Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:


Der Jugendhilfeausschuss bittet die freien Träger der Jugendhilfe um die synoptische Darstellung von etwaigen Leistungsveränderungen bei Vorlage eines neuen Leistungsangebotes.


Der Landkreis Friesland schließt als örtlicher Träger der Jugendhilfe innerhalb des in § 78a SGB VIII genannten Leistungskatalogs Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe ab, deren Einrichtungen im Kreisgebiet gelegen sind.


(Für ambulante Angebote und (teil)stationäre Angebote, die nicht in § 78a SGB VIII aufgeführt sind, werden Vereinbarungen auf Grundlage des § 77 SGB VIII getroffen. Der Landkreis Friesland verhandelt in diesem Bereich 29 Angebote und hat zusätzlich 18 Einzelvereinbarungen abgeschlossen.)


Da Leistungsangebote geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, erfolgt vor Abschluss einer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung eine umfassende Prüfung des vorgelegten Leistungsangebotes. Die Entgeltvereinbarung stellt abschließend die monetäre Abbildung der in der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung festgelegten Merkmale dar.


Mit dem Nds. Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII haben die Spitzenverbände der kommunalen und freien Träger der Jugendhilfe Grundsätze für die Vereinbarungen von Leistungen, Entgelten sowie für die Bewertung und Gewährleistung der Qualität geregelt. In diesem Zusammenhang ist eine verbindliche Gliederung für Leistungsangebote vorgeschrieben worden.


Innerhalb der letzten 5 Jahre hat sich die Zahl der der Verwaltung vorgelegten Leistungsangebote verdoppelt (2011: 12 Angebote / 2015: 25 Angebote mit 286 Plätzen). Eine weitere Steigerung im Laufe des Jahres 2016 ist bereits abzusehen, da 3 Träger eine Erweiterung ihrer „Angebotspalette“ angekündigt haben. Zusätzlich ist der Landkreis Friesland als Hauptbeleger bei Verhandlungen über Leistungen, Qualität und Entgelt externer Träger beteiligt.


Die Verwaltung hat die freien Träger daher in der letzten Sitzung der AG 78 am 25.02.2016 gebeten, etwaige Leistungsveränderungen bei Vorlage eines neuen Leistungsangebotes synoptisch darzustellen, also das geplante Leistungsangebot dem aktuell gültigen Leistungsangebot gegenüberzustellen.


Ziel ist es, Veränderungen auf einen Blick zu erkennen und somit die Verhandlungen über Leistung und Qualität zu optimieren und eine Arbeitserleichterung für alle Beteiligten (öffentlicher und freier Träger sowie ggf. Hauptbeleger) zu erreichen.


Die freien Träger haben keine Bedenken gegen eine erkennbare Darstellung von Änderungen in ihren Leistungsangeboten geäußert.


Es handelt sich bei diesem Konsens ausschließlich um eine freiwillige „Selbstverpflichtung“ der freien Träger innerhalb einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Friesland als zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe.



Herr Meyer-Helfers erklärt, dass die mit den freien Trägern der Jugendhilfe abgeschlossenen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in der Regel eine Laufzeit von einem Kalenderjahr haben und nach Ablauf weitergelten, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien zur Neuverhandlung aufruft. Bei Vorlage eines neuen Leistungsangebotes ist grundsätzlich ein Abgleich mit dem bislang gültigen Leistungsangebot erforderlich, da kleine Veränderungen große Auswirkungen auf Leistung, Qualität und / oder Entgelt haben können.


Frau Bödecker bittet, die Tariftreue als Vertragsbestandteil aufzunehmen. Herr Meyer-Helfers teilt mit, dass die öffentlichen Träger der Jugendhilfe den freien Trägern die Anwendung eines bestimmten Tarifwerks nicht vorschreiben dürfen. Der Landkreis Friesland sieht eine tarifgerechte Bezahlung von MitarbeiterInnen jedoch als Qualitätsmerkmal an und berücksichtigt eine nachgewiesene Tarifanwendung bei den Belegungsentscheidungen.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig