanierungskonzept am Lothar-Meyer-Gymnasium ein tolles Projekt ansteht, was unbedingt unterstützt werden soll.

 

Dennoch ist aber auch der Raumbedarf der HSRS Zetel und IGS Friesland-Süd enorm und nicht zu vernachlässigen.

 

Weiterhin geht es aus seiner Sicht auch um den Erhalt der Oberschule Bockhorn.

 

Daher sollen die Schüler des Lothar-Meyer-Gymnasiums nicht mehr in Zetel, sondern in Varel eingeschult werden.

 

Es soll aber auch keinen Neubau bei der IGS Friesland-Süd geben, sondern das Gebäude Westerende nach und nach durch die IGS Friesland-Süd genutzt werden.

 

Ein gymnasiales Angebot ist in Zetel durch die IGS Friesland-Süd vorhanden.

 

Frau Schlieper ergänzt, dass das Lothar-Meyer-Gymnasium während der Umbauphase aber noch aushilfsweise zwei Räume in der Außenstelle nutzen kann, wenn dies gewünscht ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um den 5. Jahrgang handeln. Hier sollen sich die Schulen im Bedarfsfall abstimmen.

 

Herr Böcker kritisiert das Hin und Her und betont, dass der Kreistagsbeschluss aus 2013 beibehalten werden sollte, da hier die HSRS Zetel und die IGS Friesland-Süd Vorrang haben.

 

Herr Spiekermann erklärt, dass an der HSRS Zetel und der IGS Friesland-Süd Räume fehlen, so dass der Kreistagsbeschluss aus 2013 umgesetzt werden sollte.

 

Zudem bemängelt er, dass früher immer gesagt wurde, dass Außenstellen nachteilig sind, nun aber das Lothar-Meyer-Gymnasium auf einmal seine Außenstelle in Zetel behalten will. Aus seiner Sicht muss die Außenstelle auslaufen.

 

Herr Chmielewski erklärt, dass die IGS Friesland-Süd in Zetel grundsätzlich am falschen Standort ist und nach Varel gehört hätte, da die Masse der Schüler aus Varel kommt.

 

Nun gehe es aber darum, dass Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel zu sanieren und eine Lösung zu finden, wo die Schüler währenddessen teilweise untergebracht werden können.

 

Daher findet er den Verwaltungsvorschlag schlüssig und erinnert daran, dass jede Schule einmal von einer Sanierung betroffen sein könnte, so dass hier der Solidaritätsgedanke nicht vernachlässigt werden sollte.

 

Herr Ratzel unterstützt diese Aussagen und hält den Verwaltungsvorschlag auch für schlüssig. Den Vorschlag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen dagegen lehnt er ab.

 

Die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel muss auslaufen, aber der Verwaltungsvorschlag als vorläufige Lösung ist sinnvoll.

 

Zudem werde er dem Vorschlag der Verwaltung auch zustimmen, damit die Vorlage definitiv im Kreistag behandelt wird.

 

Herr Pauluschke verweist auf den Kreistagsbeschluss aus 2013. Die IGS Friesland-Süd befindet sich im Aufbau und die umfassende Sanierung des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Varel steht an, was in 2013 so noch nicht vorherzusehen war.

 

Er erläutert nochmals, dass bei der HSRS Zetel jedes Jahr 3 Klassen weniger sind, aber die IGS Friesland-Süd 5 neue Klassenräume benötigt.

 

Für das zweite Halbjahr 2015/2016 sieht er keine Probleme, aber ab 01.08.2016, wenn das Lothar-Meyer-Gymnasium noch in Zetel einschult.

 

Daher soll der 5. Jahrgang des Lothar-Meyer-Gymnasiums nicht mehr in Zetel eingeschult werden, sondern in Varel.

 

Wenn das Lothar-Meyer-Gymnasium nicht mehr das Gebäude Westerende nutzt, hat die IGS Friesland-Süd definitiv keine Raumnot. Daher soll es auch keinen Neubau bei der IGS Friesland-Süd geben, da das Gebäude Westerende vollkommen intakt ist und durch die IGS Friesland-Süd problemlos genutzt werden kann.

 

Ansonsten betont er, dass es sich ganz klar nicht um eine ideologische Auseinandersetzung handelt, sondern er der festen Auffassung ist, dass beide Schulen kooperieren können und auch eine gemeinsame Nutzung von Fachunterrichtsräumen, Schulhof, usw. möglich ist.

 

Frau Esser betont auch, dass beide Schulen nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Sie fragt, ob das Lothar-Meyer-Gymnasium aber einen höheren Raumbedarf aufgrund der zwei Schulstandorte hat.

 

Herr Pauluschke bestätigt dies, weshalb auch die Einschulung nur noch an einem Standort für richtig erachtet wird.

 

Herr Chmielweski betont nochmals, dass aus seiner Sicht die Hälfte der Schüler an der IGS Friesland-Süd aus Varel sind, weshalb viele Schülertransporte notwendig sind. Daher befürwortet er auch Kooperationen, um Synergien zu erzielen.

 

Die IGS Friesland-Süd wird mit dem Gebäude Westerende kein Raumproblem haben, aber das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel während der Bauphase.

 

Daher stellt sich die Frage, wo diese Schüler währenddessen teilweise untergebracht werden können. Aus seiner Sicht kann es sich hierbei nicht um vereinzelte Räume handeln, sondern um eine zeitweise kompakte Unterbringung an einem anderen Schulstandort.

 

Frau Bastrop erklärt, dass es sich während der Bauphase beim Lothar-Meyer-Gymnasium Varel um eine besondere Situation handelt, so dass das Lothar-Meyer-Gymnasium daher so lange noch in der Außenstelle in Zetel einschulen sollen dürfte.

 

Frau Vogelbusch geht auf die Anmerkung von Herrn Ratzel ein und erklärt, dass der jetzige TOP auf jeden Fall im Kreistag behandelt werden kann, wenn es die Politik wünscht.

 

Frau Esser stellt nochmals heraus, dass die IGS Friesland-Süd jedes Jahr mehr Räume benötigt.

 

Herr Pauluschke unterstreicht dies mit seiner Aussage, dass jedes Jahr zwei Räume zusätzlich benötigt werden.

 

Er stellt daher ganz klar, dass eine Fortführung des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel von seiner Gruppe nicht gewollt ist und daher hier nicht mehr eingeschult werden soll.

 

Er sieht aber natürlich die Nöte des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Varel während der Bauphase, die auch beachtet werden.

 

Frau Vogelbusch erläutert, dass daher die Verwaltung auch vorgeschlagen hat, dass die Schüler des Lothar-Meyer-Gymnasiums befristet weiterhin in Zetel eingeschult werden können, so dass in Varel weniger Züge sind.

 

Frau Sieckmann fragt, ob denn alle Schüler in Varel eingeschult werden können.

 

Herr Pauluschke bejaht dies und verweist darauf, dass bei Bedarf jedes Jahr noch zwei Räume in Zetel für das Lothar-Meyer-Gymnasium zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Neugebauer stellt für sich fest, dass das politische Ziel größere Klassen sind. Er bittet zudem darum, dass Frau Geisler als Schulleiterin des Lothar-Meyer-Gymnasiums Varel eine Stellungnahme abgeben darf.

 

Frau Vogelbusch erläutert, dass es sich bei dem Klassenteiler um eine Vorgabe des Landes handelt und der Teiler in der Sekundarstufe I mit 30 Schülern bei der IGS und beim Gymnasium identisch ist.

 

Frau Bödecker erklärt, dass Frau Geisler während der geplanten Unterbrechung der Sitzung ihre Stellungnahme abgeben kann.

 

Frau Sieckmann stellt fest, dass der Erhalt der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel auch Elternwille ist, was anhand der Anmeldezahlen erkennbar wäre.

 

Frau Schlieper verweist diesbezüglich auf die Schulbezirkssatzung, wonach die Schüler bisher an der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums angemeldet werden mussten, so dass daraus der Elternwille nicht erkennbar und ablesbar sei.

Eine Umfrage des Schulelternrates der Grundschule Zetel bei den Eltern des 4 Schuljahres hat ergeben, dass von 69 Schülern der Grundschule Zetel 49 Kinder an der IGS Zetel und der Oberschule Bockhorn angemeldet werden, 1 Schüler in der Cäcilienschule Wilhelmshaven, 3 Schüler am Jadegymnasium, 8 Schüler am Standort Varel und lediglich die Eltern von 8 Schülern einer Einschulung in die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel bevorzugen würden.

 

Frau Esser bringt diesbezüglich die Überlegung ins Spiel, die Schulbezirkssatzung komplett aufzuheben.

Frau Bödecker unterbricht die Sitzung für Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum.

Frau Bödecker eröffnet die Sitzung erneut.

Herr Dr. Drabent geht für die Nds. Landesschulbehörde auf die Vorlage ein. In diesem Zusammenhang lobt er die umfangreiche und gute Arbeit der Verwaltung.

 

Er erklärt, dass die doppelte Nutzung eines Gebäudes durch zwei Schulen wie in diesem Fall des Gebäudes in Westerende ein Provisorium ist, aber möglich ist.

 

Bei der Stundenplanung müssen sich die beiden Schulen abstimmen, aber die gemeinsame Nutzung von zum Beispiel Fachunterrichtsräume ist auf jeden Fall darstellbar.

 

Daher würde der Vorschlag der Verwaltung von der Nds. Landeschulbehörde positiv begleitet werden.

 

Auf Hinweis von Herrn Ratzel wird festgehalten, dass der Kreistagsvorsitzende die Tagesordnung für den nächsten Kreistag bereits mit dem Landrat abgestimmt hat und dieser TOP dort definitiv behandelt wird, unabhängig wie heute die Abstimmung ausfällt.

 

 

 





Abstimmungsergebnis:


Dem Änderungsantrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen wird mit 7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.