Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


  1. Die Prioritätenliste lt. Anhang wird beschlossen;

  2. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen erfolgt nur, wenn weiter Entflechtungsmittel eingeworben werden können.


Die Prioritätenliste für Radwege an Kreisstraßen wurde zuletzt im Fachausschuss am 09.11.2010 behandelt (Vorlage 795/2010). Da seitdem einige Radwegmaßnahmen realisiert (Radwegtrift K 331 mit Außendeichs-Weiterführung, K 281, K 87; in 2016 die K 105 und K 89/1. Abschnitt) und darüber hinaus zahlreiche Planungen aufgenommen wurden (u.a. K 89/2. Abschnitt, K 113, K 93, K 331), wurde bereits im letzten Fachausschuss in 2015 angekündigt, seitens der Verwaltung die Liste zu überarbeiten.

Eingearbeitet wurden nunmehr die Unfallzahlen der Jahre 2013 bis 2015, die aktuellen Schülerzahlen sowie die Zahlen der letzten bzw. aktueller Verkehrserhebungen, so dass die aktualisierte Prioritätenliste (letzte Verkehrszahlen werden noch eingearbeitet) als Tischvorlage verteilt werden wird.

Grundsätzlich sei angemerkt, dass seit der letzten Fortschreibung insgesamt Radwegprojekte mit einer Gesamtlänge von mehr als 26 km abgewickelt wurden bzw. sich in der Planung befinden, wobei sich der Planungshorizont nach der Investitionsplanung mindestens auf das Jahr 2019 bezieht.

Die (neun) Kreisstraßenabschnitte, an denen bislang keine Radwegabschnitte realisiert bzw. bislang auch keine Planung aufgenommen wurden, haben eine Gesamtlänge von 31,76 km. Mit Ausnahme der K 332 in Schortens (Kreisverkehr Upjever bis Addernhausen, bislang vorhanden sog. „Mehrzweckstreifen“) mit einer recht hohen Verkehrsbelastung (DTV, d.h. durchschnittlicher Tagesverkehr, von ca. 4.600 Fahrzeugen aufgrund Erhebung von Februar 2016) handelt es sich ausnahmslos um sehr wenig belastete Kreisstraßen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, kurz- und mittelfristig an diesen Kreisstraßen keine konkreten Planungen für die Anlage von Radwegen aufzunehmen.

Zum einen ist hierbei die zweifellos geringe Verkehrsbelastung dieser Straßen zu berücksichtigen, zum anderen darf nicht verkannt werden, dass die finanziellen Mittel sinnvollerweise auch verstärkter denn je in die Unterhaltung bzw. Sanierung der vorhandenen Radwege (immerhin derzeit ca. 107 km) investiert werden, ist dies doch u.a. Ausfluss des Handlungsschwerpunktes „Grundlegende Sanierung der Kreisstraßen“. Weiterhin sind bei der Beurteilung, über die ohnehin eingeleiteten Planungen derzeit keine weiteren Planungen aufzunehmen, folgende Umstände maßgebend:

1.) Ungeklärt ist weiterhin die „Förderlandschaft“ (Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) über 2019 hinaus –abgesehen von Willenserklärungen hinsichtlich einer Anschlussregelung ist weder dem Grunde noch der Höhe nach eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abzusehen, so dass z.Z. die Förderbehörden (für den Landkreis Friesland ist dies die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg) keine Anträge zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm für die Jahre über 2019 hinaus mehr annimmt;

2.) Mehrere dieser Kreisstraßen haben Verbindungen in andere Landkreise, und zwar sind dies die K 301 und K 88 (in den Landkreis Wittmund), die K 103 und K 311 (in den Landkreis Ammerland) sowie die K 92 (in die Stadt Wilhelmshaven). Mit Ausnahme der Weiterführung in den Landkreis Wittmund (dort K 38) gibt es in keiner Nachbarkommune derzeit konkrete Überlegungen für eine Weiterführung;

3.) Seit 2013 läuft bundesweit ein "Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz". In diesem Rahmen soll auf Außerortsstraßen eine Verkehrsführung mit Fahrradschutzstreifen getestet werden. Kriterien für die Auswahl waren unter anderem ein Fahrbahnquerschnitt < 7 m, eine geringe Verkehrsbelastung sowie das Fehlen einer Radverkehrsanlage auf Verbindungsstraßen zwischen Ortsteilen. Bislang wurde die Radverkehrsführung mit Schutzstreifen außerorts aus Verkehrssicherheitsgründen gesetzlich ausgeschlossen (derzeitige Fassung der StVO), inwieweit außerorts die Anordnung eines Schutzstreifens in Betracht kommen kann, sollte durch entsprechende Forschungsarbeiten geklärt werden.

Dieses Forschungsdefizit wird in dem Projekt des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) aufgegriffen. Dabei soll diese verkehrlich und ökologisch interessante Lösung für überörtliche Radverkehrsverbindungen für den Alltags- und Freizeitverkehr in Deutschland erprobt und wissenschaftlich untersucht werden.
In Niedersachsen sind übrigens Modellstrecken in den Landkreisen Northeim und Grafschaft Bentheim ausgewählt und inzwischen hergestellt (abmarkiert) worden, die Erkenntnisse werden mit Interesse erwartet.


Herr Hinrichs beantwortet diverse Nachfragen und zeigt sich erfreut darüber, dass lt. den Ausführungen von KTA Loers z.B. die K 103, die ehemals auf Rang 22 der entsprechenden Liste geführt wurde, nunmehr auf Rang 2 vorangekommen sei, zeige dies doch deutlich, in welchem Umfang Radwegemaßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt worden seien.


KTAe Bödecker führt aus, dass sie z.B. an der K 92 (Sillenstede – Fedderwarden) angesichts der vorhandenen Klinkerfahrbahn wenig Komfort für den Radfahrer sehe, so dass ohnehin –wenn überhaupt angesichts der geringen Verkehrsbedeutung der K 92 angezeigt- Maßnahmen an der Fahrbahn erforderlich wären. KTA Ratzel sieht hier jedoch keinen Bedarf und legt Wert auf Erhaltung der wenigen noch vorhandenen Klinkerfahrbahnen.


KTA Recksiedler fragt nach dem Planungsstand des Radweges an der K 113 (Streek bis Vareler Hafen), worauf Herr Hinrichs darauf verweist, dass bislang nach einer entsprechenden Varianten-Untersuchung lediglich die Lage (Seite der früheren Deponie) festgelegt sei, die Maßnahme jedoch nach dem Investitionsprogramm des Landkreises ohnehin frühestens in 2019 (Anmerkung: Korrektur gegenüber der in der Sitzung getätigten Jahreszahl 2018!) realisiert werden könne.


Mehrere Wortbeiträge beschäftigen sich mit einer bislang nicht vorhandenen Radverkehrsanlage an der K 332 (Siebetshaus bis Addernhausen/ bislang „Mehrzweckstreifen“), es besteht Einvernehmen, diesbezüglich eine Planung vorzunehmen mit dem möglichen Ziel einer Markierungslösung –die Verwaltung wird diesbezüglich den Ausschuss auf dem Laufenden halten.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig


Die Gäste der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und -verkehr verlassen die Sitzung nach TOP 4.2.4 um 16.03 Uhr.