Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Kreistag und Verwaltung des Landkreises Friesland begrüßen und unterstützen die nachstehende Resolution des Gemeinderates Friedeburg vom 28. Oktober 2015:


1.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium wird aufgefordert, das LBEG anzuweisen, die IVG zu verpflichten, alle verfügbaren Gerätschaften und Ausrüstungen, die für die Verstärkung der Förderstränge benötigt werden, schnellstmöglich anzufordern und die Verstärkungsmaßnahmen so schnell wie möglich abzuschließen.


2.

Die IVG wird aufgefordert, die Reihenfolge darzulegen, in der die Förderstränge verstärkt werden sollen. Hier muss dem Schutz der Bevölkerung unmittelbarer Vorrang eingeräumt werden. Wirtschaftliche Interessen dürfen die Reihenfolge nicht beeinflussen.


3.

Die IVG wird aufgefordert, über den Fortgang der Arbeiten transparent und laufend auf deren Internetseite zu informieren.


4.

Die Verstärkung der Förderstränge darf keine Dauerlösung sein. Das LBEG und die IVG werden aufgefordert, alle Förderstränge auszutauschen.




Auf die Ausführungen zu Ziff. 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 03.02.2016 wird verwiesen.


Herr KTA Ratzel führt aus, dass diese Resolution vor Industriefeindlichkeit, Misstrauen, Überheblichkeit und Selbstüberschätzung strotzt. Seiner Meinung nach ist diese Resolution nur dazu geeignet, mit unwahren Behauptungen Unruhe und Angst in der Bevölkerung zu erzeugen. Die Sicherheit des Kavernengeländes Etzel steht nicht in Frage; nach den beanstandeten Sicherheitsmodulen in den Förderschächten gibt es noch zwei weitere Sicherheitsmodule, wie es in Deutschland üblich ist.


Es mag Länder geben, in denen es nur ein Sicherheitsmodul gibt und solche Befürchtungen berechtigt sind. Wenn die Sicherheit des Kavernengeländes Etzel in Frage stünde, hätten das Wirtschaftsministerium und das Landesbergamt von Amts wegen reagiert. Am 08. Oktober 2015 hat die IVG den Sachstand in einer Anhörung dargelegt und ein Jahr für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gemäß dieser Resolution angesetzt. Ein halbes Jahr ist bereits vergangen, im Oktober 2016 kann damit gerechnet werden, dass diese Angelegenheit erledigt ist.


In den vier angeführten Punkten geht es u.a. um die Dauer der vorgeschlagenen Verstärkungsmaßnahmen. Diese sollen nicht widerstandslos hingenommen werden. Diese Resolution ist, so KTA Ratzel, völlig überflüssig; der Landkreis Friesland sollte sich ihr nicht anschließen.


KTA und Minister Lies bringt zum Ausdruck, er begrüße die Resolution sehr. Ihr Inhalt ist sehr eng mit dem Nds. Wirtschaftsministerium abgestimmt. Es gab eine öffentliche Veranstaltung in Etzel, welche zum Ziel hatte die dahinterstehenden Forderungen zu beschreiben. Die Forderungen des Wirtschaftsministeriums und

des Landesamtes sind zügige Verstärkungsmaßnahmen, weil ansonsten im Falle eines Strangabrisses nur noch ein Sicherheitsventil da wäre. Zur Überbrückung sollte daher vorbeugend ein zweites Sicherheitsventil eingebaut werden,. Diese Sicherheitsmaßnahmen entspechen nicht den Vorgaben, die bei der Erstellung der Kavernen gemacht wurden. Ein manuell verschließbares Ventil - und nicht nur ein automatisch verschließbares Ventil - müssen gegeben sein. Deswegen müssen die Stränge ausgetauscht und neue Sicherheitsventile angebracht werden.


Dies ist genau die Forderung die sich in der Resolution wiederfindet. Der Hinweis, dass dies zügig geschehen muss, ist der richtige Ansatz. Nach Auffassung des Ministers sind die Forderungen sinnvolle Signale; es ist der maximale Anspruch an Sicherheit, der gewährleistet werden muss.


Landrat Ambrosy befürwortet, dass der Landkreis Friesland sich mit dem Landkreis Wittmund und der Gemeinde Friedeburg solidarisch zeigt und die gleichen inhaltlichen Punkte fordert. Denn die Gemeinden Sande und Zetel sowie die Stadt Schortens sind genauso betroffen. Das Thema Ölaustritt zeigte, wie schnell die Problematik auch den Landkreis Friesland erreichen kann. Der Landrat ist dankbar dafür, dass Friesland immer gut informiert wurde und untereinander ein reger Austausch herrscht.


Der Kreistag nimmt Kenntnis und beschließt wie folgt




Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 34 Ja- und zwei Gegenstimmen