Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Leistung der geschilderten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Schülerberförderung in Höhe von 614.000,00 € wird zugestimmt.




Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.2 der KA-Niederschrift vom 29.02.2016 wird verwiesen.

Herr KTA Ratzel bittet hinsichtlich des Schreibens des VEJ betr.. Änderung des §45a Personenbeförderungsgesetz um eine Erläuterung, da diese Änderung die Schülerbeförderung erheblich verteuern würde.

Herr Landrat Ambrosy erklärt, der VEJ habe mitgeteilt, vor einer Diskussion und Beschlussfassung im Landtag werde der sog. 45a durchgerechnet . Unter den Landräten und Oberbürgermeistern der im VEJ zusammengeschlossenen Mitglieder besteht Einvernehmen darin, dass die vom Nds. Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung im Sinne einer Kommunalisierung m Grundsatz sehr begrüßt wird. Diesbezüglich hat der Nds. Landkreistag in Papenburg einen einstimmigen Beschluss gefasst. Solche Modellrechnungen sind gewollt. Minister Lies hat in Papenburg signalisiert, er gehe davon aus, dass es durch die vorgeschlagene Neureglung keine Verlierer geben wird, zumal eine kräftige Aufstockung der Mittel zur Stärkung des ÖPNV im ländlichen Bereich vorgesehen ist. So kann davon ausgegangen werden, dass die Modellrechnung ergeben wird, dass alle Betroffenen mit der vorgeschlagenen Änderung gut leben können. Damit wäre die Sorge des VEJ unbegründet.

Wirtschaftsminister und KTA Lies erklärt, dass nach jetziger Lage rd. 87 von 90 Mio. € direkt von der Landesnahverkehrsgesellschaft an die Busunternehmen als sog. Ausgleichszahlungen nach 45a gezahlt werden. Dieses Vorgehen ist beihilferechtsmäßig nicht mehr konform und muss verändert werden. Eine Kommunalisierung wird als richtiger Ansatz angesehen, da gerade im ländlichen Bereich das Ziel sein muss, den öffentlichen Personennahverkehr angesichts der demografischen Entwicklung sicherzustellen. Aus diesem Grund wird überlegt, die Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen; mit einem entsprechenden Beschluss verbindet sich eine Aufstockung der Gelder . D.h. von vielen Stellen aus, auch direkt vom MK, wird es nochmals weitere Mittel für die Schülerbeförderung geben. Er persönlich, so Minister und KTA Lies, präferiert den Weg, die Finanzierung bei den Kommunen zu bündeln und damit zielgerichtet die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs sicherzustellen. Der bislang verfügbare Betrag von 90 Mio. € würde nochmals um 20 Mio. Euro erhöht.

In den nächsten Jahren bis zur Evaluation wird das Geld den Busunternehmen genauso ausgezahlt wie jetzt, nur über die Landkreise; für die Busunternehmen treten insofern keine Änderungen ein. Damit sind auch die Schülerverkehre sichergestellt. Diese angedachte Neuregelung eröffnet perspektivisch die Chance, im Landkreis künftig spezifischer reagieren zu können.

Kreistagsvorsitzender Pauluschke macht darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem TOP um die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen handelt. Er erinnert daran, dass im Kreisausschuss vom 09.12.2015 die Ausweitung der Nahbereiche im Schülerverkehr wegen der damit verbundenen Mehrkosten abgelehnt worden ist. Er bittet Herrn Dr. Dehrendorf den heutigen Tagesordnungspunkt kurz inhaltlich darzustellen.

Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass anhand der vorliegenden Liste zu erkennen ist, dass sich die Mehrausgaben letztendlich aus einer ganzen Anzahl relativ kleiner Positionen ergeben. Insgesamt geht die Tendenz dahin, dass die Zahl der Sonderbeförderungen zunimmt. Sonderbeförderungen sind Beförderungen, die nicht im normalen ÖPNV erfolgen, sondern auf Grund von Behinderungen oder anderen besonderen Lebenssituationen zu besonderen Einrichtungen und oft über weite Stecken individuell entweder mit dem Taxi oder durch besonders gestellte Verkehre durchgeführt werden. In diesen Positionen ist letztlich die Hauptursache der Mehraufwendungen zu sehen. - Des Weiteren besteht eine buchungstechnische Ursache, weil: Kosten in der Vergangenheit von einem Jahr auf das Folgejahr übertragen wurden. Es ist sachgerecht, diese Kosten zukünftig dem Jahr zuzuordnen, in dem die Kosten auch tatsächlich anfallen. Der Unterschied zwischen Schuljahr und Kalenderjahr soll damit deutlicher ausgeglichen werden. Tatsache ist, dass diese Kosten unvorhersehbar und unabweisbar gewesen sind, so dass die Voraussetzungen für das Vorliegen und die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gegeben sind.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig