Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:


Der Orientierungs- und Erhebungsbogen des Landkreises Friesland bewertet die Einrichtungsqualität von Tageseinrichtungen für Kinder und ist die Grundlage für die Entscheidung der Vergabe des vom Landkreis Friesland verliehenen „Gütesiegels für Tageseinrichtungen für Kinder“. Soweit Träger von Kindertagesstätten andere Qualitätszertifikate aufweisen, führen diese nicht automatisch zur Verleihung des Gütesiegels des Landkreises Friesland. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, inwieweit Prüfsteine aus anderen Qualitätszertifikaten angerechnet werden können.


Der Entwurf des Orientierungs- und Erhebungsbogens, der die Grundlage für das Gütesiegel bildet, wurde am 30.09.2015 an alle Trägervertreter und Einrichtungsleitungen verschickt. Der Bogen als Entscheidungsgrundlage für die Bewertung der Kindertageseinrichtung wurde im Anschluss bis Mitte November 2015 von den Trägern der Kindertagesstätten auf Geeignetheit geprüft. Die Mitteilungen von Änderungswünschen konnten größtenteils berücksichtigt werden.


Der abgestimmte Orientierungs- und Erhebungsbogen ist ein Messinstrument für die Einrichtungsqualität und Grundlage für die Vergabe des vom Landkreis Friesland verliehenen „Gütesiegels für Tageseinrichtungen für Kinder“. Die Voraussetzungen für die Vergabe des Gütesiegels müssen nachweislich überprüfbar und vergleichbar sein. Aktuell befinden sich die Bögen im Rücklauf. Bis Ende April d.J. findet die Auswertung statt. Am 10.05.2016 soll die Verleihung der ersten Gütesiegel stattfinden.


Die Träger der evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder bitten in einer gemeinsamen Stellungnahme darum, dass die nach dem Oldenburger kirchlichen Qualitätsmanagementsystem zertifizierten evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder ohne erneute Erhebung und Bewertung das Gütesiegel des Landkreises Friesland verliehen bekommen. Die Fachverwaltung kann keine abschließende Beurteilung vollziehen, in welchem Maße die gesetzten Qualitätsstandards der ev. Kindertageseinrichtungen mit den Kriterien des Gütesiegels des Landkreises Friesland identisch sind. Unter Achtung der Tatsache, dass der Qualitätsprozess der ev. Kindertagesstätten bereits seit mehreren Jahren umgesetzt wird, ist zu unterstellen, dass die einzelnen Qualitäts- und Bewertungsmaßstäbe voneinander abweichen.


Beide Qualitätszertifikate werden naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte und Strategien aufweisen, aber sicher auch viele Übereinstimmungen zeigen. Die Vergleichbarkeit und Qualitätskongruenz müsste umfangreich evaluiert werden, welches angesichts der bestehenden Ressourcen nicht geleistet werden kann. Die Fachverwaltung würde insofern die Prüfung und Zertifizierung durch einen Dritten nur ungeprüft übernehmen können.


Aus Sicht der Fachverwaltung, die sich für das Gütesiegel verantwortlich zeigt, sollte kein „Automatismus“ umgesetzt werden. Somit wird der Beschlussvorschlag formuliert, andere Qualitätszertifikate nicht mit dem des Gütesiegels des Landkreises Friesland gleichzusetzen.


Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, inwieweit Prüfsteine aus anderen Qualitätszertifikaten angerechnet werden können.



Herr Meyer-Helfers berichtet, dass am 18.04.2016 ein Gespräch mit dem Kreispfarrer, der zuständigen Fachberatung für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder sowie Frau Andersen stattgefunden habe und die in der Vorlage benannte Stellungnahme auf einem Missverständnis beruhe. Die Kirchenvertreter seien davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gütesiegel um eine Maßnahme der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII handelt. Dies war vom Landkreis Friesland nicht intendiert. Das Gütesiegel soll als Steuerungselement für einheitliche Qualitätskriterien dienen und für die Einhaltung einheitlicher Standards stehen. Dennoch bittet die Verwaltung um einen Beschluss, da ggf. weitere Träger eine automatische Anerkennung ihrer Qualitätskriterien beantragen könnten.


Frau Andersen führt aus, § 79a SGB VIII verpflichte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Grundsätzen der Qualitätsentwicklung. Die evangelische Kirche habe ein Handbuch zur Qualitätsentwicklung in den Tageseinrichtungen für Kinder erstellt, das bundesweit anerkannt und ISO-zertifiziert sei. Die vom Landkreis geforderten Kriterien seien bereits in denen der evangelischen Kirche enthalten. Daher sollten aus ihrer Sicht die zertifizierten evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder auch automatisch das Gütesiegel des Landkreises erhalten.


Frau Bödecker weist auf die Formulierung des Beschlussvorschlages hin. Auch wenn die evangelische Kirche den Anlass gegeben habe, betreffe die grundsätzliche Entscheidung der Gremien auch andere Träger von Tageseinrichtungen für Kinder.


Herr Janssen befürwortet eine automatische Verleihung des Gütesiegels an die evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder, sofern das Qualitätssiegel der evangelischen Kirche grundsätzlich besser sei.


Herr Vehoff plädiert ebenfalls, unabhängig von der grundsätzlichen Haltung gegenüber dem Gütesiegel, für eine automatische Verleihung des Gütesiegels; vorausgesetzt die evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder erfüllen alle Kriterien des Landkreises.


Herr Meyer-Helfers entgegnet, es sei zunächst nur ein gefühlter Wert, dass die evangelische Kirche in der Qualitätsentwicklung weiter sei als die kommunalen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder. Um diese Annahme zu bestätigen, müssten die unterschiedlichen Kriterienkataloge miteinander verglichen werden. Dieser Arbeitsaufwand könne von der Verwaltung personell nicht geleistet werden. Grundsätzlich stehe es jedoch allen Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland -unabhängig von der Trägerschaft- frei, sich dem Verfahren des Landkreises anzuschließen und sich für das Gütesiegel zu bewerben.


Die Verwaltung berichtet, dass sich im Jahr 2016 zwei Tageseinrichtungen für Kinder, deren Namen noch nicht bekannt gegeben werden, erfolgreich für das Gütesiegel beworben haben. Die erste Verleihung des Gütesiegels erfolgt am 10. Mai im Vortragsraum des Dienstleistungszentrums Varel. Zusätzlich zum Gütesiegel erhalten die Preisträger eine Prämie in Höhe von 500,00 €.


Abstimmungsergebnis:


mehrheitlich beschlossen (7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)