Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) wird das stellvertretende beratende Mitglied, Herr Milan Vujičić-Buckl, von Herrn Osterloh verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:


- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG).


Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Herrn Vujičić-Buckl unterschrieben. Das NKomVG wird Herrn Vujičić-Buckl ausgehändigt.


Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz, eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“ sowie eine Liste gängiger Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.


Herr Osterloh verpflichtet Herrn Vujičić-Buckl per Handschlag.