Nachdem der Sitzverlust von Frau Carola Völkel einstimmig durch den Kreistag festgestellt worden war, erklärte Landrat Ambrosy in seiner Funktion als Kreiswahlleiter den Übergang des Sitzes auf die Nachrückerin des FDP-Wahlvorschlages im Wahlbereich II Bockhorn/Zetel über Personenwahl, Frau Gisela Grützner, nach § 44 Abs. 1, 6 Nds. Kommunalwahlgesetz.


Frau Grützner erklärte sich zur Annahme der Wahl als Nachrückerin bereit.


Gemäß § 39 Abs. 1 NLO wurde sie von Landrat Ambrosy förmlich verpflichtet,


ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen

und die Gesetze zu beachten.


Ferner erfolgte gemäß § 23 i.V.m. § 35 Abs. 3 NLO die Pflichtenbelehrung auf die Frau Grützner nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten:


- Amtsverschwiegenheit

- Mitwirkungsverbot

- Vertretungsverbot.


Dieser Hinweis wurde aktenkundig gemacht und von Frau Grützner unterschrieben.


Herr Funke hieß Frau Grützner als neues Kreistagsmitglied willkommen.