Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes wird beschlossen.


Auf Wunsch der Führung der Kreisfeuerwehr hat sich die Verwaltung mit der Anpassung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes beschäftigt.


Die aus dem Jahre 1988 stammende Satzung ist zuletzt 2008 hinsichtlich der Entschädigungssätze überarbeitet worden. Inzwischen sind einige Funktionen entfallen und auch hinzugekommen, so dass eine Anpassung der Satzung sinnvoll ist. In diesem Zuge sollten auch die Entschädigungssätze angepasst werden.


Für die Anpassung der Entschädigungssätze sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst seit 2008 herangezogen worden. Auf dieser Basis kann von einer Erhöhung der Bezüge von rd. 15 % ausgegangen werden. Dieser Satz wurde auf die bisherigen Entschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehren angewandt und ergibt nachstehende neue (gerundete) Entschädigungssätze:



neu bisher

Kreisbrandmeister 600,00 € 506,00 €

Stellv. Kreisbrandmeister 180,00 € 155,00 €


Abschnittsleiter 180,00 € 155,00 €


Jugendfeuerwehrwart 80,00 € 70,00 €


Sicherheitsbeauftragter 80,00 € 70,00 €


Bereitschaftsführer 80,00 € 70,00 €


Des Weiteren wurden für den Kreisausbildungsleiter (94,00 €) und für die Leiter des Gefahrgutzuges Nord und Süd (je 35,00 €) bereits in der Vergangenheit Aufwandsentschädigungen gezahlt.


Für die Funktion des Ausbildungsleiters wird über die Erhöhung um 15 % (von 94,00 € auf 110,00 €) hinaus eine Erhöhung auf 150,00 € vorgeschlagen. Diese Funktion hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und der Aufwand hierfür erscheint mit der bisherigen Entschädigung, auch im Vergleich zu anderen Funktionen, nicht gebührend abgegolten. Einschließlich der 15 %igen Erhöhung ist ein Betrag von 150,00 € als angemessen anzusehen.


Ähnliches gilt auch für die Zugführer des Gefahrgutzuges. Nach Neugliederung des Gefahrgutzuges in die Teilbereiche Nord und Süd mit jeweils einem verantwortlichen Zugführer ist auch hier eine Anpassung notwendig. Bisher war ein Zugführer für den gesamten Landkreis zuständig, was zeitlich jedoch kaum zu leisten war. Auch ist der Aufwand für Ausbildung und die Einsatzerhaltung des Gefahrgutzuges größer geworden. Aufgrund einer fehlenden Zahlungsgrundlage wurde nach Gliederung des Zuges in Teilbereiche die bisherige Aufwandsentschädigung des Zugführers (70,00 €) jeweils zur Hälfte an die beiden Feuerwehrkammeraden gezahlt. Hier wird eine Entschädigung in Höhe von je 80,00 € einschließlich der Erhöhung für angemessen gehalten.


Im Sommer 2015 ist die Technische Einsatzleitung (TEL) für den Landkreis Friesland als eigenständige Einrichtung in Betrieb gegangen. Für den Leiter der TEL sollte analog zu den bisherigen Einheitsführern (Kreisfeuerwehrbereitschaft und Gefahrgutzug) ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 80,00 € gezahlt werden.


Die Entschädigung der Ausbilder der Feuerwehr soll von 12,00 € auf 15,00 € je Stunde angehoben werden.


Die in der bisherigen Satzung enthaltenden Funktionen des Kreisfunkmeisters und stellv. Kreisfunkmeisters können entfallen, da diese Funktion inzwischen aufgrund der Einführung des Digitalfunks hauptamtlich wahrgenommen wird.


Über die Erhöhung der Entschädigungen hinaus, werden einige aus dem anliegenden Satzungsentwurf ersichtlichen redaktionellen Änderungen bzw. Streichungen von Paragraphen vorgeschlagen. Diese führen zu Vereinfachungen der Verwaltungsarbeit bzw. zu Klarstellungen für die Anwendung der Satzung.


Aus einer weiteren Anlage geht der Vergleich der Entschädigungssätze mit den umliegenden Landkreisen hervor. Daraus ist ersichtlich, dass der Landkreis Friesland auch nach der vorgeschlagenen Erhöhung im Durchschnitt der Entschädigungssätze liegt.


Herr Koehler erläutert den Tagesordnungspunkt.



Abstimmungsergebnis:


einstimmig