Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:


Das Gremium beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Verwendung des Betrags in Höhe von jährlich 5.000,00 € zur Umsetzung der strukturellen Jugendbeteiligung und für die Vorbereitung / Einführung eines Jugendparlaments auf Kreisebene.


Der einstimmige Beschluss des Kreistages vom 15.07.2015 Top 3. sieht unter den Punkten 4 und 5 vor, die durch die Jugendlichen erarbeiteten Ergebnisse der Demografiewerkstätten u. a. bei der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit den Jugendlichen einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein kontinuierlicher Beteiligungsprozess der Jugendlichen gewährleistet werden kann.


Im Verlauf der Arbeit mit den Jugendlichen haben sich diese unter anderem auf einem gemeinsamen von der Leuphana – Universität Lüneburg moderierten „Fachtag zur Umsetzung der strukturellen Jugendbeteiligung“ auf Landkreisebene am 16.01.2016 mit dem Landrat, dem Jugendhilfeausschussvorsitzenden, der Kreisrätin, mit Vertretern der Verwaltung und Vertretern aus dem Feld der Jugendarbeit getroffen.


Hier wurden Ideen zu einer konkreten Umsetzung besprochen und anschließend abgestimmt und bewertet.


Das Ergebnis dieses Tages:

Nach einer Übergangszeit, die zur Erarbeitung der genauen Modalitäten des Jugendparlaments genutzt werden soll, ist die Einrichtung eines Kreisjugendparlament im Jahr 2017 geplant. 50% der „25 – 30 Jugendparlamentarier“ sollen durch Wahlen bestimmt und die restlichen 50% sollen aus den Jugendverbänden oder -vereinen, der Kreisschülerschaft sowie bereits bestehender, gewählter Gemeinde- und Stadtjugendparlamente bzw. Beiräte in das Kreisjugendparlament delegiert werden. Hierzu ist die Zuteilung eines Budgets erforderlich, um eigene Projekte zur verwirklichen und den Wirkungskreis etablieren.


Der für die strukturelle Jugendbeteiligung eingeplante Betrag in Höhe von 5.000,00 € soll wie folgt verwendet werden:


Zahlung von Aufwandsentschädigungen in Höhe von 10,00 € – 15,00 € pro Person und Treffen (ca. 2.000,00 € je nach Anzahl der Treffen und nach Bezuschussung durch Mittel des Forschungsprojektes „Jugend-Demografie-Dialog“), um die Fahrtkosten und den Aufwand der ehrenamtlichen Projektgruppenmitglieder decken zu können.


Übernahme der Kosten zur Erstellung einer Internetseite zur Kandidatenvorstellung, dem Austausch und der Beteiligung von Jugendlichen in einer geschätzten Höhe von ca. 2.000,00 €.


1.000,00 € zur Deckung weiterer zusätzlicher Kosten für z. B. Verpflegung während der Treffen, die Erstellung von Werbematerial und eine Teilfinanzierung des im September geplanten Jugendforums, dass allen interessierten Jugendlichen des Landkreises Friesland die Möglichkeit bieten soll, sich mit den erarbeiteten Ideen der Vorbereitungsgruppe vertraut zu machen und ggf. Vorschläge einzubringen.


Die Jugendlichen haben durch die Bundesebene in diesem Jahr 10.000,00 € für die Umsetzung der Ideen der Demografiewerkstätten zur Verfügung gestellt bekommen. Dadurch konnten bereits Kosten des Fachtags und die Kosten des am 11.06. - 12.06.2016 geplanten Klausurwochenendes in Schillig gedeckt werden. Auch wird ein Teil der Kosten für die Durchführung des Jugendforums oder zur Erstattung der Fahrtkosten übrig bleiben und genutzt werden können. Es wird allerdings nicht ausreichen alle Kosten zu decken.


Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Jahr 2017 konnten bisher noch nicht ermittelt werden, da die Wahlmodalitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest stehen. Diese Kosten sollen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 zusätzlich und als einmalige Ausgaben in den Haushalt eingestellt werden.



Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Meyer-Helfers berichten die anwesenden Jugendlichen von den weiteren Planungen zur Implementierung eines Jugendparlaments im Landkreis Friesland und der Notwendigkeit, für die geplanten Maßnahmen (Aufwandsentschädigung, Erstellung einer Internetseite und Deckung weiterer Kosten) einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € verwenden zu können.


Herrn Wilken erkennt an, die mit der Einrichtung des Jugendparlaments erforderlichen Maßnahmen und anfallenden Kosten seien schlüssig dargelegt worden. Er wünsche sich ein offenes Jugendparlament, das auch jugendgerecht bleibe.


Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Formulierung des Beschlussvorschlages, da in der Vorlage konkrete Beträge für die einzelnen Maßnahmen aufgeführt sind. Aus Sicht einiger Ausschussmitglieder könnte dies dazu führen, dass den Jugendlichen nicht der volle Betrag in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung stehe, wenn bei einzelnen Positionen Einsparungen erzielt werden können.


Frau Gudehus versichert den Ausschussmitgliedern, dass die Verwaltung die Implementierung des Jugendparlaments vollumfänglich unterstütze und die in der Vorlage aufgeführten Beträge für Aufwandsentschädigung, Internetseite und weitere Kosten lediglich Beispielwerte seien. Der vollständige Betrag in Höhe von 5.000,00 € kann und soll von den Jugendlichen genutzt werden, um die Einführung eines Jugendparlaments auf Kreisebene vorzubereiten.


Herr Osterloh betont, dass der Betrag in Höhe von 5.000,00 € feststeht und die einzelnen Positionen und Maßnahmen gegenseitig deckungsfähig seien. Dies wird von der Verwaltung ausdrücklich bestätigt.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig