Das Gremium nimmt von der Jahresplanung der Jugendpflege für das Jahr 2016 zustimmend Kenntnis.
Die Jahresplanung der Kreisjugendpflege für das Jahr 2016 wurde in Abstimmung mit den Jugendpflegern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie in Abstimmung mit dem Kreisjugendring erstellt.
Folgende Aktivitäten sind geplant:
Fortbildungen für Hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Jugendzentren
Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher / Juleica
Jugendschutzkontrollen und Testkäufe
Gesetzlicher Jugendschutz
Partizipation und Jugendbeteiligung
1. Fortbildungsangebote für die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Jugendzentren:
Wie bereits in den Vorjahren werden die Fortbildungen arbeitsbereichsübergreifend für die Jugendpflege, die Schulsozialarbeiter, die pädagogischen Mitarbeiter/innen des Jugendamtes und je nach Thema auch für themenspezifische Zielgruppen angeboten und finden zum Teil in Kooperation statt. Ziele sind eine bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiter/innen mit regionalem Bezug, eine arbeitsübergreifende Vernetzung, die Schaffung eines gemeinsamen Fachverständnisses und die Förderung der Methodenvielfalt.
Geschätzte Teilnehmer/innenzahl für das Jahr 2016: 80
Folgende Fortbildungen wurden geplant:
Diversitätsbewusste Jugendarbeit – Strategien und Handlungsempfehlungen für ein gutes Miteinander und die Integration unterschiedlicher Gruppierungen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“
Termin: 29.04.2016 von 09.00 – 15.30 Uhr
Konfliktbewältigung im Umgang mit grenzüberschreitenden und sozial auffälligen Kindern und Jugendlichen
Termin im 2. Halbjahr 2016
Migration und Teilhabe jugendlicher Flüchtlinge in Friesland
Termin: 11.08.2016 von 9.00 – 15.00 Uhr
Jugendbeteiligung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland
Termin im 2. Halbjahr 2016
Konzepttag Jugendpflege (ausschließlich für die pädagogischen Mitarbeiter/innen der Jugendpflege)
Termin 29.09.2016 von 9.00 – 15.00 Uhr
2. Juleica Aus- und Fortbildung
Die Juleica Kurse finden in Trägerschaft des Stadtjugendring Jever statt und ein Kurs umfasst insgesamt 50 Zeitstunden. Derzeit sind zwei Ausbildungsdurchgänge für das Jahr 2016 geplant. Der Personaleinsatz der Kreisjugendpflegerin ist punktuelle bei einzelnen Themenbereiche der Juleica Ausbildung (Recht und Kinderschutz) und in der Begleitung des Schulungsteams vorgesehen.
Finanziell wird die Juleica- Ausbildung mit 100,- € pro Teilnehmer/in aus dem Budget der Kreisjugendpflege gefördert.
Geschätzte Teilnehmer/innenzahl für das Jahr 2016: 40
Kurs I 18. – 20.03.2016, 08. – 10.04.2016 und 23.04.2016
Kurs II 21. – 23.10.2016, 18. – 20.11.2016 und 03.12.2016
Als Juleica Fortbildung sind im Jahr 2016 zwei achtstündige Angebote geplant. Diese Trägerschaft liegt bei der Kreisjugendpflege. Diese Aufbaukurse sollen einerseits auf aktuelle Themen eingehen und den ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen und Mitarbeiter/innen die Gelegenheit geben, sich mit speziellen Themen auseinander zu setzen. Anderseits ist eine Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Fortbildung notwendig, um für eine Verlängerung der Juleica zu beantragen.
Sofern möglich, werden Mittel des Landes Niedersachsen zur Gegenfinanzierung beantragt.
Geschätzte Teilnehmer/innenzahl im Jahr 2016: 50
1. „Diversitätsbewusste Jugendarbeit“ am 30.04.2016 ganztägig und ein Abendtermin.
2. „Kinderschutz in der Jugendarbeit“ im 2. Halbjahr 2016
3. Jugendschutzkontrollen / Testkäufe
Für das Jahr 2016 sind insgesamt acht Testkäufe und fünf Jugendschutzkontrollen in Kooperation mit den Präventionsbeauftragten der Polizei Jever und Varel sowie mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden geplant, die durch die Kreisjugendpflegerin koordiniert werden. Im Weiteren werden die sich aus den Testkäufen ergebenden Bußgeldverfahren durch die Kreisjugendpflegerin eingeleitet und bearbeitet.
Neben den geplanten Aktionen sind bedarfsorientierte, zusätzliche Kontrollen zum präventiven Jugendschutz möglich.
4. Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Alle Gewerbetreibenden und Veranstalter, die bei den Städten / Gemeinden ein Gewerbe oder eine Veranstaltung anmelden, bei denen Jugendliche oder Kinder zu den Besuchergruppen gehören, werden durch die Kreisjugendpflege nach Eingang der Anmeldung im Jugendamt angeschrieben und erhalten einen Flyer oder einer Checkliste mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz.
Im Rahmen dieser präventiven Maßnahme werden die Veranstalter / Gewerbetreibenden auf mögliche Jugendschutzkontrollen hingewiesen.
5. Partizipation und Jugendbeteiligung
Die Kreisjugendpflege begleitet die Umsetzung der sich aus den Demografiewerkstätten und der Jugendkonferenz zum Thema „Jugend gestaltet Zukunft“ geforderten strukturellen Jugendbeteiligung im Landkreis Friesland.
Geschätzte Kosten: Siehe zusätzlicher Vorlage zum Antrag auf Gewährung eines eigenen Budgets für das Jugendparlament
Folgende Tätigkeiten sind damit verbunden:
Begleitung und regelmäßige Treffen mit den Jugendlichen der „Projektgruppe“
Vorbereitung und Organisation des durch die Leuphana- Universität begleiteten Fachtags „Umsetzung der strukturellen Jugendbeteiligung auf Landkreisebene“ am 16.01.2016
Unterstützung bei der Erarbeitung der notwendigen Satzungen / Geschäftsordnung zur Bildung eines Kreisjugendparlaments im Jahr 2017
Unterstützung bei der Organisation eines Klausurwochenendes zur inhaltlichen Arbeit
Unterstützung der Jugendlichen bei der Umsetzung ihrer Ideen
Unterstützung bei der Absprache mit den unterschiedlichen Bereichen innerhalb der Verwaltung
Teilnahme an den Frühjahrs- und Herbstkonferenzen in den Referenzlandkreisen der AG „Jugend gestaltet Zukunft“
Herr Janssen bedankt sich bei Frau Gudehus für die gute Arbeit und in diesem Zusammenhang auch für die Erhöhung der AK-Anteile für die Kreisjugendpflege.
Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder berichtet Frau Gudehus, dass die Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz in der Regel von den KassierInnen gezahlt werden müssen und diese Beträge unter Berücksichtigung der Gehälter empfindlich hoch seien. Sie gibt zu bedenken, dass die KasiererInnen im Arbeitsalltag unter großem Druck stehen und bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig handeln.
Bei dem Angebot der Juleica-Aufbaukurse stellt Frau Gudehus eine geringere Nachfrage fest.