Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Haushaltsentwicklung 2016.


Leistungen für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft)

Die geplanten Ausgaben liegen 2016 bei 19.928.049,00€. Die voraussichtlichen Ausgaben bis 31.12.2016 betragen 19.928.049,00€, wobei die gesamten Kosten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte reduziert werden; dadurch konnte der Anstieg der Ausgaben kompensiert werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich die zunehmenden Übergänge von anerkannten Flüchtligen in den Rechtskreis SGB II im Rest des Jahres 2016 deutlich auf die Leistungsgewährung auswirken.


Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung

Die geplanten Ausgaben für 2016 betragen 13.400.00,00 €, wobei die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt mit 4.018.350,00 € berechnet wurde. Die Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt beträgt 8.137.912,27 €. Die Ausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr sind nahezu unverändert, weil die geringere Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konstant geblieben ist.


Einmalige Leistungen:

Die geplanten Ausgaben für 2016 betragen 178.500,00 €. Die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 500,00 €, aus dem kommunalen Haushalt beträgt die Finanzierung 178.000,00 €.

Die einmaligen Leistungen beinhalten die kommunalen Leistungen „Erstausstattung Wohnung“ und „Erstausstattung Schwangerschaft“ sowie die Bundesleistung „orthopädische Hilfsmittel“.


Leistungen zur Eingliederung in Arbeit:

Die geplanten Ausgaben 2016 betragen 2.248.206,00 €. Die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 2.248.206,00 €. Darüber hinaus wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusätzliche Mittel für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt, die an die Jobcenter verteilt wurden. Die Basis hierfür ist die relative Anzahl der Flüchtlinge, die in den Rechtskreis SGB II wechseln.


KTA Kühne merkt an, dass die Darstellung der Haushaltsentwicklung 2016 transparent und gut ist und regt an, zukünftig die Vorlage um eine Gegenüberstellung mit den Vorjahreswerten zu ergänzen.


KTA Janßen fragt, ob die geplanten Ausgaben im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit denen des Vorjahres identisch sind.


Herr Bruns erklärt, dass die Höhe der Budgets ungefähr gleich hoch ist.


KTA Neugebauer fragt, wie sich der Betrag von 500,00€ Finanzierung aus dem Bundeshaushalt bei den einmaligen Leistungen zusammensetzt.


Herr Bruns erklärt, dass es sich hierbei um die Bundesleistung „orthopädische Hilfsmittel“ handelt. Im Vorjahr sind in diesem Bereich Kosten in Höhe von 200 € bis 300 € entstanden. Dieser Aufwand wird vom Bund getragen und ist daher auszuweisen. Die weiteren einmaligen Leistungen sind als kommunaler Aufwand aus dem Haushalt des Landkreises zu tragen.


KTA Osterloh fragt, wie mit den Beträgen vorgegangen wird, wenn das Budget nicht ausgeschöpft wurde und Gelder übrig bleiben.


Herr Bruns antwortet, dass diese Gelder an den Bund zurückgehen und keine Rücklagen gebildet werden dürfen. Auch eine Übertragung in Folgejahre ist nicht zulässig.